Jahresarchiv für 2010

„Phishing“ – vertrauenswürdige E-Mails?

Donnerstag, den 11. März 2010


In der heutigen Zeit haben ca. 70 % aller erwachsenen Deutschen einen Zugang zum Internet. Die meisten davon haben eine oder mehrere E-Mail-Adressen. Die E-Mail zählt zum wichtigsten Bereich des Internets. Das ein Markt dieser Größe auch für Betrüger ein gefundenes Fressen darstellt liegt auf der Hand. Nach Schätzungen sind 90 % aller versandten Emails so genannte „Spam”-Mails. Emails, die vom Kontoinhaber nicht erwünscht sind. Heute wollen wir uns einem bestimmten Bereich dieser „Spam”-Mails widmen: dem „Phishing”. Den ganzen Beitrag lesen »

LG Bonn: falsche Tatsachenbehauptungen bei eBay können einen Unterlassungsanspruch begründen

Mittwoch, den 10. März 2010


Das LG Bonn hat in einem Urteil vom 22.11.2009 (Az. 1 O 360/09) entschieden, dass falsche Tatsachenbehauptungen, die auf der Internetauktionsplattform eBay abgegeben werden, einen Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb darstellen und demnach einen Unterlassungsanspruch begründen können. Den ganzen Beitrag lesen »

Webhoster ist nicht grundsätzlich nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Dienstag, den 9. März 2010

Das OVG Berlin entschied mit Beschluss vom 02.12.2010 (AZ: 11 S 32.09) zu Gunsten eines Webhosting-Unternehmens, welches sich weigerte Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Geklagt hatte die Bundesnetzagentur.

Laut OVG Berlin handelt es sich bei dem Webhoster, der Privatpersonen Speicherplatz auf seinen Webservern mit Internetanbindung zur Verfügung stellt, so dass der Kunde des Klägers eigenständig E-Mail-Postfächer einrichten konnte, nicht um einen Anbieter von Telekommunikationsleistungen. Daher treffe ihn auch nicht die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Die bloße Unterstützung und das zur Verfügung stellen einer Software und eines Servers reiche bei einer selbständigen Einrichtung der E-Mail-Fächer indes nicht zur Qualifizierung als TK-Unternehmer aus.

Quelle:  Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 02.12.2010 (AZ: 11 S 32.09)

Elektronisch mitgeteilte Entscheidungen von Behörden bedürfen zur Wirksamkeit einer digitalen Signatur

Montag, den 8. März 2010

Ein elektronischer Verwaltungsakt bedarf zu seiner Gültigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Ist der Verwaltungsakt nicht mit einer solchen versehen, ist er nichtig und kann eine etwaige Klagefrist nicht in Gang setzen.

 Im vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall hatte das Finanzamt seine Einspruchsentscheidung dem Kläger mittels Computer-Fax übersandt. Obwohl das beklagte Finanzamt den Sendebericht der Übermittlung des Computer-Faxes vorlegen konnte, wendete der Kläger ein, dieses nie erhalten zu haben. In seinem Urteil lässt das FG Köln die Frage nach den Voraussetzungen eines wirksamen Empfangs einer solchen Entscheidung offen. Vielmehr käme es hierauf gar nicht an, da die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung per Computer-Fax als elektronischer Verwaltungsakt einzustufen und daher mangels entsprechender elektronischer Signatur bereits unwirksam sei. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Quelle:  Urteil des FG Köln vom 05.11.2009 (AZ: 6 K 3931/08)

ZAK verhängt Rekord-Bußgeld von 115.000 € gegen 9Live

Samstag, den 6. März 2010


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat gegen die TV-Sender Super RTL, 9Live und DSF Bußgelder verhängt, weil die Sender gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen haben. Den ganzen Beitrag lesen »

BGH: keine Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Angabe der E-Mail-Adresse bei den Kontaktdaten auf einer Internetseite

Freitag, den 5. März 2010


Der BGH hat in einem Urteil vom 10.12.2009 (Az. I ZR 201/07) entschieden, dass in der Angabe der E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit auf einer Internetseite eines Online-Händlers keine konkludente Einwilligung zur Übersendung von E-Mail-Werbung gesehen werden kann. Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnradar: Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die Fa. Smash Pictures Inc., 9619 Canoga Ave., Chatsworth CA 91311, USA den Film „Naughty Nanny 2″ ab.

