LG Offenburg: „unscharf“ formulierte Unterlassungserklärung umfasst nicht automatisch kerngleiche Wettbewerbsverstöße
Dienstag, den 2. März 2010
Das LG Offenburg hat in einem Urteil vom 23.12.2009 (Az. 5 O 91/09) entschieden, dass eine nur „unscharf” formulierte Unterlassungserklärung nicht kerngleiche Verstöße umfasst und damit auch keine Vertragsstrafe gezahlt werden muss. Den ganzen Beitrag lesen »
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | E-Commerce, Medien, Entertainment- und Urheberrecht, Wirtschaftsrecht |
| Stichwörter: | Abmahnung, Umfang der Unterlassungserklärung, Wettbewerbsverstoß |












