Abmahnradar: Kanzlei Waldorf mahnt im Auftrag der Verlagsgruppe Bastei Lübbe GmbH & Co. KG das Hörbuch „Das verlorene Symbol” von Dan Brown ab.

Dienstag, den 9. Februar 2010

Die Kanzlei Waldorf aus München mahnt derzeit verstärkt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Verlagsgruppe Lübbe ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf das Hörbuch „Das verlorene Symbol” von dem Erfolgsautor Dan Brown.

Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Schadenersatzansprüche belaufen sich auf € 300,00, die Rechtsanwaltskosten auf € 506,00, so dass eine Gesamtforderung in Höhe von € 806,00 gefordert wird.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf unterschreiben. Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Waldorf mahnt im Auftrag von Sony Music ab

Mittwoch, den 28. Oktober 2009


Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Den ganzen Beitrag lesen »

Kuriose Abmahnung der Kanzlei Waldorf

Freitag, den 16. Oktober 2009

Derzeit sorgt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf für Aufregung. Dieser Abmahnung wurde -wie zur Zeit üblich- ein im Wege des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs erlangter Beschluss des Landgerichts Bielefeld - Az: 4 OH 21/09 - beigefügt, aus dem sich die Inhaberschaft einer IP-Adresse ergibt.  Grundsätzlich nichts Besonderes also, wenn sich nicht folgende Frage stellen würde:Wie kann das Landgericht Bielefeld am 19.12.2008 - der Tag des Beschlusses - bereits wissen, dass ca. 8 Wochen später, am 16.02.2009, ein Filesharer eine Urheberrechtsverletzung begeht? Diese Kuriosität erfährt derweil nämlich ein von der Kanzlei Waldorf abgemahnter Filesharer.

Der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 19.12.08 richtete sich gegen den Internet Service Provider Telefonica Deutschland GmbH. Dieser gab auch die hinter den IP-Adressen stehenden Personendaten heraus. Erstaunlich ist allerdings, dass der Filesharer zu keinem Zeitpunkt Kunde der Telefonica Deutschland GmbH war. Vielmehr ist er Kunde bei der 1 & 1 Internet AG. Angesichts der bestehenden Geschäftsverbindung beider Provider könnte eine  Weitergabe der Daten vorgelegen haben, was aber unwahrscheinlich ist.

Es gibt nur eine vernünftige Erklärung dafür, warum ein Beschluss zur Erlangung der Inhaberdaten einer IP-Adresse zeitlich vor der eigentlichen Urheberrechtsverletzung ergehen kann. IP-Adressen werden häufig mehrfach vergeben. Möglich erscheint also, dass der Beschluss des Landgerichts Bielefeld so lange zurückbehalten wurde, bis die in der Zukunft zu ermittelnde IP-Adresse des Filesharers derjenigen aus dem Beschluss entspricht.

Quelle: http://www.gulli.com/news/waldorf-abmahnungen-2009-10-14/

Constantin Film Verleih GmbH lässt über Waldorf den Tausch des Films “Baader Meinhof Komplex” abmahnen

Montag, den 4. Mai 2009

Bislang hat insbesondere die Musikindustrie mit großen Abmahnwellen gegen Filesharing-Nutzer von sich reden gemacht. Es folgte die Pornoindustrie und jetzt lassen auch seriöse Filmverleiher massenhaft Tauschbörsennutzer abmahnen. Aktuell mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf für die Constantin Film Verleih GmbH den Tausch des Films “Der Baader Meinhof Komplex” ab. Ebenfalls abgemahnt wird das Anbieten des Films “Slumdog Millionaire”. Hier ist prokino der Auftraggeber und die Kanzlei Lihl (RA Lihl ist früherer Mitarbeiter der Kanzleien kuw bzw. u+c) führ die Abmahnungen durch. Verwunderlich ist das Vorgehen der Filmverleiher deshalb, weil sich die - für die Filmindustrie zuständige - GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) noch Ende 2008 gegen Massenabmahnungen ausgesprochen hat.

