UPDATE: Hat die Musikindustrie im Jahr 2007 satte 58.000.000 € (58 Mio) an ihre Anwälte gezahlt?

Dienstag, den 14. Juli 2009

In unserem bisherigen Text und in unserer ebenfalls dargestellten Klageerwiderung sind wir bislang von 60.000 Abmahnungen ausgegangen, die die Kanzlei Rasch pro Jahr verschickt. Wir haben diese Vermutung mit mehreren - bislang unwidersprochenen - Presseberichten belegt. Rechtsanwalt Rasch hat sich bei uns in der Kanzlei gemeldet und dargelegt, dass die Anzahl der Abmahnungen viel zu hoch sei. Insofern hätten die entsprechenden Presseberichte ihn nicht korrekt zitiert. Es könne zwar sein, dass eine solche Anzahl an Strafverfahren geführt worden sei, keinesfalls seien jedoch so viele Filesharer abgemahnt worden. Insbesondere seien nicht 2.000 bis 5.000 Filesharer pro Monat abgemahnt worden. In dem zitierten SternTV-Beitrag (s.u.) gibt es in der Tat unteeschiedliche Äußerungen dazu: In dem Beitrag selbst ist zunächst von 5.000 Abmahnungen monatlich die Rede, Rechtsanwalt Rasch selbst spricht dann im Live-Interview mit Günther Jauch von 10.000 Abmahnungen im Jahr 2007. Selbst dann, wenn man die nun korrigierte Zahl von 10.000 Abmahnungen zugrunde legt, hätte sich die Musikindustrie durch die Beauftragung der Kanzlei Rasch einem Kostenrisiko in Höhe von rund 58.000.000 € ausgesetzt. Auch diese Summe ist so unglaublich hoch, dass wir in den laufenden Klageverfahren weiterhin bestreiten werden, dass zwischen der Musikindustrie und der Kanzlei Rasch eine Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz getroffen worden ist. Es folgt der nunmehr abgeänderte Text, auf den sich die vorgenannte Klarstellung bezieht:

Derzeit führen wir an allen Fronten Musterprozesse gegen die Musikindustrie. In der Sache geht es darum, dass von den Filesharern für eine vorherige Abmahnung der Kanzlei Rasch nunmehr 5.832,40 € an Anwaltskosten verlangt werden. Die Grundlage dieser Forderung ist ein Anspruch, der sich aus dem Konstrukt der “Geschäftsführung ohne Auftrag” ergibt.

Juristischen Laien ist diese Anspruchsgrundlage oftmals nur schwer verständlich. Konkret geht es um Folgendes: Die Abmahnung, die von den großen Plattenfirmen veranlasst wird, klärt den mutmaßlichen Filesharer darüber auf, dass sein Tun unrechtmäßig ist. Eigentlich hätte sich der Filesharer selbst informieren müssen, um sich nicht unrechtmäßig zu verhalten. Der entdeckte Tausch ist allerdings ein Indiz dafür, dass der Filesharer sich gerade nicht informiert hat. Also wird er informiert - und zwar von den Anwälten der Musikindustrie.

Die Beauftragung eines Anwaltes zur Aufklärung eines Filesharers ist ein Geschäft, welches die Musikindustrie für den Filesharer - ohne dessen Auftrag - geführt hat (Details siehe Wikipedia). Die Kosten, die dem Geschäftsherren (=Musikindustrie) entstanden sind bzw. noch entstehen werden, kann die Musikindustrie von dem Filesharer ersetzt verlangen.

Soweit so gut. Damit der Anspruch überhaupt entsteht, muss dem Filesharer zunächst einmal die Täterschaft bzw. eine Störerhaftung nachgewiesen werden (siehe dazu die Interaktive Musterkalgeerwiderung). Kommt man nun zu der Feststellung, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht, so muss man in einem weitern Schritt fragen, in welcher Höhe der Anspruch gerechtfertigt ist.

