Abmahnradar: Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die Fa. Smash Pictures Inc., 9619 Canoga Ave., Chatsworth CA 91311, USA den Film „Naughty Nanny 2″ ab.

Donnerstag, den 4. März 2010

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg spricht derzeit zahlreiche Abmahnungen für die Fa. Smash Pictures Inc., 9619 Canoga Ave., Chatsworth CA 91311, aus den USA aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Film  „Naughty Nanny 2″.

 Inhalt der Abmahnung ist wie gehabt die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Kanzlei bietet insofern ein Vergleichsangebot in Höhe von € 1.298,00 zur Abgeltung der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten an.

Da mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung weitreichende Folgen verbunden sind, sollten Sie unbedingt juristischen Rat einholen. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Gekippte Vorratsdatenspeicherung und Filesharing - Konsequenzen des BVerfG Urteils

Dienstag, den 2. März 2010


Erfreulicherweise hat heute das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Viele Filesharer fragen sich nun, ob auch ihre Daten nicht mehr verwendet werden dürfen und sich eine bereits ausgesprochene Abmahnung möglicherweise erledigt hat. Diese Frage kann ganz eindeutig mit “Nein” beantwortet werden. In den Tauschbörsen-Verfahren spielte die Vorratsdatenspeicherung auch bislang schon keine Rolle. Das Verfassungsgericht hatte bereits 2008 in einer Eilentscheidung geurteilt, dass die Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen. Spätestens seit dem ist klar, dass diese Daten gerade nicht im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen herausgegeben werden dürfen.

 

Vielmehr ist es so, dass sich die Medienindustrie aus einem ganz anderen “Datenpool” bedient. Die Daten, die derzeit zur Verfolgung der Filesharer herausgegeben werden, dienen nicht der Vorratsdatenspeicherung sondern abrechnungstechnischen Zwecken. Es handelt sich also um Daten, die die Provider nutzen, um z.B. Rechnungen zu schreiben oder Fehlerprotokolle zu erstellen. Selbst wenn die Dateninhalte (IP-Adresse, Uhrzeit, Dauer der Session) identisch sind, besteht ein großer Unterschied zwischen diesen Daten zu Abrechnungszwecken und den Vorratsdaten. Rein physikalisch mussten diese unterschiedlichen Datenbestände auf unterschiedlichen Festplatten bzw. in unterschiedlichen Ordnern gespeichert werden. Anders als die Vorratsdaten dürfen die Abrechnungsdaten in der Regel nicht länger als 7 Tage vorgehalten werden. Insofern muss sich die Medienindustrie nach wie vor sehr beeilen, wenn Sie eine IP-Adresse einem konkreten Nutzer zuordnen will. An der Rechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Daten ändert das heutige Verfassungsgerichtsurteil aber leider nichts.

Abmahnradar: Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die Firma PlayVision Media Group AG, Aubuendt 36, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein, den Film „Only Blondes” ab.

Montag, den 1. März 2010

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg spricht derzeit Abmahnungen für die Firma PlayVision Media Group AG, Aubuendt 36, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein, aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Film „Only Blondes”.

Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Kanzlei bietet insofern ein Vergleichsangebot in Höhe von € 1.298,00 zur Abgeltung der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten an.

Unterschreiben Sie keinesfalls blind die beigefügte Unterlassungserklärung der abmahnenden Kanzlei. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Firma Crimson Cow GmbH aus Hamburg lässt derzeit von der Kanzlei U & C das PC-Spiel “Runaway 3 - A Twist of Fate” abmahnen.

Montag, den 1. März 2010

Die Kanzlei U & C (Urmann & Kollegen Rechtsanwälte) versendet derzeit in großer Anzahl Abmahnungen im Hinblick auf das am 13.11.2009 veröffentliche PC-Spiel “Runaway 3 - A Twist of Fate”.

 Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. U & C  macht insofern ein Vergleichsangebot in Höhe von € 650,00.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Auch die Frage, ob überhaupt Zahlungen von Ihnen verlangt werden können, sollte unbedingt überprüft werden. Es ist nicht richtig, dass Anschlussinhaber unter allen Umständen für Urheberrechtsverletzungen haften. Tätigen Sie daher keinesfalls leichtfertig irgendwelche Zahlungen. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Diesselhorst, Bente, von Lojewski mahnen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH “New Moon - Biss zur Mittagsstunde” ab

Freitag, den 26. Februar 2010

Seit heute erreichen uns die ersten Abmahnungen, die von der Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski verschickt werden. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH. Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. “Diesselhorst, Bente, von Lojewski” fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von € 806,00.Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline montags bis samstags (9-18 Uhr) unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung. Einen Überblick über unser gesamtes Beratungsangebot zum Thema Filesharing finden Sie hier.

Abmahnradar: Fa. Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH, München, lässt durch die Kanzlei „BaumgartenBrandt” den Film „Niko ein Rentier hebt ab” abmahnen.

Freitag, den 26. Februar 2010

Die Kanzlei „BaumgartenBrandt” versendet derzeit gehäuft Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Films „Niko ein Rentier hebt ab”. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Firma Fa. Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH, München.Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. “BaumgartenBrandt” fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von € 850,00.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag von Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH den Titel „I want you” von Ida Corr ab.

