BGH: Unternehmer müssen bei Fernabsatzgeschäft Kosten für Hinsendung der Ware nach erfolgtem Widerruf- oder Rücktritt tragen

Freitag, den 9. Juli 2010

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher, die im Rahmen eines Fernabsatzvertrages Waren kaufen, und von diesem Vertrag zurücktreten oder diesen widerrufen, nicht die Versandkosten der Hinsendung zu tragen haben (Urteil vom 7.Juli.2010 - VIII ZR 268/07)Dem Urteil liegt ein Fall zugrunde, in dem ein Verkäufer seinen Kunden einen pauschalen Versandkostenanteil in Höhe von 4,95 € pro Bestellung in Rechnung stellte. Diese Kosten fielen auch an, wenn die Verbraucher anschließend von ihrem Widerrufs- oder Rücktrittsrecht Gebrauch machten. Den ganzen Beitrag lesen »

Musterwiderrufsbelehrung hinsichtlich Wertsersatz darf verwendet werden

Donnerstag, den 3. Juni 2010

Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 12.05.2010, AZ: 38 O 129/09 entschieden, dass die Musterbelehrung Anlage 2 zu § 14 BGB Infoverordnung wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

Am 03. September 2009 legte der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung, AZ: C-489/07 die Rahmenbedingungen für die Wertersatzhinweise in der Widerrufsbelehrung fest. Nun hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass die Musterbelehrung (Anlage 2 zu § 124 BGB Infoverordnung) verwendet werden dürfe. Wertersatz für Ingebrauchnahme könne trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gefordert werden, da in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im September 2009 lediglich eine generelle Auferlegung der Wertersatzpflicht für gezogene Nutzungen untersagt worden sei.

Das Landgericht Düsseldorf führt in seinem Urteil aus:

” Zutreffend weist allerdings die Klägerin darauf hin, dass die konkret beanstandete Klausel „ im Übrigen können Sie die Pflicht …” für sich betrachtet keine Konkretisierung einer die Erstattung von Nutzungen betreffenden Regelung darstellt. Der Satz beinhaltet lediglich einen Hinweis, wie nach Auffassung des Klauselverwenders eine Ersatzpflicht eindeutig zu vermeiden ist. Zudem erscheint es nicht abwegig, insoweit eine Unlauterkeit im wettbewerbsrechtlichen Sinne schon deshalb zu verneinen, weil die Klägerin die vom Verordnungsgeber als Muster für eine Belehrung vorgegebene Fassung dieser Klausel verwendet. Grundsätzlich muss ein Marktteilnehmer nicht die Richtigkeit der in staatlichen Verordnungen geregelten Normen in Frage stellen. … Ausdrücklich heißt es in der Klausel zum einen, es sei „gegebenenfalls”, also nicht in jedem Fall, Wertersatz zu leisten. Zum anderen wird sodann ausgeführt, dass kein Wertersatz zu leisten ist, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie die etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Eine generelle Wertersatzpflicht wird hier demnach gerade nicht statuiert. Ein übliches Prüfungsverhalten dahingehend, ob der erworbene Gegenstand zum vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich ist, löst auch dann keine Wertersatzpflicht aus, wenn hierbei Abnutzungseffekte entstehen. Eine darüber hinaus gehende Einschränkung etwaiger Wertersatzpflichten wird auch nicht durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. September ausgesprochen. Dem Urteil ist letztlich zu entnehmen, dass für eine Nutzung der Ware während der Frist, innerhalb derer ein Widerruf noch erklärt werden kann, nicht generell Wertersatz für während dieser Zeit gezogene Nutzungen vom Verbraucher verlangt werden kann. Die von der Klägerin verwendete Musterklausel enthält jedoch keine derartige generelle Wertersatzregelung.”   

Quelle: Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.05.2010, AZ: 38 O 129/09

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OLG Hamm: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht bei unzureichender Widerrufsbelehrung

Widerruf im Onlinehandel: neue gesetzliche Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010! Künftig auch bei ebay Widerrufsrecht auf 14 Tage beschränkbar.

Gewerblicher Verkäufer trotz Angabe „Privatverkauf” bei eBay

Gewerblicher Verkäufer trotz Angabe „Privatverkauf” bei eBay

Mittwoch, den 5. Mai 2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 18.03.2010, AZ: 4 U 177/09, entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Anbieterkennzeichnung und fehlender Widerrufsbelehrung wegen gewerblichen Handelns gegeben sei, obwohl der Beklagte seinen Verkauf als Privatverkauf auf eBay bezeichnet hatte. Den ganzen Beitrag lesen »

OLG Hamburg zum Widerrufs- und Rückgaberecht von Kontaktlinsen.