Mehr Informationen zu den Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf finden Sie hier.

Kanzlei Waldorf erhöht im Jahr 2009 Forderungen

Montag, den 19. Januar 2009

Wie im vergangenen Jahr setzt die Kanzlei Waldorf auch im Jahr 2009 ihre Abmahnwelle fort. Häufig vertritt sie dabei die Verlagsgruppe Random House, dem Mutterkonzern des Heyne Verlags. Abgemahnt wird in diesen Fällen nur allzu oft das illegale Anbieten von Hörbüchern mittels Filesharing-Software. Allerdings hat die Kanzlei Waldorf ihre Forderungen im Verhältnis zum Jahr 2008 erhöht. Gefordert werden nunmehr  für das Anbieten oder Zugänglichmachen eines Hörbuches in der Regel € 250,00 Schadensersatz sowie € 506,00 Rechtsanwaltsgebühren, also insgesamt € 756,00. Den ganzen Beitrag lesen »

Bilderagentur Getty Images mahnt in Deutschland ab

Mittwoch, den 16. April 2008

Die weltweit führende Bildvermarktungsagentur Getty Images hat begonnen, mutmaßliche Verletzungen von Nutzungsrechten an Bildern, deren Rechteinhaber sie ist, in großem Umfang auch in Deutschland zu verfolgen. Dabei verfährt Getty Images folgendermaßen:

Sobald in scheinbar systematischen Durchforstungen des Internets der Verdacht entsteht, dass ein Bild ohne die entsprechende Lizenz im Internet veröffentlicht wurde, schickt Getty dem Betreiber der Website eine Rechnung, in der dieser zu Zahlung einer nachträglichen Lizenzgebühr aufgefordert wird. Diese Lizenzgebühr beträgt mindestens 1400 €.

Wird dieser Betrag nicht gezahlt, so gibt Getty Images die Sache an die schon für Filesharing-Abmahnungen bekannte Münchener Anwaltskanzlei Waldorf ab, welche dann die Inhaber der Webseiten kostenpflichtig abmahnt.

Pikanterweise berichten viele der Abgemahnten, dass sie eine Lizenz zur Nutzung der Bilder rechtmäßig erworben hatten. In anderen Fällen seien bereits erteilte Lizenzen sogar nachträglich storniert worden.

Oftmals werden auch durch die Veröffentlichung der Bilder auf der Internetseite tatsächlich Nutzungsrechte verletzt, ohne aber dass der Betreiber der Website das weiß. Dies betrifft etwa solche Personen, die ihre Internet-Präsenz mit Hilfe von Webdesignern oder Webagenturen erstellt haben, die bei der Gestaltung der Seite unlizenzierte Bilder verwendet haben. Auch werden der Erstellung von Websites oft Designvorlagen, so genannte Webtemplates, benutzt, die bereits unlizenzierte Bilder enthalten können. In beiden Fällen haftet zunächst der Betreiber der Seite.

Jedoch gehört es zu den Pflichten eines Webdesigners, sicherzustellen, dass mit der Erstellung der Website keine Nutzungsrechte verletzt werden. Sollte er versäumt haben, sich um die entsprechenden Rechte zu kümmern und sollte er auch den Betreiber der Seite nicht davon in Kenntnis gesetzt haben, dass sich unlizenzierte Inhalte auf der Seite befinden, dann kann man den Webdesigner auf Regress in Anspruch nehmen.

Wer eine solche Rechnung der Firma Getty oder sogar bereits eine Abmahnung in diesen Fällen erhalten hat, ist auf jeden Fall gut beraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Möglichkeiten abzustecken, gegen die Abmahnung selbst vorzugehen oder möglicherweise von Dritten, die die Website erstellt haben eine entsprechende Entschädigung zu verlangen.

Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Solmecke oder Herrn Rechtsanwalt Otto Grote.