Donnerstag, den 4. März 2010

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg spricht derzeit zahlreiche Abmahnungen für die Fa. Smash Pictures Inc., 9619 Canoga Ave., Chatsworth CA 91311, aus den USA aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Film  „Naughty Nanny 2″.

 Inhalt der Abmahnung ist wie gehabt die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Kanzlei bietet insofern ein Vergleichsangebot in Höhe von € 1.298,00 zur Abgeltung der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten an.

Da mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung weitreichende Folgen verbunden sind, sollten Sie unbedingt juristischen Rat einholen. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

BGH: Kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten bei Schubladenverfügung

Donnerstag, den 4. März 2010



Der BGH hat  in einem Urteil vom 07.10.2009 (Az. I ZR 216/07) entschieden, dass der Abmahnende nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten gegen den Abgemahnten hat, wenn die Abmahnung vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird. Den ganzen Beitrag lesen »

Bundesnetzagentur greift durch: Bußgelder in Höhe von einer halben Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung

Mittwoch, den 3. März 2010

Seit den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Telekommunikationsgesetzes im August letzen Jahres sind Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer und ohne die Einwilligung des Verbrauchers verboten und werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Insgesamt wurden seitdem neun Bußgeldstrafen von insgesamt einer halben Millionen Euro verhängt. Die Bundesnetzagentur möchte damit das „ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung” unterbinden, wie es in der Pressemitteilung heißt. Die Bußgelder wurden dabei nicht nur an die Call-Center gerichtet sondern betrafen auch Unternehmen, die die Call-Center beauftragt hatten.“Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung stehen nicht außerhalb des Gesetzes. Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen. Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden - Auftraggeber wie Callcenter - sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten”,

warnte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de, Pressemitteilung vom 29.01.2010

Vorsicht! Betrüger versenden „gefakte” Abmahnungen

Dienstag, den 2. März 2010

Hinlänglich bekannt sein dürfte inzwischen, dass in Deutschland massenhaft wegen Filesharing, also dem illegalen Tausch von Dateien im Internet, abgemahnt wird. Dieses Massengeschäft hat jetzt offensichtlich auch Kriminelle auf den Plan gelockt.

Der Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke liegt eine besonders dreiste Email vor. Die Email trägt die Betreffzeile „Klage gegen …”. Absender der Email ist angeblich die Kanzlei „Kanzlei Knil- KUW- Rechtsanwälte”, Postfach 100327, 93003 Regensburg. Im Rahmen der Email wird der Empfängerin eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Die „Kanzlei” behauptet insofern, es sei bereits Strafanzeige gegen die Empfängerin gestellt worden. Eine Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft aufzuhalten sei jedoch, anonym einen Schadensersatz in Höhe von € 100,00 mittels einer Paysafecard zu zahlen. Schließlich könne die Staatsanwaltschaft nicht ohne Auftrag tätig werden.

Es handelt sich bei dieser Email um einen plumpen Betrugsversuch, wobei der Name der Kanzlei U & C, vormals KUW, aus Regensburg missbraucht wird. Zahlen Sie deshalb auf keinen Fall den geforderten Betrag. Grundsätzlich kann zwar per Email abgemahnt werden, dies ist jedoch bis heute absolut unüblich. Insbesondere die Kanzlei U & C aus Regensburg versendet keine Abmahnungen per Email. Auch die Betreffzeile „Klage gegen….” entbehrt jeder Grundlage. Eine Klageeinreichung hat in Deutschland schriftlich bei dem zuständigen Gericht zu erfolgen. Dem Kläger wird insoweit die Klageschrift von dem zuständigen Gericht zugestellt. Keinesfalls erfolgt formloser Schriftverkehr via Email.

Selbstverständlich ist auch der Inhalt der Email an den Haaren herbeigezogen, denn die Staatsanwaltschaft, die für die Sanktionierung von Straftaten durch den Staat zuständig ist, erhält keinen Ermittlungsauftrag, der durch eine anonyme Zahlung beseitigt werden kann. 

Alles in allem also eine dreiste Abzocke, auf die Sie keinesfalls hereinfallen sollten!