„Das Boot“: Nachhonorierung des Miturhebers?

Dienstag, den 31. März 2009

Der deutsche Kameramann des Welterfolgs „Das Boot“ Jost Vacano macht sich aus finanziellen wie ideellen Gründen um die Klärung spannender urheberrechtlicher Fragen verdient. Seit dem 5. März verhandelt die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I seine Klage unter anderem gegen die Bavaria als Filmhersteller. Vacano geht davon aus, dass mit dem Film über die Jahre Erlöse in einer Größenordnung gemacht wurden, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner damaligen Vergütung stehen.

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