OLG Frankfurt zu den Verpflichtungen des Unterlassungsschuldners
Montag, den 22. Dezember 2008
In einem aktuellen Urteil vom 10.04.2008 (Az. 6 W 36/08) hat sich das OLG Frankfurt mit den Verpflichtungen des Unterlassungsschuldners beschäftigt. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde eine Arztpraxis innerhalb einer Wettbewerbsklage dazu verpflichtet ihre Werbeeintragungen in diversen Telefonbüchern und -verzeichnissen nicht mehr unter der Rubrik „Tropenmedizin” zu schalten.
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Allgemein, IT-/Telekommunikationsrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht |
| Stichwörter: | Unterlassungsschuldner, Werbeeintragungen, Wettbewerbsrecht |












