Internetversteigerung von Bahntickets - Widerrufsrecht

Donnerstag, den 29. Juli 2010

Der sechste Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat in seinem Urteil vom 15.04.2010, AZ: 6 U 49/09 entschieden, dass hinsichtlich im Internet erworbener Bahntickets ein Widerrufsrecht nicht bestehe, da aufgrund § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzverträge nicht anwendbar seien.

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Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 in Kraft. Kostenlose Musterbelehrung.

Donnerstag, den 10. Juni 2010

Ab dem 11.06.2010 die neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft. Die Verwendung des amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung wird für Online-Händler sicherer. Denn das neue Muster der Widerrufsbelehrung hat nun Gesetzesrang und kann daher nicht - wie es in der Vergangenheit häufig passiert ist - von den Gerichten als fehlerhaft eingestuft werden und somit einen berechtigten Abmahngrund bieten. Insofern ist jedem Online-Händler zu empfehlen die neue Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2010 zu verwenden. Den ganzen Beitrag lesen »

Rückgaberecht und Widerrufsrecht bei Online-Verkauf; Verbraucher kann zurückgeben oder widerrufen

Dienstag, den 11. Mai 2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 05.01.2010, AZ: 4 U 197/09 ausgeführt, dass die Verwendung beider Verbraucherrechte, Widerrufsrecht und Rückgaberecht nebeneinander, grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.

Im vorliegenden Fall, hatte die Antragsgegnerin, die Reinigungsgeräte online vertreibt, eine Widerrufsbelehrung und auch eine Rückgabebelehrung genutzt. Unter der Überschrift der Widerrufsfolgen hieß es u.a.: “…Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt. …” Die Antragstellerin führt an, dass eine Rücksendung der Ware durch den Verbraucher von der Antragsgegnerin als Widerruf angesehen werde und somit die Versandkosten auf den Verbraucher abgewälzt werden könnten.

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Widerruf im Onlinehandel: neue gesetzliche Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010! Künftig auch bei ebay Widerrufsrecht auf 14 Tage beschränkbar.

Freitag, den 16. April 2010

Für viele Online-Händler ist sie seit Jahren ein Graus und ihre fehlerhafte Umsetzung schon unzählige Male Gegenstand einer Abmahnung gewesen: die Belehrung über den Widerruf. Selbst amtliche Mustervorlagen konnten letztlich keine Rechtssicherheit für den Verwender herstellen. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber nun abermals tätig geworden. Die ab 11.06.2010 geltende Musterwiderrufsbelehrung hat Gesetzesrang und soll neben einigen Vereinfachungen vor allem Rechtssicherheit mit sich bringen. Den ganzen Beitrag lesen »

AG Gelnhausen zum Erlöschen des Widerrufsrechts

Mittwoch, den 14. April 2010


In einem aktuellen Urteil vom 01.02.2010 (Az. 52 C 898/09) hat das AG Gelnhausen entschieden, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt, wenn dieser die Dienstleistungen mehrere Monate in Anspruch genommen hat. Den ganzen Beitrag lesen »

OLG Hamm: Software, Videos und Musik können nicht mittels einer Cellophanhülle versiegelt werden - Käufer haben Widerrufsrecht

Dienstag, den 30. März 2010

Seit etwa einer Stunde twittert Rechtsanwalt Carsten Föhlisch von Trusted Shops aus dem Gerichtssaal beim OLG Hamm. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 U 211/09 geht es um zwei unterschiedliche Rechtsfragen. Zunächst hat das Gericht zu klären, ob die so genannte 40 € Klausel auch in den AGB aufgeführt werden muss. Diese Frage wurde von den Richtern bejaht (so auch OLG Hamburg). Darüber hinaus hat das Gericht zu klären, ob in Cellophan verpackte CD’s ausreichend versiegelt sind oder ob weitere Siegel erforderlich sind. Bedeutend ist diese Frage insofern, als dass den Käufern von versiegelten CD’s, Videos und Software kein Widerrufsrecht zusteht (§ 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB).

Das Oberlandesgericht Hamm hat nun die Auffassung geäußert, dass eine Cellophan-Hülle nicht als Versiegelung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist. Vielmehr müsse das Siegel aus einem Aufkleber bestehen. Für Amazon dürfte das zu erwartende Urteil eine mittlere Katastrophe darstellen. Käufern ist es nun möglich, CD’s zu kaufen, zu kopieren und wieder zurück zu schicken, sofern - wie üblich - die CD nur in Cellophan verpackt war. Entsprechend kommentiert Rechtsanwalt Föhlisch die Ansicht des Gerichts mit den Worten “kein Filesharing mehr nötig, CD-Sharing wird ein neues Geschäftsmodell werden.” Den Kommentaren des Trusted Shops Justiziars ist deutlich zu entnehmen, dass er die Auffassung der Hammer Richter in beiden Rechtsfragen deutlich ablehnt.

