Abmahnradar: Kanzlei Waldorf mahnt im Auftrag der Verlagsgruppe Bastei Lübbe GmbH & Co. KG das Hörbuch „Das verlorene Symbol” von Dan Brown ab.

Dienstag, den 9. Februar 2010

Die Kanzlei Waldorf aus München mahnt derzeit verstärkt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Verlagsgruppe Lübbe ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf das Hörbuch „Das verlorene Symbol” von dem Erfolgsautor Dan Brown.

Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Schadenersatzansprüche belaufen sich auf € 300,00, die Rechtsanwaltskosten auf € 506,00, so dass eine Gesamtforderung in Höhe von € 806,00 gefordert wird.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf unterschreiben. Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

DigiProtect verliert Prozess im Hinblick auf die geforderten Rechtsanwaltskosten

Freitag, den 5. Februar 2010

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung vom 29.01.2010 die Ansprüche der Firma DigiProtect auf Erstattung der Rechtsanwaltsvergütung der Kanzlei Kornmeier auf RVG-Basis zurück gewiesen.Es handelte sich vorliegend um den „üblichen” Tauschbörsen- Fall, in dessen Rahmen die Kanzlei Kornmeier für die Firma DigiProtect wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Guru-Josh-Infinity 2008″ eine Abmahnung versandt hatte. Die Parteien stritten sich im Rahmen des Prozesses um die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80 sowie € 150,00 Lizenzschaden.

Obwohl der vorsitzende Richter am Amtsgericht Biskamp die Urheberrechtsverletzung als gegeben ansah und der Klägerin insofern € 150,00 Lizenzschaden zusprach, wies er die Klage im Hinblick auf die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend gemachten Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80 (1,3) ab.

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Abmahnradar: Kanzlei Hoffmann, Berlin, mahnt im Auftrag der Firma KOOL Filmdistribution, Belfortstraße 37, 79098 Freiburg, den Film „Louise hires a Contract Killer” ab

Mittwoch, den 3. Februar 2010

Die Kanzlei Hoffmann aus Berlin mahnt derzeit verstärkt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Firma KOOL Filmdistribution ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den  Film „Louise hires a Contract Killer”.Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Bezüglich der Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten bietet die Kanzlei ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von € 480,00 an.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die Unterlassungserklärung der Kanzlei Hoffmann unterschreiben. Auch etwaige Zahlungen oder Vergleichsangebote sollten gut überdacht werden.

Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Nümann & Lang mahnt u. a. für Herrn Andres Gunnar Ballinas-Olsson das Lied „Fever” von Cascada ab

Montag, den 1. Februar 2010

Jüngst häufen sich unserer Kanzlei Abmahnungen der Kanzlei Nümenn & Lang im Hinblick auf das Lied „Fever” von CascadaInhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die Unterlassungserklärung der Kanzlei Nümann & Lang unterschreiben. Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Achtung: Trittbrettfahrer versendet Abmahnung wegen angeblich illegalem Musiktausch

Montag, den 1. Februar 2010

Unsere Kollegin, Frau Rechtsanwältin Neubauer, macht auf der Internetseite http://conlegi.de/?p=1756 darauf aufmerksam, dass man sogar im Abmahngeschäft wegen illegalen Musiktausches mit „Trittbrettfahrern” rechnen muss.

So erhielt jemand ein Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts, der wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abmahnt. Die Kanzlei gibt es wohl tatsächlich, allerdings mit anderer Anschrift und Bankverbindung. Eine Faxnummer ist nicht angegeben. Das Schreiben ähnelt „richtigen” Abmahnungen, ist jedoch gespickt mit Rechtschreibfehlern. Gezahlt werden soll ein „Verwahngeld” (!!!)  in Höhe von € 75,00 zuzüglich anderer Kosten. Die Rechtsanwaltskammer und Staatsanwaltschaft wurden bereits informiert.

