Erstes Rasch-Urteil liegt jetzt im Volltext vor

Freitag, den 29. Januar 2010

Gestern haben wir das Protokoll der Beweisaufnahme in dem Verfahren 28 O 241/09 veröffentlicht. Heute erreicht uns nun das entsprechende Urteil (LG Köln Urteil vom 26.01.2010 Az. 28 O 241/09). Wie von uns vermutet, ist die Begründung allein auf eine Streitwertreduktion zurückzuführen. Das Gericht ist nicht zu der Ansicht gelangt, dass Rechtsanwalt Rasch hier Gebührenvereinbarungen mit seinen Mandanten trifft. Aus unserer Sicht ist es kaum vorstelltbar, dass hier tausende von Abmahnungen verschickt werden, ohne dass eine Gebührenvereinbarung für den Fall getroffen wird, dass bei den Abgemahnten “nichts zu holen ist”. Wir werden nun gemeinsam mit den Mandanten durchsprechen, ob dieses Urteil vom OLG Köln in der Berufung überprüft werden soll.

LG Köln: Urteile in zwei Rasch Klagen - Filesharer muss 2.180,60 € statt 5.832,46 € zahlen (Verhandlungsprotokoll nun online)

Donnerstag, den 28. Januar 2010

Mit Urteilen vom 26.01.2010 hat das Landgericht Köln zwei Filesharer zu Zahlungen von 2180,60 € (Az. 28 O 241/09) bzw. 2380,80 € (28 O 237/09) verurteilt. Die Beklagten müssen die Verfahrenskosten zu rund 40 % selbst tragen, im Übrigen müssen die vier Klägerinnen (EMI, Universal, Sony, Warner) die Kosten des Prozesses übernehmen. Ursprünglich hatte die Kanzlei Rasch 5.832,46 € Abmahngebühren von den Filesharern gefordert. Die Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen.

Den beiden Filesharern wurde vorgeworfen, 532 bzw. 1026 Musikdateien getauscht zu haben. Zumindest in einem Fall konnten die Anzahl der getauschten Titel bei der anschließenden Hausdurchsuchung nicht bestätigt werden. So erfreulich die massive Kostenreduktion auch ist, ganz offenbar ist das Landgericht Köln in dieser Sache nicht allen unseren Argumenten gefolgt. Wir hatten vorgetragen, dass die Kanzlei Rasch mit Ihren Mandanten eine Ermäßigung der Abmahngebühren für den Fall vereinbart, dass ein abgemahnter Filesharer weniger als die geforderten 5.832,46 € zahlt. Aus unserer Sicht wurde dieser Vortrag auch von den Rechtsanwälten Rasch und Spreckelsen in der Beweisaufnahme bestätigt (Link zum Protokoll der Beweisaufnahme).

Den ganzen Beitrag lesen »

Clemens Rasch gibt Details zur Gebührenvereinbarung zwischen Musikindustrie und ihren Anwälten bekannt

Donnerstag, den 10. Dezember 2009

Vor dem Landgericht Köln hat gestern die Beweisaufnahme in einem Verfahren der vier größten deutschen Musiklabels gegen zwei Filesharer stattgefunden. Die beiden Filesharer, die von RA Christian Solmecke vertreten werden, sollen jeweils rund 5.800 € Abmahnkosten an die Plattenfimen zahlen. Das Gericht wollte wissen, ob tatsächlich Anwaltsgebühren in dieser Höhe angefallen sind und wie die Rechtsanwälte Rasch in dieser Sache mit ihren Mandantinnen abrechnen.

