Bekannte Logos auf T-Shirts: Markenverletzung oder nur schmückendes Beiwerk

Dienstag, den 29. Juni 2010

Das Staatswappen der DDR oder die ostalgischen Zeichen „CCCP” und „Aeroflot”- erfreuen sich in der Bekleidungsindustrie als Eyecatcher großer Beliebtheit. Daher haben sich Bekleidungshersteller diese Marken für Textilien schützen lassen. Bei unbefugter Verwendung dieser Zeichen drohen nun erhebliche Konsequenzen. Nicht immer stellt jedoch der Gebrauch dieser Zeichen eine Markenrechtsverletzung dar. Entscheidend ist dabei die konkrete Art der Zeichennutzung. Den ganzen Beitrag lesen »

BGH entscheidet zur Google AdWords- Problematik

Freitag, den 23. Januar 2009

Der Bundesgerichtshof hat am 22. Januar 2009 in drei Verfahren darüber entschieden, ob die Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter in Google AdWords-Anzeigen rechtmäßig ist.

In den Verfahren ging es um die von den Vorinstanzen unterschiedlich beurteilte Frage, ob eine Kennzeichenverletzung vorliege, wenn jemand ein fremdes Kennzeichen, also eine Marke, eine Unternehmensbezeichnung oder eine ähnliche Bezeichnung, im Rahmen einer Google Adwords-Anzeige als Suchwort angibt, damit bei Eingabe dieses Suchwortes die eigene Adwords-Anzeige als Werbung erscheint. Den ganzen Beitrag lesen »

BGH entscheidet am 22.01.2009 über AdWords-Thematik

Mittwoch, den 21. Januar 2009

Der Bundesgerichtshof entscheidet am 22.01.2009 in mehreren Verfahren darüber, ob und wann die Verwendung einer fremden Marke in eigenen AdWords-Anzeigen gegen geltendes Marken- und Wettbewerbsrecht verstößt.

Den Verfahren liegen die uneinheitlichen Vorentscheidungen der Oberlandgerichte Braunschweig (Urteil vom 12.07.2007, Az. 2 U 24/07), Stuttgart (Urteil vom 26.07.2007, Az. 2 U 23/07), Düsseldorf (Urteil vom 23.01.2007, Az. I-20 U 79/06) und Köln (Urteil vom 31.08.2007, Az. 6 U 48/07) zugrunde.

Den ganzen Beitrag lesen »

Paris: Google haftet für Markenverletzung durch Google AdWords

Mittwoch, den 21. Januar 2009

Die dritte Kammer des Pariser „Tribunal de Grande Instance“ hat zwei Online-Reisebüros mit Urteil vom 07. Januar 2009 insgesamt € 350.000,00 Schadensersatz wegen Markenrechtsverletzungen durch Google-AdWords zugesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Google eine Markenrechtsverletzung begangen habe, indem es die Verletzung von Markenrechten nicht verhinderte. Den ganzen Beitrag lesen »

LG Braunschweig: Zur Markenverletzung durch Google AdWords

Samstag, den 17. Mai 2008

Mit dem Problem der Nutzung von fremden Marken zu Werbezwecken bei Google AdWords hat sich das LG Braunschweig in einem aktuellen Urteil vom 26.03.2008 (Az. 9 O 250/08 (022)) beschäftigt.

In dem vorliegenden Sachverhalt hatten auf Anlagerecht spezialisierte Anwälte den Markennamen einer Kapitalanlagegesellschaft als AdWord benutzt. Das LG Braunschweig sah darin keine Rechtsverletzung und erklärte, dass hier kein kennzeichenmäßiger Gebrauch und damit auch keine Markenrechtsverletzung vorliege. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Rechtsanwälte zu der Kapitalanlagegesellschaft in keinem Wettbewerbsverhältnis stehen. Weiter erklärten die Richter, dass im vorliegenden Fall die Verwendung des Markennamen als Google AdWord auch kein Namensgebrauch vorliege, sondern es sich vielmehr um eine bloße Namensnennung handle, die durchaus erlaubt sei.

Weiter führte das LG Braunschweig aus: „(…)Es fehlt im vorliegenden Fall jedoch an einer markenmäßigen Benutzung. Die Kammer hält zwar an ihrer bisherigen Rechtssprechung fest, dass die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer Adwordkampange grundsätzlich Zeichenrechte verletzen kann - ebenso wie die Verwendung als Metatag - (vgl. LG Braunschweig MMR 2007, 121; 9 O 2827/07 - Heinz von Heiden; zuletzt LG Braunschweig Urteil vom 06.02.2008, 9 O 3237/07; OLG Braunschweig, GRUR-RR 2007, 71 - Jette; OLG Dresden K&R 2007, 269; OLG Stuttgart MMR 2007, 649 PCB-Pool; jew. m.w.Nachw.). Anders als in den dort zugrundeliegenden Sachverhalten fehlt es im vorliegenden Fall jedoch an einer markenmäßigen Benutzung.

In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (EuGH GRUR Int. 1999, 438 - BMW; EuGH GRUR 2002, 692 - Hölterhoff) ist nicht jede Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr auch als Markenbenutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 MarkenRL anzusehen, da auf die Unterscheidungsfunktion der Marke abzuheben ist. Eine Markenbenutzung im Sinne einer Verletzungshandlung nach Art. 5 Abs. 1 MarkenRL und entsprechend § 14 Abs. 2 MarkenG setzt demnach voraus, dass die Benutzung der Marke jedenfalls im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes auch der Unterscheidung der Waren/Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH GRUR 2002, 814, 815 - Festspielhaus).(…)“