Abmahnradar: Nümann & Lang mahnt u. a. für Herrn Andres Gunnar Ballinas-Olsson das Lied „Fever” von Cascada ab

Montag, den 1. Februar 2010

Jüngst häufen sich unserer Kanzlei Abmahnungen der Kanzlei Nümenn & Lang im Hinblick auf das Lied „Fever” von CascadaInhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die Unterlassungserklärung der Kanzlei Nümann & Lang unterschreiben. Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Nümann + Lang mahnt im Auftrag von Matthew Tasa ab

Freitag, den 30. Oktober 2009

Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Den ganzen Beitrag lesen »

AG Düsseldorf: Keine Hausdurchsuchung nach Strafanzeige durch Kanzlei Nümann + Lang

Freitag, den 16. Oktober 2009

Uns liegt ein Ermittlungsverfahren vor, das aufgrund einer Strafanzeige von der Kanzlei Nümann + Lang im Namen der Firma Lernhaus Österreich aufgenommen wurde.Die Firma Lernhaus Österreich stellte Strafanzeige gegen unbekannt wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Im vorliegenden Fall soll ein Computerprogramm in Tauschbörsen zum Download angeboten worden sein. Nach der Ermittlung der jeweiligen Anschlussinhaber stellte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses. Die zuständige Ermittlungsrichterin am AG Düsseldorf hatte Bedenken hinsichtlich der erhobenen Tatvorwürfe.

Dazu führte sie aus: „Aus der Anzeige selbst ergibt sich weder die Tatzeit, noch wo konkret im Internet der Verstoß begangen worden sein soll. Es stellt sich schon die Frage, ob es Aufgabe des Ermittlungsrichters ist, sich diese Angaben selbst aus den Anlagen herauszusuchen. Offenbar sollen die Tatzeitpunkte in der Anlage 2 angegeben sein. Woraus soll sich das aber ergeben? Wie hat die Firma Evidenzia ermitelt? Aus dem hauptsächlich aus Abkürzungen und Zahlenfolgen bestehenden Evidenzia ePAC Bericht … ergibt sich dies für mich als technischen Laien nicht, so dass ich nicht nachvollziehen kann, aufgrund welcher Anhaltspunkte die letztlich ermittelte IP-Adresse die des Täters sein soll. In der Anzeige wird zwar zur Frage der sachgerechten Ermittlung der Quellen auf die Anlagen 3 - 4 verwiesen. Diese sind aber in keiner der drei Akten beigefügt. In welchem Netzwerk sollen im Übrigen die Daten zu welchen Zeitpunkten veröffentlicht worden sein? In den ePAC Scans sind verschiedene Netzwerke genannt, und zwar eDonkey2k und BitTorrent, … Falls diese die betroffenen Netzwerke sein sollen: in welchem soll der jeweilige Täter wann die geschützten Dateien veröffentlicht haben?”

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat daraufhin von der Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses Abstand genommen.

Kanzlei Nümann & Lang erhöht die Filesharing-Preise

Montag, den 27. Juli 2009

Neue „Filesharing-Tarife“ bei der Kanzlei Nümann & Lang. Während die bereits bekannte Abmahnkanzlei Nümann & Lang in der Vergangenheit ein einheitliches Vergleichsangebot in Höhe von € 450,00 machte –und zwar unabhängig davon, ob eine oder zwei Musikdateien abgemahnt wurden-, wird nun ein höherer Betrag gefordert. So häuften sich in den letzten Tagen die Abmahnungen an Mandanten, die wegen zweiter Musikdateien nicht mehr € 450,00, sondern nun € 590,00 an Nümann & Lang zahlen sollen. Offensichtlich unterliegt also auch das Abmahngeschäft der Inflationsrate.