Namensmarken: Barbara Becker gewinnt vor dem EuGH im Markenrechtsstreit gegen BECKER

Freitag, den 9. Juli 2010

Barbara Becker, die Ex-Frau der Tennislegende Boris Becker, hat sich vor dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Markenrechtsstreits vorläufig gegen den Hersteller von Navigationsgeräten „Harman Becker International Industries“ durchgesetzt. Den ganzen Beitrag lesen »

Markenrecht: EuGH zu Google-AdWords

Freitag, den 11. Juni 2010

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auf entsprechende Vorlagefragen französischer Gerichte die markenrechtliche Zulässigkeit von Google-Anzeigen beurteilt, die bei Eingabe entsprechender Suchbegriffe vor oder neben der Google-Suchliste gesondert angezeigt werden. Der EuGH kam dabei zu dem Ergebnis: Eine grundsätzliche Verletzung des Markenrechts durch Google-Anzeigen liegt nicht vor. Den ganzen Beitrag lesen »

EuGH: kürzere Kündigungsfristen für unter 25-Jährige sind unwirksam

Donnerstag, den 10. Juni 2010

§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und ist daher europarechtswidrig. Dies entschied der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19.01.2010 - Rechtssache C 555/07 - Kükdeveci -. Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:Die Klägerin war seit Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Beklagten beschäftigt. Zehn Jahre später kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis unter Zugrundelegung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Die Beklagte stütze sich dabei auf § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach Beschäftigungsjahre vor Vollendung des 25. Lebensjahres zur Bestimmung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden. Daher, so die Beklagte, habe die Klägerin kündigungsrechtlich nur drei Jahre gearbeitet. Bei drei Jahren Beschäftigungszeit wiederum liege die Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB bei einem Monat. Den ganzen Beitrag lesen »

Vorlagefrage zur Vorratsdatenspeicherung beim EuGH

Mittwoch, den 2. Juni 2010

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat nach einer entsprechenden Vorlage durch den irischen High Court zu überprüfen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten mit den Gemeinschaftsgrundrechten vereinbar ist. Bisher hatte sich der EuGH mit Grundrechtsfragen in diesem Zusammenhang noch nicht beschäftigt, sondern lediglich mit formellen Aspekten bezüglich der grundsätzlichen Kompetenz der EU für eine solche Richtlinie. Eine Entscheidung des EuGH würde sich auch auf die entsprechenden Regelungen der Mitgliedstaaten, so auch zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auswirken. Sollte der EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass die EU-Richtlinie nicht mit den Gemeinschaftsgrundrechten vereinbar ist, würde dies auch ein Aus für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bedeuten.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-erneut-Fall-fuer-den-Europaeischen-Gerichtshof-994399.htm

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EuGH: Hinsendekosten sind bei Widerruf erstattungsfähig

Montag, den 19. April 2010

Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag Gebrauch, sind ihm die Kosten für die Hinsendung der Ware zu erstatten. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf die Vorlagefrage des Bundesgerichtshofes (BGH) in dem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW e.V. gegen die Heinrich Heine GmbH.

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EuGH: Nichtigkeit eines Haustürgeschäfts ist vom Gericht von Amts wegen zu beachten

Dienstag, den 23. Februar 2010

In zivilgerichtlichen Verfahren herrscht grundsätzlich die sogenannte Dispositionsmaxime. Dies bedeutet, dass die Parteien die Tatsachen, die für sie im Prozess günstig sein könnten selbst vorbringen müssen. Dieser Grundsatz wurde jetzt hinsichtlich verbraucherrechtlicher Vorschriften vom EuGH durchbrochen.Dem Europäischen Gerichtshof wurde die Frage von einem spanischen Gericht vorgelegt, ob Nichtigkeitsgründe für einen Verbrauchervertrag bei Haustürgeschäften von Amts wegen berücksichtigt werden müssen. Das nationale Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden in dem das klägerische Unternehmen ein Haustürgeschäft mit dem beklagten Verbraucher geschlossen hatte. Dieser weigerte sich den Kaufpreis zu zahlen, versäumte aber sich im Prozess auf die Nichtigkeit des Vertrages zu berufen.

