TV Total unterliegt vor dem Bundesgerichtshof - Produktionsfirma muss Schadensersatz an Hessischen Rundfunk zahlen
Mittwoch, den 25. Juni 2008
Köln. Die in der Pro7 Sendung “TV Total” von Moderator Stefan Raab gezeigten Filmausschnitte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Urteil vom 20.12.2007, Az. I ZR 42/05). Im konkreten Fall hatte Stefan Raab einen 20sekündigen Ausschnitt zum Thema “Spontan-Jodeln” aus einer Sendung des Hessischen Rundfunks gezeigt. Die Verwertungsgesellschaft des Senders mahnte dieses Verhalten ab und forderte Lizenzgebühren in Höhe von 1278,23 €. Zu Recht, wie jetzt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschied.
“In der 23seitigen Entscheidung bringt der BGH vor allem zum Ausdruck, dass Stefan Raab sich nicht genügend mit dem Ausschnitt auseinandergesetzt, sondern ihn nahezu unkommentiert gesendet hat”, erläutert Medienrechtsexperte Christian Solmecke aus der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger. “Aus diesem Grund konnte sich Raab weder auf das Recht zur freien Bearbeitung noch auf das Zitatrecht stützen. In den Kommentierungen des Moderators konnten die Richter keine komischen Elemente erkennen, die eine entsprechende Bearbeitung gerechtfertig hätten.”
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Medien, Entertainment- und Urheberrecht, Pressemitteilungen der Kanzlei WILDE & BEUGER |
| Stichwörter: | TV Total, Urheberrecht |










