AG Frankfurt a.M lässt Gutachten zur Zuverlässigkeit der von der Firma Logistep verwendeten Filesharing-Software erstellen

Dienstag, den 11. Mai 2010

Wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen hat das Amtsgericht Frankfurt (30 C 562/07) mit Urteil vom 16.04.10 der Klägerin (3p Gesellschaft für Kommunikation mbH), vertreten von Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier, Recht gegeben und den Beklagten zu Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 801,80 Euro nebst Verzugszinsen verurteilt.

Dem Beklagten war vorgeworfen worden, in der Tauschbörse eMule 0.47a im Jahre 2006 den Tonträger „Sebastian Hämer/Sommer unseres Lebens” anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Klägerin, die als Tonträgerherstellerin Inhaberin der Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Werk ist, hatte die Firma Logistep AG mit der Überwachung des Tonträgers beauftragt. Diese hatte über eine bestimmte von ihr verwendete Suchsoftware ermittelt, dass über eine bestimmte IP-Adresse, die schließlich dem Beklagten zuzuordnen war, das streitgegenständliche Werk öffentlich zugänglich gemacht wurde. Zur Ermittlung der Zuverlässigkeit der verwendeten Suchsoftware, insbesondere die Zuverlässigkeit der Identifizierung einer Datendatei anhand des sogenannten Hashwertes, wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnung von den Rechtsanwälten Kornmeier wegen Musiktitel „I Surrender” der Gruppe „The Disco Boys” bekommen?

Dienstag, den 27. April 2010

Kornmeier mahnt aktuell für die Firma GSDR GmbH, Maybachstraße 24, 60433 Frankfurt am Main ab.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main spricht derzeit Abmahnungen für die Firma GSDR GmbH, Maybachstraße 24, 60433 Frankfurt am Main aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick den Tonträger „I Surrender” von „The Disco Boys”.

Was wird geltend gemacht?

Geltend gemacht werden -wie in der Vergangenheit üblich- vermeintliche Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Erstattungsansprüche im Hinblick auf die entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Wie schon zuvor bietet die Kanzlei Kornmeier insofern zur Abgeltung der Ansprüche die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von € 450,00 an.

Unser Rat:

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

AG Frankfurt am Main bezweifelt in Filesharing-Prozess schlüssigen Vortrag bezüglich Aktivlegitimation der Rechteinhaberin

Dienstag, den 6. April 2010

 Mit Beschluss vom 04.11.2009 hat sich das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 29 C 713/09-73) erneut als örtlich unzuständig erklärt und den Rechtstreit gemäß § 281 ZPO an das örtliche zuständige Gericht (hier: AG Hannover) verwiesen.

Diese Information mag nicht verblüffen, da das AG Frankfurt bereits häufiger den sog. fliegenden Gerichtsstand bei Filesharing-Prozessen verneint hat. Laut AG Frankfurt am Main kann aus dem Wortlaut des § 32 ZPO kein Rückschluss gezogen werden, dass der Erfolgsort beim Filesharing überall dort ist, wo ein Herunterladen des Musikstückes möglich ist. Das Gericht vertritt insoweit die Auffassung, die Grundsätze des fliegenden Gerichtsstandes könnten auf Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht übertragen werden. Als Gerichtsstand heranzuziehen sei vielmehr der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten gemäß §§ 12, 13 ZPO.

Eine kleine Sensation findet der aufmerksame Leser des Beschlusses jedoch unter Ziffer II. auf Seite 6. Offensichtlich hatte die Klägerin nämlich darauf hingewiesen, dass sich jedenfalls ihr eigener Gerichtsstand in Frankfurt am Main befände und Frankfurt unter diesem Gesichtspunkt örtlich zuständig sei. Diesen Vortrag nahm der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Reidenbach schließlich zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Klägerin nicht dargelegt habe, dass sie selbst Inhaberin des ausschließlichen Rechts, den Tonträger „Stark wie Zwei” über dezentrale Computernetze auszuwerten und in solchen öffentlich zugänglich zu machen, sei.

Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnradar: Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Namen der Firma Medialand GmbH, Schornsheimer Chaussee 9, 55286 Wörrstadt, die Tonaufnahme „We stood in flames” des Künstlers Michael Thomas ab

Mittwoch, den 31. März 2010

 Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main spricht derzeit Abmahnungen für die Firma Medialand GmbH, Schornsheimer Chaussee 9, 55286 Wörrstadt, aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick den Tonträger „We stood in flames” des Künstlers Michael Thomas. Den ganzen Beitrag lesen »

WDR Fernsehen berichtet heute über Filesharing-Abmahnungen (insbes. Kornmeier-Abmahnungen) - ab 21 h

Montag, den 22. März 2010

Der Westdeutsche Rundfunk wird heute ab 21 Uhr in der Sendung “markt” über die Filesharing-Abmahnungen berichten. Unter dem Titel “Abmahnungen: Anwalts Liebling?” soll es dabei insbesondere um die Abrechenweise der Kanzlei Kornmeier gehen. Mit folgedem Text kündigt der WDR den Beitrag an: “Rund 450.000 Abmahnungen sollen im vergangenen Jahr verschickt worden sein. Es gibt Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben. markt geht dem Verdacht nach, dass einige dabei unrechtmäßig Gebühren kassieren.”SendeterminMontag, 22. März 2010, 21.00 - 21.45 Uhr WDR Fernsehen

Abmahnradar: Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag von Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH den Titel „I want you” von Ida Corr ab.

