Dienstag, den 8. Dezember 2009
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass morgen um 11.50 Uhr beim Landgericht Köln (Saal 222) die öffentliche Beweisaufnahme in einem Filesharing-Verfahren statt findet. Über den Fall hatten wir vor einiger Zeit schon einmal berichtet (zum Beweisbeschluss des Landgerichts Köln). Zum Sachverhalt: Rechtsanwalt Rasch macht für mehrere Plattenlabels Abmahngebühren für eine Filesharing - Abmahnung in Höhe von 5.800,00 € geltend. Wir haben bestritten, dass die Plattenlabels jemals diese 5.800,00 € gezahlt haben bzw. vor hatten, diese zu zahlen. Vielmehr gehen wir davon aus, dass der Bundesverband der Musikindustrie die Filesharing - Prozesse finanziert. Entsprechende Anhaltspunkte haben wir einem Interview entnommen, welches Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, gegeben hat.
Das Interview ist in dem Buch “Auswirkungen des Filesharing auf die deutsche Musikindustrie” (ISBN 978-3-639-18116-6) von Franziska Wilmsmeier abgedruckt, die relevanten Äußerungen finden sich auf Seite 85. Insofern haben wir in dem Verfahren vorgetragen, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Plattenlabels in allen 10.000 im Jahre 2007 abgemahnten Verfahren tatsächlich 5.800,00 € Anwaltsgebühren an die Kanzlei Rasch zahlen wollten. Vielmehr sei es unserer Meinung nach so, dass der Bundesverband der Musikindustrie tatsächlich einen Pauschalbetrag an die Kanzlei Rasch überwiesen habe. Diese von uns vorgelegten Beweisangebote und den gesamten Vortrag hielt das Landgericht Köln nunmehr für schlüssig. In dem erwirkten Beweisbeschluss muss nunmehr die Tonträgerindustrie beweisen, dass sie tatsächlich eine Vereinbarung nach dem RVG mit der Kanzlei Rasch geschlossen hat. Als Zeugen dürfen wir Rechtsanwalt Rasch, zwei seiner Mitarbeiter und eine Sekretärin sowie Stefan Michalk befragen. Es wird sicherlich eine spannende Beweisverhandlung geben. Sollte dabei herauskommen, dass es - so wie von uns vermutet - tatsächlich keine RVG-Vereinbarung zwischen den Plattenlabels und der Kanzlei Rasch gibt, so können die Anwaltsgebühren auch nicht als Schaden geltend gemacht werden. Sobald ein Termin für die Verhandlung feststeht, werden wir darüber berichten. Bemerkenswert ist an dieser Stelle aber schon einmal, dass das Landgericht Köln unseren Vortrag überhaupt für relevant gehalten hat und entsprechend Beweis erheben will.