BGH: keine Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Angabe der E-Mail-Adresse bei den Kontaktdaten auf einer Internetseite

Freitag, den 5. März 2010


Der BGH hat in einem Urteil vom 10.12.2009 (Az. I ZR 201/07) entschieden, dass in der Angabe der E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit auf einer Internetseite eines Online-Händlers keine konkludente Einwilligung zur Übersendung von E-Mail-Werbung gesehen werden kann. Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnradar: Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die Fa. Smash Pictures Inc., 9619 Canoga Ave., Chatsworth CA 91311, USA den Film „Naughty Nanny 2″ ab.

Donnerstag, den 4. März 2010

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg spricht derzeit zahlreiche Abmahnungen für die Fa. Smash Pictures Inc., 9619 Canoga Ave., Chatsworth CA 91311, aus den USA aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Film  „Naughty Nanny 2″.

 Inhalt der Abmahnung ist wie gehabt die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Kanzlei bietet insofern ein Vergleichsangebot in Höhe von € 1.298,00 zur Abgeltung der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten an.

Da mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung weitreichende Folgen verbunden sind, sollten Sie unbedingt juristischen Rat einholen. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

BGH: Kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten bei Schubladenverfügung

Donnerstag, den 4. März 2010



Der BGH hat  in einem Urteil vom 07.10.2009 (Az. I ZR 216/07) entschieden, dass der Abmahnende nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten gegen den Abgemahnten hat, wenn die Abmahnung vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird. Den ganzen Beitrag lesen »

Vorsicht! Betrüger versenden „gefakte” Abmahnungen

Dienstag, den 2. März 2010

Hinlänglich bekannt sein dürfte inzwischen, dass in Deutschland massenhaft wegen Filesharing, also dem illegalen Tausch von Dateien im Internet, abgemahnt wird. Dieses Massengeschäft hat jetzt offensichtlich auch Kriminelle auf den Plan gelockt.

Der Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke liegt eine besonders dreiste Email vor. Die Email trägt die Betreffzeile „Klage gegen …”. Absender der Email ist angeblich die Kanzlei „Kanzlei Knil- KUW- Rechtsanwälte”, Postfach 100327, 93003 Regensburg. Im Rahmen der Email wird der Empfängerin eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Die „Kanzlei” behauptet insofern, es sei bereits Strafanzeige gegen die Empfängerin gestellt worden. Eine Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft aufzuhalten sei jedoch, anonym einen Schadensersatz in Höhe von € 100,00 mittels einer Paysafecard zu zahlen. Schließlich könne die Staatsanwaltschaft nicht ohne Auftrag tätig werden.

Es handelt sich bei dieser Email um einen plumpen Betrugsversuch, wobei der Name der Kanzlei U & C, vormals KUW, aus Regensburg missbraucht wird. Zahlen Sie deshalb auf keinen Fall den geforderten Betrag. Grundsätzlich kann zwar per Email abgemahnt werden, dies ist jedoch bis heute absolut unüblich. Insbesondere die Kanzlei U & C aus Regensburg versendet keine Abmahnungen per Email. Auch die Betreffzeile „Klage gegen….” entbehrt jeder Grundlage. Eine Klageeinreichung hat in Deutschland schriftlich bei dem zuständigen Gericht zu erfolgen. Dem Kläger wird insoweit die Klageschrift von dem zuständigen Gericht zugestellt. Keinesfalls erfolgt formloser Schriftverkehr via Email.

Selbstverständlich ist auch der Inhalt der Email an den Haaren herbeigezogen, denn die Staatsanwaltschaft, die für die Sanktionierung von Straftaten durch den Staat zuständig ist, erhält keinen Ermittlungsauftrag, der durch eine anonyme Zahlung beseitigt werden kann. 

Alles in allem also eine dreiste Abzocke, auf die Sie keinesfalls hereinfallen sollten!

