Constantin Film Verleih GmbH lässt über Waldorf den Tausch des Films “Baader Meinhof Komplex” abmahnen
4. Mai 2009
Bislang hat insbesondere die Musikindustrie mit großen Abmahnwellen gegen Filesharing-Nutzer von sich reden gemacht. Es folgte die Pornoindustrie und jetzt lassen auch seriöse Filmverleiher massenhaft Tauschbörsennutzer abmahnen. Aktuell mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf für die Constantin Film Verleih GmbH den Tausch des Films “Der Baader Meinhof Komplex” ab. Ebenfalls abgemahnt wird das Anbieten des Films “Slumdog Millionaire”. Hier ist prokino der Auftraggeber und die Kanzlei Lihl (RA Lihl ist früherer Mitarbeiter der Kanzleien kuw bzw. u+c) führ die Abmahnungen durch. Verwunderlich ist das Vorgehen der Filmverleiher deshalb, weil sich die - für die Filmindustrie zuständige - GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) noch Ende 2008 gegen Massenabmahnungen ausgesprochen hat.
Mehr Informationen zu den Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf finden Sie hier.
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| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke | |
| Kategorie: | IT-/Telekommunikationsrecht, Medien, Entertainment- und Urheberrecht | |
| Stichwörter: | Abmahnung, Filesharing, Lihl, Waldorf |









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