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Erstes nationales Urteil nach der umstrittenen EuGH Entscheidung zu Wertersatz bei Nutzungen: Wertersatz ist zulässig, wenn der Verbraucher nicht die größtmögliche Sorgfalt walten lässt

Montag, den 22. Februar 2010

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Generalanwalt des EuGH zu den Hinsendekosten beim Widerruf durch Verbraucher

Dienstag, den 2. Februar 2010

Der EuGH hat momentan die Rechtsfrage zu klären, ob eine gesetzliche Regelung, die dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften die Pflicht zur Tragung der Hinsendekosten auferlegt, mit dem europäischem Recht vereinbar ist.Diese Rechtsfrage hat der BGH dem EuGH vorgelegt. Endgültig entschieden wurde darüber noch nicht, aber der Generalanwalt des EuGH, Paolo Mengozzi, hat sich bereits eindeutig dazu geäußert.

Er schlägt vor, „auf die Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs wie folgt zu antworten: Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der bei einem Fernabsatzvertrag der Verbraucher die Kosten für die Zusendung der Ware zu tragen hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.”

Erfahrungsgemäß wird der EuGH von der Meinung des Generalanwalts nicht abweichen. 

Quelle:www.internet-law.de/2010/01/muss-der-verbraucher-die-hinsendekosten.html

EuGH: Vergleichende Werbung durch Vergleichslisten ist unzulässig

Dienstag, den 4. August 2009


Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil vom 18.06.2009 (Az. C-487/07) entschieden, dass eine vergleichende Werbung anhand von Vergleichslisten, in denen Markenartikel ähnlichen Billig-Produkten gegenüber gestellt werden, unzulässig ist.

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Kein Nutzungsersatz bei Nacherfüllung

Montag, den 23. März 2009

Stellt sich bei einem Kauf nach Übergabe der Kaufsache ein Mangel heraus und fordert der Käufer vom Verkäufer nun Nacherfüllung, so benutzt der Käufer vielmals die mangelhafte Sache noch so lange weiter, bis der Verkäufer ihm mangelfreien Ersatz liefert. In der Vergangenheit beschäftigte Juristen hierbei folgende Frage: Kann der Verkäufer für die Nutzung der mangelhaften Sache Ersatz verlangen?

Diese Frage hatten einige mit Ja beantwortet, weil die Regelung über die Nacherfüllung (§ 439 Abs. 4 BGB) seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aus dem Jahre 2002 der Lieferung einer mangelfreien Sache auf die Vorschriften des Rücktritts verweist. § 346 BGB bestimmt, dass im Falle des Rücktritts auch Wertersatz für die gezogenen Nutzungen herauszugeben ist.

Nach dem Wortlaut der deutschen Vorschriften galt dies auch für Kaufverträger zwischen Verbrauchern und Unternehmern (Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB)

Dieses Ergebnis stand aber nicht im Einklang mit der Art. 3 der Richtlinie 19/44/EG des europäischen Parlaments, wonach der Verbraucher Anspruch hat auf unentgeltliche Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder auf angemessene Minderung des Kaufpreises oder auf Vertragsauflösung.

Nach entsprechender Vorlage durch den Bundesgerichtshof hat nun der EuGH in Luxemburg entschieden, dass Art. 3 der Richtlinie der der oben geschilderten deutschen Rechtslage entgegen stehe. Folglich war von deutscher Seite eine richtlinienkonforme eingeschränkte Anwendung des § 439 Abs. 4 BGB zugunsten des Verbrauchers geboten. Dem hat sich der BGH nun mit weiteren Argumenten angeschlossen:

Der Verbraucher soll sein Gewährleistungsrecht ohne weitere Annehmlichkeiten durchsetzen können. Die Gefahr des Kostenersatzes würde ihn daran hindern. Auch besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Nacherfüllung und Rücktritt. Während der Verbraucher beim Rücktritt nach Rückgabe der Kaufsache auch seinen Kaufpreis zurückerhält, kann der Verkäufer bei der Nacherfüllung den Kaufpreis inklusive Gewinn behalten. Hier soll der Verbraucher für die Sache, die er bezahlt hat, nicht auch noch Nutzungsersatz leisten.

Zum 16.12.2008 wurde die deutsche Regelung im Sinne der Entscheidung des EuGH angepasst. Für Verbrauchsgüterkäufe bestimmt § 474 Abs. 2 Satz 1 BGB nunmehr: “Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind”.

Quelle:

http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_016.pdf