Quelle: http://conlegi.de/?p=1756

Erstes Rasch-Urteil liegt jetzt im Volltext vor

Freitag, den 29. Januar 2010

Gestern haben wir das Protokoll der Beweisaufnahme in dem Verfahren 28 O 241/09 veröffentlicht. Heute erreicht uns nun das entsprechende Urteil (LG Köln Urteil vom 26.01.2010 Az. 28 O 241/09). Wie von uns vermutet, ist die Begründung allein auf eine Streitwertreduktion zurückzuführen. Das Gericht ist nicht zu der Ansicht gelangt, dass Rechtsanwalt Rasch hier Gebührenvereinbarungen mit seinen Mandanten trifft. Aus unserer Sicht ist es kaum vorstelltbar, dass hier tausende von Abmahnungen verschickt werden, ohne dass eine Gebührenvereinbarung für den Fall getroffen wird, dass bei den Abgemahnten “nichts zu holen ist”. Wir werden nun gemeinsam mit den Mandanten durchsprechen, ob dieses Urteil vom OLG Köln in der Berufung überprüft werden soll.

Abmahnradar: Kanzlei SKW Schwarz mahnt im Auftrag der Firma Worldwide Association of private Internet-Investigations-Companies, Schweiz, das Spiel „Painkiller: Resurrection” ab.

Freitag, den 29. Januar 2010

 Die Kanzlei SKW Schwarz aus München mahnt derzeit für die Firma Worldwide Association of private Internet-Investigations-Companies, Steinhausen, Schweiz, ab. Es handelt sich um einen internationalen Verband zur Bekämpfung von Produktpiraterie, also um ein Pendant zu der Firma Digiprotect GmbH.

Bei den Abmahnungen geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf das Action-Spiel „Painkiller: Resurrection”.

Die Abmahnung enthält die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruches, Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten. Die pauschalierte Forderung beläuft sich auf € 320,00.

Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Die Folgen einer Unterlassungserklärung sind weitreichend und sollten gut überdacht werden. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik oder selbst eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 gerne persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Rechtsanwälte Baek Law mahnen im Auftrag der Hitmix Music Agentur „So ein schöner Tag” (Fliegerlied) von Tim Toupet German Top 100 Single Chart ab.

Freitag, den 29. Januar 2010

Die Kanzlei Beak Law aus Osterrönfeld mahnt derzeit verstärkt im Auftrag der Firma Hitmix Music Agentur (Josef Öxler) ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Song „So ein schöner Tag” (Fliegerlied) von Tim Toupet, German Top 100 Single Chart.Die Abmahnung enthält -wie üblich- die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruches, Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten. Die pauschalierte Forderung beläuft sich auf € 500,00.  

Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Die Folgen einer Unterlassungserklärung sind weitreichend und sollten gut überdacht werden. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik oder selbst eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 gerne persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Kanzlei Hoffmann, Berlin, mahnt im Auftrag der Firma Neue Visionen Filmverleih GmbH den Film „Kleine Verbrechen” ab.

Freitag, den 29. Januar 2010

Die Kanzlei Hoffmann aus Berlin mahnt derzeit verstärkt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Firma Neue Visionen Filmverleih GmbH ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Film „Kleine Verbrechen”.Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Bezüglich der Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten bietet die Kanzlei ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von € 480,00 an.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die Unterlassungserklärung der Kanzlei Hoffmann unterschreiben. Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: SKW Schwarz mahnt für die Firma BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG das Videospiel „Raven Squad - Operation Hidden Dagger” ab

Freitag, den 29. Januar 2010

Jüngst häufen sich Abmahnungen der Kanzlei SKW Schwarz. Die Kanzlei SKW Schwarz vertritt die Firma BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG und mahnt zurzeit wegen des  Videospiels „Raven Squad - Operation Hidden Dagger” ab. Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Obwohl die Rede von Schadensersatzansprüchen in 4-5 stelliger Höhe ist, bietet die Kanzlei eine Abgeltungspauschale in Höhe von € 320,00 an. Die angebotene Pauschale liegt damit deutlich unter den üblichen Vergleichsangeboten anderer Kanzleien. Wahrscheinlich erhofft man sich dadurch eine höhere Zahlungsbereitschaft.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die Unterlassungserklärung der Kanzlei SKW Schwarz unterschreiben. Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.