Vorsicht bei der Übernahme von abfotografierten Buchtiteln für eigene Zwecke
Montag, den 15. Februar 2010
In einem anderen Beitrag hatten wir uns bereits mit der für Online-Buchhändler wichtigen Frage beschäftigt, ob es zulässig ist für Werbezwecke die Buchtitel selbst abzufotografieren und anschließend z.B. im Rahmen des Online-Angebotes zu verwenden. Den ganzen Beitrag lesen »
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | E-Commerce, Medien, Entertainment- und Urheberrecht, Wirtschaftsrecht |
| Stichwörter: | abfotografierte Buchcover, Abmahnung, Fotos, Urheberrecht, Werbung |












