Telemedienkonzepte des WDR für Videotext- und Internetangebote durch den WDR-Rundfunkrat genehmigt

Donnerstag, den 27. Mai 2010

Der WDR-Rundfunkrat hat nach fast einjähriger Beratungsphase die Telemedienkonzepte des WDR sowohl für die Videotext- als auch die Internetangebote „wdr.de“ und „WDR Text“ genehmigt. Im Rahmen des nun beschlossenen Konzeptes werden die bestehenden Angebote erheblich gekürzt. Insbesondere sollen viele Internetseiten mit entsprechenden Angeboten nur noch zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt werden.

Den ganzen Beitrag lesen »

LG München I: Anspruch auf Namensnennung und Nachvergütung für am Tatort-Vorspann beteiligte Grafikerin

Montag, den 19. April 2010

Vor dem LG München I  (Az. 21 O 11590/09) setzte eine Grafikerin und Trickfilmerin erfolgreich die Anerkennung ihrer Urheberrechte an dem bekannten Tatort-Vorspann gegen zwei der ARD-Anstalten durch. Den ganzen Beitrag lesen »

VG Köln: Informationsfreiheitsgesetz nicht auf WDR anwendbar

Donnerstag, den 26. November 2009

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 20. November 2009 (AZ: 6 K 2032/08) entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nicht zu Informationen gegenüber den Bürgern nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) verpflichtet ist.Der Jurastudent und nebenberufliche Journalist Marvin Oppong hatte im Jahre 2006 gegenüber dem WDR Auskunft darüber begehrt, mit welchen Unternehmen der WDR zusammenarbeitet und in welchem finanziellen Umfang derartige Beauftragungen statt­finden. Dazu hatte der Student dem WDR eine Liste mit 47 Unternehmen zukommen lassen. Zweck der Recherche war es gewesen, herauszufinden, ob in möglicherweise beauftragten Unter­nehmen Mitglieder des WDR-Rundfunkrates beschäftigt waren. Der Sender ver­weigerte die Auskunft. Daraufhin hatte der Jurastudent Oppong vor dem VG Köln geklagt und sich auf einen Anspruch aus dem IFG NRW berufen. Der WDR trug dagegen vor, die begehrte Auskunft beziehe sich inhaltlich vor allem auf Betriebsinterna und Geschäfts­geheimnisse. Zu diesen Fragen dürfe der WDR unabhängig von der Frage, ob ein genereller Informationsanspruch nach dem IFG NRW bestehe, keine Auskünfte geben. Den ganzen Beitrag lesen »