Donnerstag, den 25. Februar 2010

Das OLG Hamburg hat mit Urteil v. 20.12.2006 (Az: 5 U 105/06) entschieden, dass Kontaktlinsen dann vom Widerrufsrecht umfasst sind, wenn der Käufer lediglich die Umverpackung geöffnet hatte, die Blisterpackung der Linsen aber ungeöffnet ließ.Dem Verfahren lag folgender Fall zugrunde: Ein Online-Händler hatte per AGB folgende Klausel seinen Verkaufsgeschäften zugrunde gelegt:

„Es gilt das gesetzliche Rückgaberecht und Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware (laut Poststempel). Dieses gilt für Rücksendungen in ungeöffneten Originalverpackungen. ….”

Ein anderer Kontaktlinsenverkäufer sah diese Klausel als wettbewerbswidrig an. Er war der Meinung, dass der Verkäufer zur unbeschränkten Rücknahme der Linsen verpflichtet sei, unabhängig davon, ob die Umverpackung geöffnet sei oder nicht.

Das OLG Hamburg gab ihm Recht. Es urteilte, dass eine Ausnahme von der Rücknahmepflicht über das Medizinproduktegesetz nicht möglich sei, da durch das Öffnen der Umverpackung das Medizinprodukt Kontaktlinse nicht beschädigt oder gefährdet werde. Eine Ausnahme von der Rücknahmeverpflichtung liege nur dann vor, wenn die Blisterpackung geöffnet werde, so dass eine Weiterveräußerung wegen einer Verunreinigung der Linse unmöglich wäre.

Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/

Erstes nationales Urteil nach der umstrittenen EuGH Entscheidung zu Wertersatz bei Nutzungen: Wertersatz ist zulässig, wenn der Verbraucher nicht die größtmögliche Sorgfalt walten lässt

Montag, den 22. Februar 2010

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eBay und die damit verbundenen rechtlichen Probleme

Donnerstag, den 31. Dezember 2009

Vermehrt werden derzeit Verkäufer auf der Internetplattform eBay abgemahnt. In den meisten Fällen beziehen sich die eBay-Abmahnungen auf Wettbewerbs- und Urheberrechtsverstöße. Der Online-Markt wird hart umkämpft. Wettbewerber lauern förmlich auf Verstöße im Ebay-Recht. Widerrufsbelehrungen werden nicht erteilt, Bilder werden kopiert, die Mehrwertsteuer wird nicht angegeben und vieles mehr. All dies wird abgemahnt. Wurden Sie oder Ihr Unternehmen abgemahnt? Haben Sie vor, Ihren ebay-Auftritt „ebay-rechtskonform” zu gestalten? Möchten Sie gegen einen Mitkonkurrenten vorgehen? Gerne beraten wir Sie dabei und umkurven gemeinsam mit Ihnen die Klippen des eBay-Rechts.

Muss jeder Verkäufer bei eBay eine Widerrufsbelehrung verwenden?

Zunächst ist zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer zu unterscheiden. Verkauft ein Verbraucher etwas über ebay, muss er nicht über die Widerrufsmöglichkeiten belehren. Anders verhält es sich wiederum bei einem Unternehmer. Dieser muss deutlich auf das Widerrufsrecht hinweisen. Tut er dies nicht, kann der Käufer, der zugleich Verbraucher ist, auch noch nach Monaten den Kaufgegenstand zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Das Fehlen einer Widerrufsbelehrung bei e-Bay hat zudem auch wettbewerbsrechtliche Folgen. So kann derjenige Unternehmer, der auf der eBay-Plattform keine Widerrufsbelehrung verwendet, von Konkurrenten abgemahnt werden. Der fehlende Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit stellt nämlich eine Wettbewerbsrechtsverletzung dar.   

Wann ist ein ebay-Verkäufer denn überhaupt Unternehmer?

Das BGB bestimmt, wann eine Person Unternehmer ist. Gemäß § 14 BGB ist der Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese Definition gilt auch für das Ebay-Recht.  So kann eine Privatperson bereits dann Unternehmer sein, wenn sie in wenigen Monaten mehr als 40 Verkäufe bei eBay getätigt hat. In vielen Fällen erfüllt auch der Powerseller die Voraussetzungen des Unternehmerbegriffs.

Was soll ich tun, wenn ich als e-Bay-Verkäufer eine Abmahnung erhalten habe?