Die Frage muss also lauten: Hat die Musikindustrie im konkreten Fall tatsächlich 5.832,40 € gezahlt oder hatte Sie jemals vor, diesen Betrag zu zahlen? Angesichts von bis zu 10.000 Abmahnungen, die angeblich im Jahr 2007 verschickt worden sind, hätten sich die großen deutschen Plattenlabels damit einem Kostenrisiko von 58 Millionen € (pro Jahr!) ausgesetzt. Da diese Summe voraussichtlich  deutlich über den Gewinnen einiger Labels liegt, erscheint das nachfolgende Szenario viel wahrscheinlicher:

Entweder die Abmahnungen sind vom Bundesverband der Musikindustrie finanziert worden, dann hätten die klagenden Plattenfirmen überhaupt keine Aufwendungen getätigt und können daher auch keine Anwaltsgebühren ersetzt verlangen. Eine andere Möglichkeit wäre es, dass die Kanzlei Rasch eine (unzulässige) Erfolgsvereinbarung mit den Labels getroffen hat. Danach müssten die Labels nur dann für die Abmahnung zahlen, wenn auch tatsächlich Geld “eingetrieben” wird. Als letzte Möglichkeit ist noch denkbar, dass die Kanzlei Rasch - wie so häufig bei größeren bzw. spezialisierten Kanzleien - nach einer Stundenvereinbarung bzw. nach einer Pauschale direkt mit den Plattenfirmen abrechnet. Aber auch in diesem Fall ist dem Geschäftsherren (=Musikindustrie) kein Schaden entstanden, der 5.832,40 € pro Fall beträgt.

Lässt sich also eine der oben beschriebenen Szenarien nachweisen, so wären die geltend gemachten Forderungen zum größten Teil unberechtigt. Doch hier liegt das Problem! Wie sollen die Filesharer den Deal zwischen der Kanzlei Rasch und der Musikindustrie beweisen? Ein solcher Beweis ist nur anhand von Indizien zu führen. In unseren Musterverfahren versuchen wir diesen Beweis mit dem nachfolgenden Schriftsatz zu erbringen. Sofern einem der hier mitlesenden Anwälten oder Betroffenen weitergehende Informationen vorliegen, bitten wir um kurze Benachrichtigung. Dabei geht es nicht nur um die Vereinbarung der Rechtsanwälte Rasch, sondern auch um die Deals aller anderen Anwälte, die gerade die Filesharer abmahnen. Sie zu dieser Problematik auch eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin (LG Berlin, Beschluss vom 30.04.2009 - Az. 96 O 60/09), die unsere soeben geschilderte Auffassung stützt.

Vorsicht Urlaub! Schnäppchen locken - Abmahnung droht.

Dienstag, den 14. Juli 2009

Jetzt beginnt für Millionen Deutsche die schönste Zeit im Jahr. Es geht mit der ganzen Familie Richtung Süden. Zu den beliebtesten Reisezielen gehören Länder wie die Türkei, Tunesien, Thailand oder die USA:. Blaues Meer, Strand und vor allem günstige Schnäppchen locken. Doch Vorsicht! Die erste böse Überraschung erwartet den nichtsahnenden Urlauber häufig schon beim deutschen Zoll. Kaum hat man den anstrengenden Flug hinter sich, durchsucht auch schon ein Zöllner den Koffer auf eingeführte Ware. Die vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich dann nur all zu oft als billige Plagiate oder Fälschungen.. Den ganzen Beitrag lesen »

Schutzschriften statt Unterlassungserklärungen ? - Vorsicht !

Dienstag, den 16. Juni 2009

Im Rahmen einer Abmahnung machen die betroffenen Rechteinhaber unter anderem einen Unterlassungsanspruch geltend. Zur Durchsetzung dieses Unterlassungsanspruches fordern sie von den Abgemahnten die Abgabe einer “strafbewehrten Unterlassungserklärung”. Wird diesem Verlangen nicht nachgekommen, haben die Rechteinhaber die Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens - und hier im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens - durchzusetzen. Den ganzen Beitrag lesen »

Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films „Das Boot“

Montag, den 11. Mai 2009

Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films „Das Boot“

Der Chefkameramann des Films „Das Boot“ hat mit dem heute verkündeten Urteil der auf das Urheberrecht spezialisierten 7. Zivilkammer die erste Etappe auf dem Weg zu einer zusätzlichen Vergütung für seine damalige Tätigkeit weitgehend gewonnen. Die Beklagten (die Produzentin, eine Rundfunkanstalt als Kapitalgeber und ein Videoverwerter) wurden verurteilt, dem Kläger umfassend Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang der Film in den letzten sieben Jahren verwertet wurde. Nach Erteilung der Auskunft wird dann in einem zweiten Schritt zu klären sein, ob – und wenn ja, in welcher Höhe – der Kläger Anspruch auf einen „Nachschlag“ hat. Den ganzen Beitrag lesen »