Freitag, den 26. Februar 2010

Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main spricht derzeit Abmahnungen für die Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH, Pfuelstr. 5, 10997 Berlin, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick den Tonträger „I want you” der Künstlerin Ida Corr.

 Geltend gemacht werden -wie üblich- vermeintliche Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Erstattungsansprüche im Hinblick auf die entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Wie schon in der Vergangenheit bietet Kanzlei Kornmeier insofern zur Abgeltung der Ansprüche die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von € 450,00 an.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot

Donnerstag, den 18. Februar 2010

Mittlerweile bieten wir über 100 Beiträge zum Thema Filesharing auf unserer Internetseite an. Damit die Betroffenen schnell zu den gewünschen Informationen gelangen, haben wir nachfolgend einen Überblick über unser Informationsangebot zusammengestellt:

  1. Sofort-Hilfe: Wenn es brennt und Sie abgemahnt worden sind, sollten Sie nicht lange zögern und unsere Filesharing-Hotline unter 0221 951 563 52 anrufen. Dort erhalten Sie von Montag bis Samstag zwischen 9 und 18 Uhr schnelle und kompetente Sofort-Hilfe.
  2. Der Überblick: Einen guten Überblick zum Thema Filesharing gibt Ihnen unser kostenfreies 74-seitiges eBook “Handbuch Filesharing” (6 MB pdf). In diesem Werk ist nahezu alles enthalten, was Sie in diesem Bereich wissen müssen.
  3. Die häufigsten Fragen: Falls Sie eine konkrete Frage zum Thema Filesharing-Abmahnung haben, so lohnt sich ein Blick in unsere FAQ (hier abrufbar). Auf ca. 30 Seiten haben wir die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet.
  4. Aktuelle Entscheidungen: Wenn Sie auf der Suche nach brandaktuellen Entscheidungen zum Thema Filesharing sind, so sollten Sie auf jeden Fall unsere Blog-Artikel beachten. Neue Urteile werden von uns so schnell wie möglich aufgenommen und kommentiert. Spezialinfos über die einzelnen Abmahnanwälte lassen sich übrigens über die Blog-Suche am linken Rand finden.
  5. In den Medien: Möchten Sie wissen, wie wir uns in den Medien zum Thema Filesharing positionieren? Dann sollten Sie sich die dazugehörige Berichterstattung und unsere Interviews und wissenschaftlichen Beiträge durchlesen. Oder schauen Sie sich doch einfach einen 40-minütigen Fernsehbericht dazu an.
  6. Die Musterklageerwiderung: Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und eine Klage ins Haus geflattert? Hier haben wir eine Klageerwiderung als Muster zur Verfügung gestellt, mit der wir bereits Filesharing-Verfahren vor Gericht gewonnen haben. Doch Vorsicht, die Musterklageerwiderung darf nur durch einen Anwalt verwendet werden - denn Sie muss jeweils auf den Einzelfall angepasst werden.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen ebenfalls unsere Hotline 0221 952 563 52 zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Internetangebot und einen guten Ausgang Ihres Falles.

Umfangreiches eBook “Handbuch Filesharing” ab sofort zum kostenfreien Download

Donnerstag, den 18. Februar 2010

Pünktlich zur heutigen SAT 1 “Kerner” Sendung, in der über das Thema Filesharing gesprochen wird, haben wir es geschafft, unser “Handbuch Filesharing” fertig zu stellen. Das 74-seitige eBook ist ein kostenfreier Leitfaden für Eltern und Abgemahnte. Eltern haben in dem leicht verständlichen Werk die Möglichkeit, sich einen Überblick über das Thema Musiktauschbörsen zu verschaffen. Abgemahnte finden erste Ratschläge zum weitern Vorgehen. Das “Handbuch Filesharing” sehen wir als optimale Ergänzung zu unseren schon längere Zeit verfügbaren Filesharing FAQ, die wir ebenfalls aktualisiert und überarbeitet haben. Während die Filesharing FAQ eine Hilfestellung bei konkreten Fragestellungen geben sollen, bietet das “Handbuch Filesharing” einen Gesamtüberblick über die Thematik.

Hier einige Screenshots des neuen Buches:

Handbuch Filesharing TitelHandbuch Filesharing Muster 1Handbuch Filesharing Muster 2

Das komplette Buch kann hier herunter geladen werden:  “Handbuch Filesharing

RA Christian Solmecke morgen zu Gast bei Kerner zum Thema Filesharing

Mittwoch, den 17. Februar 2010

Am kommenden Donnerstag (18.02.2010), wird Johannes B. Kerner in seiner Sendung ab 23:45 Uhr über das Thema Filesharing berichten. Neben Vertretern der Musikindustrie und betroffenen Filesharern wird auch Rechtsanwalt Christian Solmecke den Fragen des Moderators Rede und Antwort stehen. Die Sendung haben wir zum Anlass genommen, unsere umfangreichen Filesharing FAQ nochmals zu aktualsieren. Die neuste Version kann nunmehr hier abgerufen werden (Filesharing FAQ).