OLG Köln nimmt Stellung zur Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing und drückt Streitwerte erheblich

Freitag, den 8. Januar 2010


Im Rahmen unseres Terminsberichts vom 30. Oktober 2009 hatten wir bereits über die Verhandlung vor dem OLG Köln in einem Filesharing-Verfahren berichtet. Am 23.12.2009 erging nun in dieser Angelegenheit die -noch nicht rechtskräftige- Entscheidung des Gerichts.Zur Erinnerung:

Verhandelt wurde die von der Hamburger Kanzlei Rasch für die vier größten Musiklabels eingereichte Klage auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 5.832,46 gegen die Inhaberin des Telefonanschlusses, einer Mutter von zwei minderjährigen Kindern.

Derzeit kursieren zahlreiche Veröffentlichungen, die das -zur Zeit selbst noch nicht veröffentlichte- Urteil als „Ohrfeige” für Filesharer propagieren. Der Ansicht, dass das OLG Köln damit eine generelle Haftung des Anschlussinhabers unabhängig vom Sachverhalt annimmt, können wir, auch wenn es im vorliegenden Fall zu einer Verurteilung kam, nicht folgen.

Den ganzen Beitrag lesen »

OLG Köln: “BetterFly” - Werbung der Lufthansa beanstandet

Donnerstag, den 10. Mai 2007

In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 239/06) haben die beteiligten Fluglinien den Rechtsstreit heute im Termin zur mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt.Die Fluggesellschaft Ryanair hatte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der der Deutschen Lufthansa AG verboten worden war, in bestimmter Weise für ihr “BetterFly”-Angebot zu werben. Die Lufthansa hatte in Anzeigen einen Preis von “ab 99 Euro” herausgestellt und im weiteren Text darauf hingewiesen, dass bei der Online-Buchung eines Tickets zusätzlich eine sog. “Ticket Service Charge” von 10,00 Euro anfällt. Darin hatte bereits das Landgericht Köln einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit eine unlautere Wettbewerbshandlung gesehen, weil der Endpreis nicht angegeben war.

Den ganzen Beitrag lesen »