Telekom Kunden haben keinen Anspruch auf unverzügliche Löschung ihrer IP-Adressen
Donnerstag, den 24. Juni 2010
Das OLG Frankfurt hat ein Urteil des Landgericht Darmstadt bestätigt, wonach ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf sofortige Löschung der IP Adressen hat. Die Telekom darf die entsprechenden Daten entsprechend ihrer Praxis sieben Tage speichern. Das OLG Frankfurt sah keinen Rechtsgrund gegeben, um der Telekom dieses Vorgehen zu untersagen und sie zu einer sofortigen Löschung der Daten zu verpflichten. Insbesondere handele es sich bei den IP Adressen „um für die “Berechnung des Entgelts erforderliche Daten” im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG)”.
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | IT-/Telekommunikationsrecht |
| Stichwörter: | Datenschutz, IP-Adresse, Telekom, Vorratsdatenspeicherung |












