Neue Abmahnwelle der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller
Montag, den 27. Juli 2009
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller setzt ihre Abmahnwelle aus der Vergangenheit derzeit wieder fort. So wurde in den letzten Wochen erneut wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Namen der Erotikfilmindustrie abgemahnt. Die Fristen zur Abgabe der entsprechenden beigefügten Unterlassungserklärung sind kurz wie eh und je. Keine zwei Wochen werden dem Abgemahnten eingeräumt, um den Vorwurf zu prüfen und entsprechend zu reagieren. Die geltend gemachten Forderungen der Kanzlei Negele und Partner belaufen sich in der Regel auf ca. € 700,00.
Auch hier gilt: Lassen Sie sich nicht von kurzen Fristen und Klageandrohungen einschüchtern. Nicht immer sind die Ansprüche der Gegenseite berechtigt. Auch die gerne zitierte „Störerhaftung“ des Anschlussinhabers ist nicht unendlich weit. Bevor Sie reagieren, sollten Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen. Rufen Sie uns unter 0221 951 563 52 an oder nutzen Sie unseren Live-Chat am linken Rand.
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | IT-/Telekommunikationsrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht |
| Stichwörter: | Abmahnung, Filesharing, Negele, Unterlassungserklärung |