LG Offenburg: „unscharf“ formulierte Unterlassungserklärung umfasst nicht automatisch kerngleiche Wettbewerbsverstöße

Dienstag, den 2. März 2010


Das LG Offenburg hat in einem Urteil vom 23.12.2009 (Az. 5 O 91/09) entschieden, dass eine nur „unscharf” formulierte Unterlassungserklärung nicht kerngleiche Verstöße umfasst und damit auch keine Vertragsstrafe gezahlt werden muss. Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnradar: Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die Firma PlayVision Media Group AG, Aubuendt 36, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein, den Film „Only Blondes” ab.

Montag, den 1. März 2010

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg spricht derzeit Abmahnungen für die Firma PlayVision Media Group AG, Aubuendt 36, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein, aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Film „Only Blondes”.

Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Kanzlei bietet insofern ein Vergleichsangebot in Höhe von € 1.298,00 zur Abgeltung der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten an.

Unterschreiben Sie keinesfalls blind die beigefügte Unterlassungserklärung der abmahnenden Kanzlei. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Firma Crimson Cow GmbH aus Hamburg lässt derzeit von der Kanzlei U & C das PC-Spiel “Runaway 3 - A Twist of Fate” abmahnen.

Montag, den 1. März 2010

Die Kanzlei U & C (Urmann & Kollegen Rechtsanwälte) versendet derzeit in großer Anzahl Abmahnungen im Hinblick auf das am 13.11.2009 veröffentliche PC-Spiel “Runaway 3 - A Twist of Fate”.

 Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. U & C  macht insofern ein Vergleichsangebot in Höhe von € 650,00.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Auch die Frage, ob überhaupt Zahlungen von Ihnen verlangt werden können, sollte unbedingt überprüft werden. Es ist nicht richtig, dass Anschlussinhaber unter allen Umständen für Urheberrechtsverletzungen haften. Tätigen Sie daher keinesfalls leichtfertig irgendwelche Zahlungen. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Hanseatisches OLG zu den Anforderungen an eine Garantieerklärung

Montag, den 1. März 2010


Das Hanseatische OLG hat sich in einem Urteil (v. 26.11.2009; Az. 3 U 23/09) mit den Anforderungen an ein Verkaufsangebot im Internet, das eine Garantieerklärung enthält, beschäftigt. Den ganzen Beitrag lesen »

Versandkosten eines Produkts müssen bei Preissuchmaschinen mit angegeben werden.

Samstag, den 27. Februar 2010

Vor dem Urteil des BGH vom 16.07.2009 (Az: I ZR 140/07) wurde in preisvergleichenden Suchmaschinen oft darauf verzichtet die Versandkosten mit anzugeben. Der Verbraucher bekam zwar einen Überblick über die Preise der verschiedenen Produkte, musste aber über einen Link auf den Seiten der Shop-Betreiber die entsprechenden Versandkosten selber herausfinden.Der BGH empfand dies als wettbewerbswidrig und betonte, dass die Preissuchmaschine der Vergleichbarkeit von Preisen dienen würde und damit notwendigerweise der Endpreis zuzüglich aller zusätzlichen Kosten gemeint sein müsse. Der Verbraucher treffe schon auf der Preissuchmaschine eine Vorauswahl, bei der er nicht damit rechnet, dass der Preis noch unvollständig ist und näheres nur über die Homepage des entsprechenden Shop-Betreibers herauszufinden ist.

Shop-Betreiber sollten in Zukunft also darauf achten, dass ihre Angebote nur in Preissuchmaschinen erscheinen, die die Angabe der Versandkosten zumindest über einen sprechenden Link auf der gleichen Seite ermöglichen.

Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de

Abmahnradar: Diesselhorst, Bente, von Lojewski mahnen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH “New Moon - Biss zur Mittagsstunde” ab

Freitag, den 26. Februar 2010

Seit heute erreichen uns die ersten Abmahnungen, die von der Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski verschickt werden. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH. Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. “Diesselhorst, Bente, von Lojewski” fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von € 806,00.Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline montags bis samstags (9-18 Uhr) unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung. Einen Überblick über unser gesamtes Beratungsangebot zum Thema Filesharing finden Sie hier.