KG Berlin: bei unerlaubter Telefonwerbung ist ein Streitwert von 30.000 € angemessen

Donnerstag, den 22. Juli 2010


Das KG Berlin hat sich in einem aktuellen Beschluss vom 09.04.2010 (Az. 5 W 3/10) mit der Frage auseinandergesetzt, welcher Streitwert bei unerlaubter Telefonwerbung angemessen ist. Den ganzen Beitrag lesen »

OLG Hamburg setzt Streitwert in Verfahren gegen abgemahnten Antiquar wegen Urheberrechtsverletzung auf € 7.000,00 fest.

Mittwoch, den 10. Februar 2010

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Antiquar hatte zwei gebrauchte Bildbänder („Energieeffizientes Bauen, Architektur, Technik und Ökologie”) über das Internet zum Verkauf angeboten.  Nach Veröffentlichung seines Angebotes wurde er vom Antragsteller abgemahnt, da sich in den Bildbändern urheberrechtlich geschützte Bilder befanden, die widerrechtlich dort abgedruckt waren.

Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Antiquar gab dieser eine Unterlassungserklärung ab. Anschließend stritten die Parteien über den Streitwert der Angelegenheit, da der Senat weder den ursprünglichen Streitwert in Höhe von € 70.000,00 noch die im Nichtabhilfebeschluss (€ 21.000,00) zum Ausdruck gekommene Auffassung des Landgerichts zur Streitwerthöhe teilte.

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Landgericht Köln: Streitwert von 6000 € angemessen bei unerlaubter Verwendung eines Fotos auf Webseite

Mittwoch, den 3. Februar 2010

Wird auf einer Webseite ein Foto unerlaubt genutzt, ist von einem Streitwert von 6000 € auszugehen, auch wenn eine Deckelung des Anspruchs nach § 97 a Abs. 2 UrhG möglich erscheint. Dies stellt das Landgericht Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 - Az: 28 O 688/09 - klar.Die Beklagte verwendete für die Gestaltung ihres Internetauftritts ein Foto. Allerdings ohne Zustimmung des Klägers als Rechteinhaber. Der Kläger nahm daraufhin die Beklagte gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch. Das erstinstanzliche Gericht legte den Streitwert auf 6000 € fest. Hiergegen legte die Beklagte Beschwerde ein. Erfolglos.

Das Landgericht Köln hält den Streitwert in Höhe von 6000 € für angemessen. Die Höhe des Streitwerts, so das Gericht, richte sich nämlich an dem Interesse des Urhebers an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen. Zudem sei es ein wichtiges Anliegen der Allgemeinheit, geistiges Eigentum zu schützen. Dies müsse sich daher auch auf die Streitwertbemessung auswirken.

Quelle: Beschluss des Landgerichts Köln vom 13.01.2010 - Az: 28 O 688/09 -

LG Bochum: 15.000,- Euro Streitwert für zwei Wettbewerbsverstöße

Montag, den 11. Januar 2010

Das LG Bochum hat in einem einstweiligen Rechtsstreit (Az.: I-12 O 255/09) einen Streitwert iHv 15.000,- Euro für zwei Wettbewerbsverstöße angenommen.Zum einen ging es um die folgende Angabe: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückgesendeten Sachen einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung erbracht haben”. Diese Angabe wurde wegen Wettbewerbsverstoßes untersagt.

Zum anderen wurde ein Verbot dahingehend ausgesprochen, „Gewürze zum Räuchern von Fleisch in Fertigpackungen anzubieten, ohne einen Grundpreis anzugeben”.  

In beiden Fällen wurde dem Antragsgegner untersagt, bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern die genannten Angaben zu tätigen.

(Quelle: Infobrief Wettbewerbsrecht, Nr. 51-52/2009)

OLG Schleswig: Abschreckung und Nachahmungsgefahr ohne Bedeutung für Streitwertfestsetzung

Montag, den 12. Oktober 2009

 Das OLG Schleswig hat im Rahmen eines Beschlusses vom 09.07.2009 Az.: 6 W 12/09 klargestellt, dass Gesichtspunkte der Abschreckung und Nachahmungsgefahr bei der Festsetzung des Streitwertes keine Bedeutung haben.Die Klägerin hatte vor dem Landgericht Kiel den Beklagten auf Unterlassung der Verwendung urheberrechtlich geschützter Stadtpläne im Internet verklagt. Das Landgericht Kiel setzte in dem Verfahren den Streitwert durch Beschluss zunächst auf 10.650 € fest, reduzierte aber den Streitwert auf die Beschwerde des Beklagten auf 1.950 €. Die Klägerin legte mit dem Ziel, den Streitwert auf 10.000 € festzusetzen, dagegen Beschwerde ein. Die Klägerin ist der Ansicht, dass Gesichtspunkten der Abschreckung und Nachahmungsgefahr eine erhebliche Bedeutung bei der Streitwertfestsetzung zukomme.  Das OLG Schleswig erteilte dem eine Absage.

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LG Frankfurt begrenzt Streitwert bei Ed Hardy Abmahnung auf € 10.000,00

Mittwoch, den 26. August 2009

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Verfahren wegen einer Ed Hardy Abmahnung den Streitwert auf € 10.000,00 festgesetzt. Das Gericht teilte insofern mit, der Streitwert in Höhe von € 10.000,00 sei jedenfalls dann angemessen, wenn es sich lediglich um das Anbieten eines T-shirts bei eBay handle. Damit ist der Kanzlei Winterstein zunächst einmal der Wind aus den Segeln genommen worden, die teilweise Streitwerte von bis zum € 150.000,00 pro Abmahnung zugrunde legte.

LG Bremen setzt einen Streitwert von 50.000 € bei 21 Wettbewerbsverstößen an

Montag, den 3. August 2009


Das LG Bremen hat in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Streitwert von 50.000 € für die Rüge von 21 wettbewerbsrechtlichen Verstößen angesetzt.  Den ganzen Beitrag lesen »

OLG Schleswig zum Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung

Mittwoch, den 22. Juli 2009


Die Werbung durch E-Mails ist für viele Unternehmen besonders interessant, da schnell und kostengünstig Werbemaßnahmen durchgeführt werden können. Für viele Verbraucher stellt die E-Mail-Werbung dagegen eine Belästigung dar. Das OLG Schleswig hat entschieden (Urteil vom 05.01.2009; Az. 1 W 57/08), dass bei der Festsetzung des Streitwertes bei einem Unterlassungsbegehren gegen unerwünschte E-Mail-Werbung auch das häufige Erscheinen und die Breitenwirkung solcher E-Mails berücksichtigt werden müssen.

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LG Hamburg legt Streitwert bei bundesweit begangenen Wettbewerbsverletzungen auf 25.000 € fest

Montag, den 20. Juli 2009


Das LG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 09.04.2009; Az. 312 O 128/09), dass bei einer bundesweiten Wettbewerbsverletzung ein Streitwert von 25.000 € angemessen ist.

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LG Berlin: Niedrigerer Streitwert bei Online-Publikationen

Mittwoch, den 10. Juni 2009


Das LG Berlin hat in einem aktuellen Urteil vom 19.03.2009 (Az. 27 O 1234/08) entschieden, dass der Streitwert für ein Unterlassungsbegehren wegen fehlerhafter Berichterstattung für Online-Veröffentlichungen bei nur 1/3 des Streitwertes liegt, der bei Print-Veröffentlichungen angesetzt wird.  Den ganzen Beitrag lesen »