Mainz unterstützt Widerspruch gegen Google „Street View”
Donnerstag, den 29. Oktober 2009
Die Firma Google lässt seit 2007 über den Internetdienst „Street View” einen Großteil des Straßennetzes in den USA fotografieren. Die geschossenen Aufnahmen werden sodann in das Internet gestellt und so der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Seit 2008 werden auf die gleiche Weise auch Aufnahmen von Frankreich, Japan, Italien, Spanien, Australien und Neuseeland gemacht.
Derweil filmt Google auch Straßenzüge der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz. Auf große Kritik stoßen diese Aufnahmen bei Datenschützern. Kritisiert wird, dass ohne Einwilligung der Betroffenen Personen und KFZ-Kennzeichen auf den Aufnahmen zu erkennen sind.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Hamburg, der in diesen Fällen zuständig ist, setzte sich für die Betroffenen erfolgreich ein. Er erreichte in Verhandlungen mit Google, dass der betroffene Bürger nunmehr Widerspruch einlegen kann. Dieser Widerspruch richtet sich gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, Kraftfahrzeugen und von selbst genutzten oder bewohnten Gebäuden sowie Grundstückseigentum. Hierzu heißt es in der Pressemitteilung vom 15.10.09 der Stadt Mainz:
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Allgemein, Medien, Entertainment- und Urheberrecht |
| Stichwörter: | Datenschutz, Google Street View, Widerspruch |












