Mittwoch, den 16. Juli 2008
Seit bald zwanzig Jahren gehört die Gründung, Anmeldung und Lizenzierung von TV-Sendern ebenso zu den Kernkompetenzen der Kanzlei Wilde & Beuger wie deren wirtschaftliche Beratung und rechtliche Betreuung. Das Potential des Geschäfts mit der Ausstrahlung von Video-Inhalten hat sich durch die technische Entwicklung in den letzten Jahren vervielfacht. In der Vergangenheit erlaubten die traditionellen Übertragungswege, so der analoge terrestrische Empfang, das analoge Kabel oder der Satellit nur einer überschaubaren Anzahl von Kanälen und somit auch nur einer begrenzten Zahl von Anbietern die Ausstrahlung bewegter Bilder. Heute haben neue Breitbandtechnologien den TV-Markt für eine Vielzahl neuer Anbieter und Konzepte geöffnet. So ermöglicht beispielsweise das über das Internetprotokoll bezogene Fernsehen (IPTV) das gezielte Anfordern selbstbestimmter Inhalte über das Kabel per Knopfdruck. Dies ermöglicht letztlich ein unbegrenztes Angebot an Kanälen wie auch neuartige, interaktive Geschäftsmodelle wie Video-On -Demand oder Pay-Per-View. Über das heute flächendeckend verfügbare breitbandige Internet ergibt sich eine grenzenlose Vielfalt an Video-Anwendungen im Netz. Diese reicht etwa von der einfachen Implementierung von Streaming-Video-Inhalten in eine Website bis hin zu professionell produzierten Fernseh-Inhalten, die ein Millionenpublikum über das Medium Internet erreichen sollen (Web-TV). All diese Inhalte könnten schließlich über breitbandige Mobilfunktechnologien wie DVB-H auch auf mobile Endgeräte übertragen werden, wodurch sie jederzeit verfügbar wären.
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