LG Berlin zum Thema des Rechtsmissbrauchs bei Abmahnungen
29. Dezember 2008
Das Thema Abmahnungen steht bei Online-Buchhändlern nun schon seit geraumer Zeit auf der Tagesordnung. Scheinbar endlos ist die Liste an möglichen Abmahngründen. Dabei kann sich einem das Gefühl aufdrängen, dass in Deutschland das Abmahnen für manche, auch noch so unbedeutende, Unternehmen zum Hauptgeschäft gehört.
Die Problematik, dass Abmahnungen auch rechtsmissbräuchlich ausgesprochen werden können, ist längst bekannt. Die Rechtsprechung zu diesem Thema war bisher jedoch eher zurückhaltend, da die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs sehr hoch angesetzt werden. Doch inzwischen häufen sich Urteile, die einen Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen bestätigen.
So hat auch das LG Berlin in einem aktuellen Urteil vom 16.04.2008 (Az. 15 O 585/07) entschieden, dass von einem Rechtsmissbrauch auszugehen sei, wenn die Abmahntätigkeit in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur übrigen gewerblichen Tätigkeit des Abmahners stehe.
Einmal mehr eine Entscheidung, die die Hoffnung aufkommen lässt, dass die Rechtsprechung das Problem der Massenabmahnungen verstärkt bekämpft und die betroffenen Online-Händler besser davor geschützt werden. Lesen Sie hierzu auch den ausführlichen Artikel im shopbetreiber-blog.de.
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| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke | |
| Kategorie: | E-Commerce, Medien, Entertainment- und Urheberrecht, Wirtschaftsrecht | |
| Stichwörter: | Abmahnung, Massenabmahnung, Rechtsmissbrauch |









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