Monatsarchiv für Januar 2010

Erstes Rasch-Urteil liegt jetzt im Volltext vor

Freitag, den 29. Januar 2010

Gestern haben wir das Protokoll der Beweisaufnahme in dem Verfahren 28 O 241/09 veröffentlicht. Heute erreicht uns nun das entsprechende Urteil (LG Köln Urteil vom 26.01.2010 Az. 28 O 241/09). Wie von uns vermutet, ist die Begründung allein auf eine Streitwertreduktion zurückzuführen. Das Gericht ist nicht zu der Ansicht gelangt, dass Rechtsanwalt Rasch hier Gebührenvereinbarungen mit seinen Mandanten trifft. Aus unserer Sicht ist es kaum vorstelltbar, dass hier tausende von Abmahnungen verschickt werden, ohne dass eine Gebührenvereinbarung für den Fall getroffen wird, dass bei den Abgemahnten “nichts zu holen ist”. Wir werden nun gemeinsam mit den Mandanten durchsprechen, ob dieses Urteil vom OLG Köln in der Berufung überprüft werden soll.

Landesmedienanstalten erwartet Entscheidung über mobiles Handy-Fernsehen im DVB-H Standard bis März 2010

Freitag, den 29. Januar 2010

Laut einer Pressemitteilung der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht), die sich aus den gesetzlichen Vertretern der 14 Landesmedienanstalten zusammensetzt, wollen die Landesmedienanstalten bis Mitte März 2010 zu einer Entscheidung kommen, ob das mobile Handy-Fernsehen in Deutschland im DVB-H Standard eine weitere Chance erhält.

Nach der Rückgabe der DVB-H Versuchslizenzen durch Mobile 3.0. im Jahr 2008 sind immer wieder mit potentiellen Bewerbern Chancen eines Neustarts erörtert worden. Voraussetzung für eine neue Ausschreibung sei aber, dass bis Ende Februar 2010 ein entsprechendes Interesse des Marktes ausreichend belegt werde. Dies setze laut ZAK konkrete Interessensbekundungen, d.h. bereits erreichte Vorklärungen mit den Sendernetzbetreibern, dem Mobilfunkunternehmen und den Rundfunkanbietern voraus.

Qelle: ZAK-Pressemitteilung 01/2010 vom 22.01.2010

Abmahnradar: Kanzlei SKW Schwarz mahnt im Auftrag der Firma Worldwide Association of private Internet-Investigations-Companies, Schweiz, das Spiel „Painkiller: Resurrection” ab.

Freitag, den 29. Januar 2010

 Die Kanzlei SKW Schwarz aus München mahnt derzeit für die Firma Worldwide Association of private Internet-Investigations-Companies, Steinhausen, Schweiz, ab. Es handelt sich um einen internationalen Verband zur Bekämpfung von Produktpiraterie, also um ein Pendant zu der Firma Digiprotect GmbH.

Bei den Abmahnungen geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf das Action-Spiel „Painkiller: Resurrection”.

Die Abmahnung enthält die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruches, Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten. Die pauschalierte Forderung beläuft sich auf € 320,00.

Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Die Folgen einer Unterlassungserklärung sind weitreichend und sollten gut überdacht werden. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik oder selbst eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 gerne persönlich zur Verfügung.

Achtung Abmahngefahr: Die Schwarze Liste des UWG (Teil 15)

Freitag, den 29. Januar 2010


In unserer neuen mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung Abmahngefahr: Welche Verstöße sind nach der Schwarzen Liste abmahnfähig?” die juristischen Hürden für Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 15. Teil geht es um das Thema „Leistungsverweigerung von Versicherungen”. Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnradar: Rechtsanwälte Baek Law mahnen im Auftrag der Hitmix Music Agentur „So ein schöner Tag” (Fliegerlied) von Tim Toupet German Top 100 Single Chart ab.

Freitag, den 29. Januar 2010

Die Kanzlei Beak Law aus Osterrönfeld mahnt derzeit verstärkt im Auftrag der Firma Hitmix Music Agentur (Josef Öxler) ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Song „So ein schöner Tag” (Fliegerlied) von Tim Toupet, German Top 100 Single Chart.Die Abmahnung enthält -wie üblich- die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruches, Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten. Die pauschalierte Forderung beläuft sich auf € 500,00.  

Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Die Folgen einer Unterlassungserklärung sind weitreichend und sollten gut überdacht werden. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik oder selbst eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 gerne persönlich zur Verfügung.

Abmahnradar: Kanzlei Hoffmann, Berlin, mahnt im Auftrag der Firma Neue Visionen Filmverleih GmbH den Film „Kleine Verbrechen” ab.

