BGH: keine Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Angabe der E-Mail-Adresse bei den Kontaktdaten auf einer Internetseite

Freitag, den 5. März 2010


Der BGH hat in einem Urteil vom 10.12.2009 (Az. I ZR 201/07) entschieden, dass in der Angabe der E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit auf einer Internetseite eines Online-Händlers keine konkludente Einwilligung zur Übersendung von E-Mail-Werbung gesehen werden kann. Den ganzen Beitrag lesen »