Unter gar keinen Umständen sollte die beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltlichen Rat unterschrieben und zurückgesandt werden. Oftmals stellt sich nämlich heraus, dass der geforderte Geldbetrag zu hoch ist. Manchmal stellt das vorgeworfene Verhalten noch nicht einmal eine Rechtsverletzung dar. Aber Vorsicht: Lässt der Abgemahnte die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung fruchtlos verstreichen, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wegen der damit verbundenen hohen Kosten sollte rechtzeitig vor Fristablauf anwaltlicher Rat ersucht werden. Wir vertreten inzwischen mehr als 500 Mandanten aus dem Online-Verkaufsbereich und verfügen daher über das entsprechende Know-How. Gerne beraten wir auch Sie und stehen Ihnen unter der Rufnummer 0221 95 15 63 0 persönlich zur Verfügung.

OLG Koblenz: Versand von Ware nach Widerruf kann Wettbewerbsverstoß darstellen

Dienstag, den 17. November 2009

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 17.06.2009 (Az.: 9 U 20/09) entschieden, dass ein Unternehmer wettbewerbswidrig handelt, wenn er trotz vorherigen Widerrufs des Verbrauchers noch Ware an diesen sendet.
Ein Verbraucher hatte einen Tag nach der Bestellung von Waren im Internet die Bestellung widerrufen. 10 Tage nach dem Widerruf hatte der Händler die Ware dennoch an den Kunden versandt.
Die Richter führten in ihrem Urteil aus, dass das 2-wöchige Widerrufsrecht auch für Rechtsgeschäfte im Internet gelte. Eine wirksame Bestellung existiere nach einem ordnungsgemäßen Widerruf nicht mehr. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte den Widerruf sogar noch bestätigt. Er hatte folglich Kenntnis davon, dass der Verbraucher die Lieferung der Ware nicht mehr wünschte. Diese sog. Zusendung unbestellter Ware sah das OLG Koblenz als eine belästigende Werbung iSd § 7 I, II Nr. 1 UWG an. Dass der Widerruf per Email automatisch bearbeitet wurde, ändere nichts an dem Wettbewerbsverstoß. Auch eine eventuelle Rechtskundigkeit des Verbrauchers könne dem Wettbewerbsverstoß nicht entgegengehalten werden. Der Schutz vor unlauteren Praktiken gelte insoweit unabhängig vom Einzelfall.
Diese Entscheidung ist bedeutend für Online-Händler. Wenn nach einem erfolgten Widerruf noch Ware vom Händler versendet wird, ist der Verbraucher unter anderem auch nicht verpflichtet, diese zurückzusenden bzw. aufzubewahren. Zudem drohen dem Unternehmer Abmahnungen.   
 
(Quelle:http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/10/28/achtung-ignorieren-des-widerrufs-ist-wettbewerbswidrig/)

OLG Frankfurt: Nicht jede fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zu unbefristetem Widerrufsrecht

Donnerstag, den 8. Oktober 2009

Mit Urteil vom 22.06.2009 (AZ.: 9 U 111/08) hat das OLG Frankfurt zum Ablauf der Widerrufsfrist des Verbrauchers bei einer fehlerhaften Belehrung über den Fristbeginn Stellung genommen. Nach Auffassung des Gerichts führt ein in der Widerrufsbelehrung fehlerhaft ausgewiesener Fristbeginn nicht automatisch zu einer unbefristeten Verlängerung des Widerrufsrechts des Verbrauchers. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Unternehmer ansonsten das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige amtliche Muster der Widerrufsbelehrung nach den Vorgaben der Anlage zur BGB-InfoV verwendet habe. In einem solchen Fall sei nämlich nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen, in welchem Maße sich die Frist aufgrund ihres aus Sicht des Verbrauchers ungewissen Beginns verlängere. Konkret sah es das Gericht aus Sicht des Unternehmers als nicht zumutbar an, wenn der Widerruf bei einer regelmäßigen 14-tägigen Widerrufsfrist erst vier Monate nach Vertragsschluss und erbrachter Leistung erfolge.   

Verbraucher muss den Widerruf eindeutig erklären

Dienstag, den 5. August 2008

Als Online-Händler hat man so einige Informations- und Aufklärungspflichten einzuhalten. Denn das Gesetz sieht eine Fülle von Verbraucherschutzrechten vor, die bei Nichteinhaltung rechtliche Konsequenzen für den Online-Händler nach sich ziehen können.  Den ganzen Beitrag lesen »

AG Brühl: Kein Anspruch auf Widerruf von eBay-Bewertungen bei Werturteilen

Samstag, den 5. Januar 2008


Das Bewertungssystem des Online-Auktionshauses eBay hat schon so manchen Nutzer zur Verzweiflung gebracht. Schließlich ist auch die Abgabe unzutreffender und geschäftsschädigender Bewertungen möglich.  Den ganzen Beitrag lesen »