DigiProtect verliert Prozess im Hinblick auf die geforderten Rechtsanwaltskosten

Freitag, den 5. Februar 2010

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung vom 29.01.2010 die Ansprüche der Firma DigiProtect auf Erstattung der Rechtsanwaltsvergütung der Kanzlei Kornmeier auf RVG-Basis zurück gewiesen.Es handelte sich vorliegend um den „üblichen” Tauschbörsen- Fall, in dessen Rahmen die Kanzlei Kornmeier für die Firma DigiProtect wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Guru-Josh-Infinity 2008″ eine Abmahnung versandt hatte. Die Parteien stritten sich im Rahmen des Prozesses um die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80 sowie € 150,00 Lizenzschaden.

Obwohl der vorsitzende Richter am Amtsgericht Biskamp die Urheberrechtsverletzung als gegeben ansah und der Klägerin insofern € 150,00 Lizenzschaden zusprach, wies er die Klage im Hinblick auf die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend gemachten Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80 (1,3) ab.

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