Zypries unterstützt Heidelberger Appell der Verleger und Autoren

Freitag, den 24. April 2009

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstützt die Kritik der 1.300 Verleger und Autoren an der Vorgehensweise des US-Unternehmens Google im sogenannten “Heidelberger Appell”. “Den Unmut der Verleger und Autoren über die Vorgehensweise von Google kann ich gut nachvollziehen. Das Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang ohne Einwilligung der Rechtsinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen und erst danach über Vergütungen zu verhandeln, ist nicht akzeptabel. Es ist nun wichtig, dass die betroffenen deutschen Autoren und Verleger mit einer Stimme sprechen. Es ist richtig, dass die VG Wort und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gemeinsam im Interesse der Betroffenen handeln”, erklärte die Bundesjustizministerin. Den ganzen Beitrag lesen »

Anklage von Pirate Bay-Betreibern auch in Deutschland?

Donnerstag, den 23. April 2009

Die Verurteilungen der Gründer von “The Pirate Bay” zu Schadensersatzzahlungen sowie Haftstrafen durch einen schwedischen Strafrichter haben die Öffentlichkeit aufhorchen lassen. Der Bundesverband Musikindustrie begrüßte das Urteil. Die vier wegen Beihilfe zu schweren Urheberrechtsverletzungen verurteilten Männer kündigten an, Berufung einzulegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten sehen keinen wesentlichen Unterschied zum Zugangsanbieter, der nicht für Kundenverstöße haftet. Auch halten sie den Richter für befangen, weil dieser Mitglied einer Organisation zum Schutz des Urheberrechts ist. Den ganzen Beitrag lesen »

RA Christian Solmecke zu Gast bei NRW.tv - Themen: Youtube & Persönlichkeitsrechtsverletzung

Montag, den 6. April 2009

Rechtsanwalt Christian Solmecke war am vergangenen Freitag Gast bei NRW.tv. Zunächst wurde über die aktuelle Situation bei Youtube gesprochen, nachdem die Verträge mit der GEMA nicht verlängert und zahlreiche Musikvideos deaktiviert worden sind. Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet. Konkret wurde über Partyfotos im Internet, Gesinnungswandel bei Nacktaufnahmen und die unerlaubte Verwendung von Fotos diskutiert. Zum Video:

Youtube-Sperrung: Mögliche Folgen für Nutzer

Mittwoch, den 1. April 2009

Am gestrigen Dienstag liefen die Verwertungsverträge der Youtube LLC mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) aus, ohne dass die sich die Beteiligten auf eine Vertragsverlängerung einigen konnten. Youtube blockierte daraufhin für deutsche Nutzer alle Videos von betroffenen Rechteinhabern, die von der GEMA vertreten werden. Entscheidender Streitpunkt ist und bleibt laut Youtube die GEMA-Forderung von zwölf Cent für jeden Abruf eines Musikvideos, an dem ein von der GEMA vertretener Komponist, Textautor oder Musikverleger die Rechte hält. Den ganzen Beitrag lesen »

Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen

Donnerstag, den 18. Dezember 2008

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht. Die Beklagte bietet das Musikstück “Rock my life” als Klingelton für Mobiltelefone an. Der Kläger ist der Komponist dieses Werkes. Den ganzen Beitrag lesen »

Heiratsannoncen können urheberrechtlich geschützt sein

Dienstag, den 18. November 2008

Mit der Frage der Schutzfähigkeit von Heiratsannoncen befasst sich ein am 13.11.2008 verkündetes Urteil der 21. Zivilkammer. Zwei Partnervermittlungsagenturen hatten für ein und denselben Millionär eine Partnerin gesucht. Beide Agenturen verwendeten nahezu den gleichen Anzeigentext, so dass die Vermutung nahe lag, dass hier ein Unternehmen vom anderen abgeschrieben hat. Dazu heißt es in der Pressemitteilung des LG München I:

Den ganzen Beitrag lesen »