In diesem Zusammenhang beriefen sich Rechtsanwalt Rasch und sein Kollege Spreckelsen direkt zu Beginn der Verhandlung auf ihre Verschwiegenheitspflicht bezogen auf die übrigen Filesharingverfahren. Fragen zum „großen Ganzen“ waren also nicht erlaubt. Es durften ausschließlich Fragen zu den ganz konkreten Fällen gestellt werden. Die Kernaussage der knapp dreieinhalbstündigen Beweisaufnahme lässt sich wie folgt zusammenfassen: Den ganzen Beitrag lesen »

Morgen 11.50 Uhr LG Köln Saal 222 - Filesharing-Prozess mit RA Rasch und Stefan Michalk im Zeugenstand

Dienstag, den 8. Dezember 2009

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass morgen um 11.50 Uhr beim Landgericht Köln (Saal 222) die öffentliche Beweisaufnahme in einem Filesharing-Verfahren statt findet. Über den Fall hatten wir vor einiger Zeit schon einmal berichtet (zum Beweisbeschluss des Landgerichts Köln). Zum Sachverhalt: Rechtsanwalt Rasch macht für mehrere Plattenlabels Abmahngebühren für eine Filesharing - Abmahnung in Höhe von 5.800,00 € geltend. Wir haben bestritten, dass die Plattenlabels jemals diese 5.800,00 € gezahlt haben bzw. vor hatten, diese zu zahlen. Vielmehr gehen wir davon aus, dass der Bundesverband der Musikindustrie die Filesharing - Prozesse finanziert. Entsprechende Anhaltspunkte haben wir einem Interview entnommen, welches Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, gegeben hat.

Das Interview ist in dem Buch “Auswirkungen des Filesharing auf die deutsche Musikindustrie” (ISBN 978-3-639-18116-6) von Franziska Wilmsmeier abgedruckt, die relevanten Äußerungen finden sich auf Seite 85. Insofern haben wir in dem Verfahren vorgetragen, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Plattenlabels in allen 10.000 im Jahre 2007 abgemahnten Verfahren tatsächlich 5.800,00 € Anwaltsgebühren an die Kanzlei Rasch zahlen wollten. Vielmehr sei es unserer Meinung nach so, dass der Bundesverband der Musikindustrie tatsächlich einen Pauschalbetrag an die Kanzlei Rasch überwiesen habe. Diese von uns vorgelegten Beweisangebote und den gesamten Vortrag hielt das Landgericht Köln nunmehr für schlüssig. In dem erwirkten Beweisbeschluss muss nunmehr die Tonträgerindustrie beweisen, dass sie tatsächlich eine Vereinbarung nach dem RVG mit der Kanzlei Rasch geschlossen hat. Als Zeugen dürfen wir Rechtsanwalt Rasch, zwei seiner Mitarbeiter und eine Sekretärin sowie Stefan Michalk befragen. Es wird sicherlich eine spannende Beweisverhandlung geben. Sollte dabei herauskommen, dass es - so wie von uns vermutet - tatsächlich keine RVG-Vereinbarung zwischen den Plattenlabels und der Kanzlei Rasch gibt, so können die Anwaltsgebühren auch nicht als Schaden geltend gemacht werden. Sobald ein Termin für die Verhandlung feststeht, werden wir darüber berichten. Bemerkenswert ist an dieser Stelle aber schon einmal, dass das Landgericht Köln unseren Vortrag überhaupt für relevant gehalten hat und entsprechend Beweis erheben will.

Abmahnradar: Rasch mahnt im Auftrag von Universal Music ab

Donnerstag, den 19. November 2009


Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Den ganzen Beitrag lesen »

Filesharing: OLG Köln stutzt Streitwert, äußert sich zur Störerhaftung & Lizenzanalogie (30 € pro Song)

Freitag, den 30. Oktober 2009

Hochspannung heute im Saal 145 des OLG Köln. Um 14:15 Uhr beginnt die Berufungsverhandlung mit dem Aktenzeichen 6 U 101/09. Es geht um das Thema Filesharing und um ein Urteil des Landgerichts Köln, das viele Anwälte in Deutschland kennen. Am 13.05.2009 (Az. 28 O 889/08 ) verurteilte das Landgericht Köln einen Anschlussinhaber zur Zahlung von 5.832,40 € Abmahngebühren. Seitdem verschicken die Rechtsanwälte Rasch dieses Urteil hundertfach an die Filesharer und ihre Anwälte. Ob das Urteil auch vor dem OLG Köln Bestand hat, darf nach der heutigen Beweisaufnahme mit Fug und Recht bezweifelt werden. Doch beginnen wir der Reihe nach. Ein Terminsbericht von RA Christian Solmecke: Den ganzen Beitrag lesen »