Freitag, den 26. Februar 2010

Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main spricht derzeit Abmahnungen für die Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH, Pfuelstr. 5, 10997 Berlin, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick den Tonträger „I want you” der Künstlerin Ida Corr.

 Geltend gemacht werden -wie üblich- vermeintliche Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Erstattungsansprüche im Hinblick auf die entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Wie schon in der Vergangenheit bietet Kanzlei Kornmeier insofern zur Abgeltung der Ansprüche die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von € 450,00 an.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Gulli.com erstattet Strafanzeige gegen Kanzlei Kornmeier

Montag, den 30. November 2009

Die Redaktion von Gulli.com, vertreten durch Lars Sobiraj, hat letzte Woche gegen die Kanzlei Kornmeier & Partner bzw. Dr Udo Kornmeier Strafanzeige erstattet.Wie allseits bekannt ist, mahnt die Kanzlei Kornmeier &Partner im Auftrag der Firma DigiProtect wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung zahlreiche sogenannte Filesharer ab. Zur Abgeltung eines pauschalen Schadensersatzes sowie Anwaltskosten verlangt die Kanzlei einen Betrag von ca. 450 €. Im November wurden auf der Internetplattform Wikileaks Dokumente veröffentlicht, aus denen herausgelesen werden könnte, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner gegenüber den Abgemahnten Anwaltskosten geltend macht, die in der Form nicht entstanden sind. Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt Thomas Stadler, der sich dahingehend äußerte, dass sich die Kanzlei Kornmeier & Partner durch ein solches Verhalten eventuell strafbar machen könnte -und dafür zwischenzeitlich von der Kanzlei Kornmeier übrigens abgemahnt wurde-, hatte sich die Redaktion von Gulli.com zu diesem Schritt entschlossen.

http://www.gulli.com/news/gulli-erstattet-strafanzeige-gegen-kanzlei-kornmeier-2009-11-29

 

Abmahnungen der Filesharer - Verfolgung urheberrechtlicher Interessen oder doch nur ein lukratives Geschäft?

Mittwoch, den 18. November 2009


Es scheint, als ob im Zusammenhang mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch sog. Filesharer gegen geltendes Recht verstoßen wird. Wikileaks.com hat vor wenigen Tagen ein höchst interessantes Fax vom 18. März 2008 veröffentlicht, welches Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier von der Kanzlei Kornmeier & Partner  angeblich an den britischen Anwalt der Kanzlei Davenport Lyons geschickt haben soll. Dieses Fax wurde dem Internet-Portal Gulli zugespielt. Die Kanzlei Kornmeier gehört zu den Großen in der Verfolgung von Filesharern. Unter anderem vertritt sie die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. Diese Gesellschaft ist durch die jeweiligen Rechteinhaber berechtigt, Rechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen (Peer-2-Peer-Netzweke) zu verfolgen. Den ganzen Beitrag lesen »

Filesharing: Ausdruck mit Auflistung von IP-Adressen genügt nicht zur Glaubhaftmachung eines Urheberrechtsverstoßes

Mittwoch, den 11. November 2009

Die Zahl der Filesharing-Verfahren in Deutschland nimmt täglich zu. Kein Wunder also, dass sich nun immer mehr Gerichte auch mit der Beweisführung der Rechteinhaber auseinandersetzen müssen. Um die Beweisführung der Kanzlei Kornmeier und ihre Mandantin Digiprotect ging es in einem Verfahren vor dem LG Frankfur a.M. (Az.: 2-18 O 162/09) in dem die Kanzlei Wilde & Beuger die Beklagtenseite vertreten hat.

Mit Urteil vom 22.09.2009 hat das LG Frankfurt a.M. entschieden, dass der Ausdruck einer Auflistung von IP-Adressen auf einem weißen Blatt Papier nicht zur Glaubhaftmachung eines Urheberrechtsverstoßes genügt. Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnwelle geht weiter

Freitag, den 16. Januar 2009

Auch im Jahr 2009 setzen die bereits bekannten Kanzleien wie Waldorf (Bücher und Hörbücher), Kornmeier (Filme und Musik), U & C (Filme) sowie Schutt & Waettke (Filme und Musik), Auffenberg (Filme)  ihre Abmahnwelle aus früheren Jahren fort. Zum Jahreswechsel scheinen einige Kanzleien sogar die Inflationsrate zu berücksichtigen. So fordert die Kanzlei Auffenberg beispielsweise bei Abmahnung eines Filmwerkes im Jahr 2009 € 495,00, statt wie in den Vorjahren € 300.00. Neu ist auch die Vorgehensweise der Kanzlei Schutt & Waetke, die sich mittlerweile des Inkassodienstes Infoscore Forderungsmanagement GmbH bedient, wenn und soweit der Abgemahnte auf die Abmahnung von Schutt & Waetke nicht reagiert hat.
Den ganzen Beitrag lesen »