Bereits im Jahr 2006 hatte sich das Landgericht Dortmund (Az. 16 O 55/06) mit dem Begriff des Siegels zu befassen. Seinerzeit  entschieden die Richter, dass weder ein Tesafilm-Streifen noch ein Briefumschlag als Siegel anzusehen seien. Ein Siegel dürfe nicht leicht entfert und wieder angebracht werden können. Außerdem müsse ein Siegel für den Verkehr als solches erkennbar sein. Ansonsten ahne der Verbraucher nicht, dass sein Widerrufsrecht beim Bruch des Siegels erlösche.

Aufgrund dieser sehr verbraucherfreundlichen Rechtsprechung ist Händlern dazu zu raten, nur “zerbrechliche” Siegel zu verwenden, die optimalerweise auch mit einem Warnhinweis bzgl. des erlöschenden Widerrufsrechts oder mit der Aufschrift “Siegel” versehen werden sollten.

AG Berlin räumt Online-Händler Anspruch auf Wertersatz ein

Dienstag, den 16. Februar 2010


Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat sich in einem aktuellen Urteil vom 05.01.2010 (Az. 5 C 7/09) mit dem Thema Wertersatz bei Ingebrauchnahme einer Ware während der Widerrufsfrist beschäftigt. Das Urteil des AG Berlin behandelt damit die vom EuGH im September 2009 entschiedene Streitfrage, ob ein Online-Händler vom Verbraucher einen Wertersatz verlangen kann, wenn dieser die Ware innerhalb der Widerrufsfrist nutzt und anschließend von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Den ganzen Beitrag lesen »

Generalanwalt des EuGH zu den Hinsendekosten beim Widerruf durch Verbraucher

Dienstag, den 2. Februar 2010

Der EuGH hat momentan die Rechtsfrage zu klären, ob eine gesetzliche Regelung, die dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften die Pflicht zur Tragung der Hinsendekosten auferlegt, mit dem europäischem Recht vereinbar ist.Diese Rechtsfrage hat der BGH dem EuGH vorgelegt. Endgültig entschieden wurde darüber noch nicht, aber der Generalanwalt des EuGH, Paolo Mengozzi, hat sich bereits eindeutig dazu geäußert.

Er schlägt vor, „auf die Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs wie folgt zu antworten: Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der bei einem Fernabsatzvertrag der Verbraucher die Kosten für die Zusendung der Ware zu tragen hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.”

Erfahrungsgemäß wird der EuGH von der Meinung des Generalanwalts nicht abweichen. 

Quelle:www.internet-law.de/2010/01/muss-der-verbraucher-die-hinsendekosten.html

BGH: Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag auch bei nichtigem Kaufvertrag

Mittwoch, den 9. Dezember 2009

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 25. November 2009 (Az.: VIII ZR 318/08) entschieden, dass ein Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag auch dann besteht, wenn der zugrundeliegende Kaufvertrag über ein Radarwarngerät wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.

Hinsichtlich des Widerrufsrechts in den Fällen von nichtigen Kaufverträgen existieren unterschiedliche Ansichten. Der BGH hat mit seiner Entscheidung die (Widerrufs-)Rechte der Verbraucher gestärkt. Danach soll das Widerrufsrecht nur ausgeschlossen sein bei besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers. Im vorliegenden Fall wurde sowohl dem Unternehmer als auch dem Verbraucher, also beiden Parteien, ein Sittenwidrigkeitsverstoß zur Last gelegt und ein Widerrufsrecht des Verbrauchers/Käufers bejaht. Ein Rück­zahlungsanspruch des Käufers ergibt sich hier nach erfolgtem Widerruf aus § 346 BGB.     Den ganzen Beitrag lesen »

Widerrufsrecht auch bei der Internetbestellung von auf Felgen gezogenen Reifen

Mittwoch, den 4. November 2009

 Mit Urteil vom 20.03.2009 - Az: 13 S 36/08 - stellte das Landgericht Hannover klar, dass ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht bei der Internetbestellung von auf Felgen gezogenen Reifen bestehen kann. Der Verkäufer muss diese im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages zurücknehmen, wenn dies keine Zumutung für ihn darstellt.

Der Kläger kaufte über das Internet vier Reifen und vier Felgen nebst Reifenbaum bei dem Beklagten. In der Folgezeit widerrief der Kläger fristgerecht seine Bestellung und forderte zugleich die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Beklagte verweigerte die Rücknahme der Ware unter Hinweis darauf, dass das Widerrufsrecht erloschen sei. Er machte geltend, dass die Bestellung auf den besonderen, individuellen Wünschen des Klägers beruhe. Außerdem sei, so der Beklagte, eine Rücknahme ausgeschlossen, da die Felgen bei der Trennung von den Reifen eine Substanzveränderung erlitten.

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