Immer wieder aktuell: Verletzung von Impressumspflichten ist wettbewerbswidrig

Mittwoch, den 21. Juli 2010


Als Online-Händler hat man zahlreiche Pflichten, die es gilt beim Verkauf über das Internet einzuhalten. Dazu gehört nach § 5 TMG auch die Pflicht ein Impressum anzugeben.  Den ganzen Beitrag lesen »

Die Dienstleistungsverordnung und ihre rechtlichen Konsequenzen – die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke informiert und berät Sie umfassend, praxisorientiert sowie problembewusst.

Montag, den 17. Mai 2010

Am 18.05.2010 ändert sich mit Inkrafttreten der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) mal wieder Grundlegendes für die Anbieter von Dienstleistungen im Internet. Wie wir bereits vor einigen Tagen an dieser Stelle berichtet haben, birgt die gesetzliche Neuregelung einiges an Brisanz. So lösten derart umfassende Änderungen in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnwellen aus, mit denen diejenigen, die sich zu langsam an die neuen Gegebenheiten angepasst hatten, abgestraft wurden. Die unter anderem auf das Internetrecht sowie den eCommerce spezialisierte Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke bietet im Rahmen einer Online-Beratung Hilfe. Den ganzen Beitrag lesen »

Ab 18.05.2010 tritt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft. Start einer neuen Abmahnwelle befürchtet!

Dienstag, den 11. Mai 2010

Der 18.05.2010 ist ein Tag, den sich die Erbringer von Dienstleistungen, die zugleich auch eine Internetseite betreiben, im Kalender markieren sollten: von diesem Tag an tritt mit der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, oder kurz: DL-InfoV) eine neue gesetzliche Regelung von höchster Brisanz in Kraft. Dienstleister sind danach verpflichtet, ihr Internet-Angebot sowie die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen transparenter zu machen, um so den Verbraucherschutz auf dem Dienstleistungssektor zu stärken. Wie die Neueinführung von ähnlichen Gesetzesneuerungen in der Vergangenheit gezeigt hat, bergen derartige Neuerungen im Internet jedoch zugleich auch immer die Gefahr, dass sie Ausgangspunkt für eine neue Abmahnwelle werden. Den ganzen Beitrag lesen »

eBay und die damit verbundenen rechtlichen Probleme

Donnerstag, den 31. Dezember 2009

Vermehrt werden derzeit Verkäufer auf der Internetplattform eBay abgemahnt. In den meisten Fällen beziehen sich die eBay-Abmahnungen auf Wettbewerbs- und Urheberrechtsverstöße. Der Online-Markt wird hart umkämpft. Wettbewerber lauern förmlich auf Verstöße im Ebay-Recht. Widerrufsbelehrungen werden nicht erteilt, Bilder werden kopiert, die Mehrwertsteuer wird nicht angegeben und vieles mehr. All dies wird abgemahnt. Wurden Sie oder Ihr Unternehmen abgemahnt? Haben Sie vor, Ihren ebay-Auftritt „ebay-rechtskonform” zu gestalten? Möchten Sie gegen einen Mitkonkurrenten vorgehen? Gerne beraten wir Sie dabei und umkurven gemeinsam mit Ihnen die Klippen des eBay-Rechts.

Muss jeder Verkäufer bei eBay eine Widerrufsbelehrung verwenden?

Zunächst ist zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer zu unterscheiden. Verkauft ein Verbraucher etwas über ebay, muss er nicht über die Widerrufsmöglichkeiten belehren. Anders verhält es sich wiederum bei einem Unternehmer. Dieser muss deutlich auf das Widerrufsrecht hinweisen. Tut er dies nicht, kann der Käufer, der zugleich Verbraucher ist, auch noch nach Monaten den Kaufgegenstand zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Das Fehlen einer Widerrufsbelehrung bei e-Bay hat zudem auch wettbewerbsrechtliche Folgen. So kann derjenige Unternehmer, der auf der eBay-Plattform keine Widerrufsbelehrung verwendet, von Konkurrenten abgemahnt werden. Der fehlende Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit stellt nämlich eine Wettbewerbsrechtsverletzung dar.   

Wann ist ein ebay-Verkäufer denn überhaupt Unternehmer?

Das BGB bestimmt, wann eine Person Unternehmer ist. Gemäß § 14 BGB ist der Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese Definition gilt auch für das Ebay-Recht.  So kann eine Privatperson bereits dann Unternehmer sein, wenn sie in wenigen Monaten mehr als 40 Verkäufe bei eBay getätigt hat. In vielen Fällen erfüllt auch der Powerseller die Voraussetzungen des Unternehmerbegriffs.

