LG Offenburg: „unscharf“ formulierte Unterlassungserklärung umfasst nicht automatisch kerngleiche Wettbewerbsverstöße

Dienstag, den 2. März 2010


Das LG Offenburg hat in einem Urteil vom 23.12.2009 (Az. 5 O 91/09) entschieden, dass eine nur „unscharf” formulierte Unterlassungserklärung nicht kerngleiche Verstöße umfasst und damit auch keine Vertragsstrafe gezahlt werden muss. Den ganzen Beitrag lesen »