Freitag, den 29. Januar 2010

Die Kanzlei Hoffmann aus Berlin mahnt derzeit verstärkt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Firma Neue Visionen Filmverleih GmbH ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Film „Kleine Verbrechen”.Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Bezüglich der Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten bietet die Kanzlei ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von € 480,00 an.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die Unterlassungserklärung der Kanzlei Hoffmann unterschreiben. Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Opel-Blitz-Zeichen auf Spielzeugmodellautos stellen keine Markenrechtsverletzungen dar

Freitag, den 29. Januar 2010

Wer ein Spielzeugmodellauto dem Originalfahrzeug der Marke Opel nachbildet und vertreibt, begeht keine Markenrechtsverletzung, auch wenn das Opel-Blitz-Zeichen auf dem Modell verwendet wird. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 88/08 -.  Dies gilt selbst für den Fall, dass keine Lizenzrechte übertragen wurden und die Adam Opel GmbH ihre Marken für Spielzeuge eingetragen hat. Das Gericht argumentierte, der Verbraucher sehe in dem Opel-Blitz-Zeichen keinen Hinweis auf die Herkunft des Autos. Vielmehr werde das Zeichen nur als „Abbildungsdetail der Wirklichkeit” angesehen.  Lesenswert hiezu ist die entsprechende Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 9/2010: Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnradar: SKW Schwarz mahnt für die Firma BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG das Videospiel „Raven Squad - Operation Hidden Dagger” ab

Freitag, den 29. Januar 2010

Jüngst häufen sich Abmahnungen der Kanzlei SKW Schwarz. Die Kanzlei SKW Schwarz vertritt die Firma BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG und mahnt zurzeit wegen des  Videospiels „Raven Squad - Operation Hidden Dagger” ab. Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Obwohl die Rede von Schadensersatzansprüchen in 4-5 stelliger Höhe ist, bietet die Kanzlei eine Abgeltungspauschale in Höhe von € 320,00 an. Die angebotene Pauschale liegt damit deutlich unter den üblichen Vergleichsangeboten anderer Kanzleien. Wahrscheinlich erhofft man sich dadurch eine höhere Zahlungsbereitschaft.

Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die Unterlassungserklärung der Kanzlei SKW Schwarz unterschreiben. Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

LG Köln: Urteile in zwei Rasch Klagen - Filesharer muss 2.180,60 € statt 5.832,46 € zahlen (Verhandlungsprotokoll nun online)

Donnerstag, den 28. Januar 2010

Mit Urteilen vom 26.01.2010 hat das Landgericht Köln zwei Filesharer zu Zahlungen von 2180,60 € (Az. 28 O 241/09) bzw. 2380,80 € (28 O 237/09) verurteilt. Die Beklagten müssen die Verfahrenskosten zu rund 40 % selbst tragen, im Übrigen müssen die vier Klägerinnen (EMI, Universal, Sony, Warner) die Kosten des Prozesses übernehmen. Ursprünglich hatte die Kanzlei Rasch 5.832,46 € Abmahngebühren von den Filesharern gefordert. Die Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen.

Den beiden Filesharern wurde vorgeworfen, 532 bzw. 1026 Musikdateien getauscht zu haben. Zumindest in einem Fall konnten die Anzahl der getauschten Titel bei der anschließenden Hausdurchsuchung nicht bestätigt werden. So erfreulich die massive Kostenreduktion auch ist, ganz offenbar ist das Landgericht Köln in dieser Sache nicht allen unseren Argumenten gefolgt. Wir hatten vorgetragen, dass die Kanzlei Rasch mit Ihren Mandanten eine Ermäßigung der Abmahngebühren für den Fall vereinbart, dass ein abgemahnter Filesharer weniger als die geforderten 5.832,46 € zahlt. Aus unserer Sicht wurde dieser Vortrag auch von den Rechtsanwälten Rasch und Spreckelsen in der Beweisaufnahme bestätigt (Link zum Protokoll der Beweisaufnahme).

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Der „Wick-Blau”-Eisbär duldet keine Doppelgänger

Donnerstag, den 28. Januar 2010

Das OLG Köln hatte in seinem Urteil vom 15.01.2010 (Az. 6 U 131/09) über die Frage zu entscheiden, ob die Verpackung von „Atemgold”-Bonbons eine unlautere Nachahmung gegenüber den typischen Eisbärverpackungen von „Wick-Blau”-Bonbons darstellt. Die „Atemgold”-Bonbons waren auch mit einer weiß-blauen Verpackung und einem Eisbärmotiv vertrieben worden.Nach Ansicht des OLG Köln ist eine Ähnlichkeit in der Gestaltung des Verpackungsdesigns zu dem eines Wettbewerbers nicht grundsätzlich als Herkunftstäuschung zu klassifizieren, wenn für den Verbraucher die Produktkennzeichen eindeutig erkennbar sind. Dennoch kann die Nachahmung dazu führen, dass die Wertschätzung der nachgeahmten Ware durch den Wettbewerber unangemessen ausgenutzt wird. Das OLG führte dazu aus, dass „die originelle und kennzeichnende Kombination der Eisbären-Darstellung mit der dominierenden Farbe (Weiß-)Blau  aus den vielgestaltigen Bonbon-Verpackungen eindeutig hervorragt”. Weiterhin sehe der Senat „ keine sachliche Rechtfertigung für das Unterfangen der Beklagten[…], die Aufmachung des Produkts „Atemgold” [..] in der konkreten Ausgestaltung in einem solchen Maße an die der klägerischen Produkte anzunähern” und verurteilte die beklagte Vertreiberin von „Hustengold”-Bonbons daher auf Unterlassung.

Quelle: OLG Köln, Urteil vom 15.01.2010, Az.: 6 U 131/09