Mehr Sicherheit für Online-Händler

Montag, den 27. April 2009


Durch die bisherige Rechtslage werden Online-Händler bei Fragen des Widerrufs- oder des Rückgaberechts benachteiligt. Dies soll sich ändern. Am 31.10.2009 soll ein „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht” in Kraft treten. Den ganzen Beitrag lesen »

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung

Mittwoch, den 30. Juli 2008

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen.
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Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen - Wer muss was angeben?

Donnerstag, den 25. Januar 2007

Von Rechtsanwalt Christian Solmecke

Bislang war es unter Juristen umstritten, ob Pflichtangaben, die auf Geschäftsbriefen zu erfüllen sind, auch in E-Mails angegeben werden müssen. Seit dem 1.1.2007 herrscht darüber nunmehr Klarheit. Eine Änderung der einschlägigen Gesetze macht deutlich, dass Unternehmer ihre E-Mail Signaturen anpassen müssen. Nachfolgend stellen wir dar, welche Angaben auf Geschäftsbriefen (und in E-Mails) enthalten sein müssen.
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Pressemitteilung: Gesetzesänderung hat gravierende Auswirkungen auf E-Mails von Kaufleuten

Mittwoch, den 24. Januar 2007

Nach unserem ersten Bericht zu den Pflichtangaben in E-Mail Signaturen, haben wir etliche Rückmeldungen von Unternehmern erhalten, die mehr zu den neuen Vorschriften wissen wollten. Aus diesem Anlass haben wir die nachfolgende erweiterete Pressemitteilung verfasst:
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Gesetzesänderung: Kaufleute müssen ihre E-Mail Signaturen erweitern

Montag, den 22. Januar 2007

Eine zum 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetzesänderung hat bislang wenig Beachtung gefunden. Waren Kaufleute bislang nur verpflichtet, gewisse Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen anzugeben, so gilt diese Regelung seit Jahresbeginn auch für E-Mails. Die entsprechenden Gesetzestexte wurden insoweit angepasst, als dass sie nun für Geschäftsbriefe “gleiviel welcher Form” gelten.

Das bedeutet, dass nunmehr auch die elektronische Form erfasst ist. Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10.11.2006 hat entsprechende Änderungen in § 37a HGB, § 80 Abs. 1 S. 1 AktienG sowie § 35a Abs. 1 S. 1 GmbHG herbeigeführt. Allen Kaufleuten muss geraten werden, die E-Mail Signaturen entsprechend anzupassen.

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