Was soll ich tun, wenn ich als e-Bay-Verkäufer eine Abmahnung erhalten habe?

Unter gar keinen Umständen sollte die beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltlichen Rat unterschrieben und zurückgesandt werden. Oftmals stellt sich nämlich heraus, dass der geforderte Geldbetrag zu hoch ist. Manchmal stellt das vorgeworfene Verhalten noch nicht einmal eine Rechtsverletzung dar. Aber Vorsicht: Lässt der Abgemahnte die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung fruchtlos verstreichen, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wegen der damit verbundenen hohen Kosten sollte rechtzeitig vor Fristablauf anwaltlicher Rat ersucht werden. Wir vertreten inzwischen mehr als 500 Mandanten aus dem Online-Verkaufsbereich und verfügen daher über das entsprechende Know-How. Gerne beraten wir auch Sie und stehen Ihnen unter der Rufnummer 0221 95 15 63 0 persönlich zur Verfügung.

OLG Brandenburg: Minimaler Impressumsverstoß begründet nicht in jedem Fall einen Wettbewerbsverstoß

Montag, den 26. Oktober 2009

Das OLG Brandenburg vertritt in seinem Beschluss vom 17. September 2009 (Az.: 6 W 141/09) die Auffassung, dass ein Händler, der Kfz im Internet vertreibt, nicht wettbewerbs­widrig handelt, wenn er eine nur minimal unvollständige Anbieterkennzeichnung verwendet.Die Parteien warben als Wettbewerber für den Kauf von Kfz im Internet. Die Klägerin mahnte die Beklagte erfolglos ab mit der Begründung, dass im Impressum auf der Internetseite der Beklagten nicht die vollständige Firma und der Name des Geschäftsführers angegeben worden seien. Dies sei laut Klägerin ein Wettbewerbsverstoß, der ihre Marktchancen schmälere.

Das OLG Brandenburg wies die Klage ab. Es fehle an einer spürbaren Beeinträchtigung der Mitbewerber und Verbraucher, da die fehlenden Angaben weder zu einer tatsächlichen Beeinflussung der Kaufentscheidung führen würden noch entgingen der Klägerin dadurch Geschäfte. Eine bloß theoretische Möglichkeit der Beeinträchtigung reiche für einen Wett­be­werbsverstoß hier nicht aus.

Zudem  begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass offensichtlich nicht ein fairer Wettbewerb durchgesetzt, sondern vielmehr insbesondere Abmahn­kosten generiert werden sollten. Dieses Handeln hielt das Gericht für rechtsmissbräuchlich.

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce (Teil 8.3.): Das Impressum – Häufige Fehler

Freitag, den 11. September 2009


In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto ” Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce” die juristischen Hürden für Buchhändler beim Handel im Netz dar. Im heutigen Teil geht es um das Thema: „Das Impressum - Häufige Fehler”.

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Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce (Teil 8.2.): Das Impressum – Erreichbarkeit

Freitag, den 4. September 2009


In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto ” Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce” die juristischen Hürden für Buchhändler beim Handel im Netz dar. Im heutigen Teil geht es um das Thema: „Das Impressum - Erreichbarkeit”.

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Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce (Teil 8.1.): Das Impressum – gesetzliche Pflichtangaben

Freitag, den 28. August 2009


In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto ” Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce” die juristischen Hürden für Buchhändler und andere Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen Teil geht es um das Thema: „Das Impressum - gesetzliche Pflichtangaben”.

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Abmahnung wegen unvollständigen Namensangaben im Impressum

Donnerstag, den 23. Juli 2009


Der Verein Abmahnwelle e.V. hat in seinem aktuellen Newsletter „Abmahn-Warner” vor einer neuen Abmahnwelle gewarnt, die bislang vorwiegend gewerbliche Autohändler, die ihre Angebote über die Internetplattform autoscout.de verbreiten, getroffen hat.  Den ganzen Beitrag lesen »

OLG Frankfurt: Verstecktes Impressum ist ein Abmahngrund

Montag, den 6. Juli 2009


In einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt vom 04.12.2008 (Az. 6 U 187/07) hat das Gericht entschieden, dass ein „verstecktes” Impressum einen wettbewerbsrechtlichen Abmahngrund darstellt.  Den ganzen Beitrag lesen »