LG Bonn: falsche Tatsachenbehauptungen bei eBay können einen Unterlassungsanspruch begründen
Mittwoch, den 10. März 2010
Das LG Bonn hat in einem Urteil vom 22.11.2009 (Az. 1 O 360/09) entschieden, dass falsche Tatsachenbehauptungen, die auf der Internetauktionsplattform eBay abgegeben werden, einen Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb darstellen und demnach einen Unterlassungsanspruch begründen können. Den ganzen Beitrag lesen »
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | E-Commerce, Wirtschaftsrecht |
| Stichwörter: | Bewertungen, ebay, Tatsachenbehauptungen, Unterlassungsanspruch |












