Monatsarchiv für November 2009

Gulli.com erstattet Strafanzeige gegen Kanzlei Kornmeier

Montag, den 30. November 2009

Die Redaktion von Gulli.com, vertreten durch Lars Sobiraj, hat letzte Woche gegen die Kanzlei Kornmeier & Partner bzw. Dr Udo Kornmeier Strafanzeige erstattet.Wie allseits bekannt ist, mahnt die Kanzlei Kornmeier &Partner im Auftrag der Firma DigiProtect wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung zahlreiche sogenannte Filesharer ab. Zur Abgeltung eines pauschalen Schadensersatzes sowie Anwaltskosten verlangt die Kanzlei einen Betrag von ca. 450 €. Im November wurden auf der Internetplattform Wikileaks Dokumente veröffentlicht, aus denen herausgelesen werden könnte, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner gegenüber den Abgemahnten Anwaltskosten geltend macht, die in der Form nicht entstanden sind. Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt Thomas Stadler, der sich dahingehend äußerte, dass sich die Kanzlei Kornmeier & Partner durch ein solches Verhalten eventuell strafbar machen könnte -und dafür zwischenzeitlich von der Kanzlei Kornmeier übrigens abgemahnt wurde-, hatte sich die Redaktion von Gulli.com zu diesem Schritt entschlossen.

http://www.gulli.com/news/gulli-erstattet-strafanzeige-gegen-kanzlei-kornmeier-2009-11-29

 

LG Berlin: Keine Unterlassung von Veröffentlichung eines Artikels in Online-Pressebericht

Montag, den 30. November 2009

In seinem Urteil vom 09.07.2009 (Az.: 27 O 274/09) hat das LG Berlin nochmals verdeutlicht, dass unwahre Tatsachenbehauptungen in einem Online-Pressebericht rechtswidrig sind und nach Aufforderung gelöscht werden müssen. Die Klage eines Unternehmers gegen die Berichterstattung eines Online-Portals wies das Gericht dennoch ab, da der Bericht nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletze.

In dem Bericht wurde unter der Überschrift „Der tiefe Fall des Königs” über den Kläger berichtet, er habe sich bei dem Bau seines luxuriösen Anwesens in einem Vorort „als Bauherr übernommen”. Ein weiterer Artikel berichtet darüber, der Kläger sie in Insider-Geschäfte verwickelt gewesen. Der Kläger war der Ansicht, die Berichterstattung sei unwahr und verletze sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Gericht sah dies anders. Die Äußerung, der Kläger habe „sich als Bauherr übernommen” sei nicht rechtswidrig soweit sie nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit falle. Der Eindruck, der Kläger habe sich in finanzieller Hinsicht beim Bau seines Anwesens übernommen, stelle keine Beleidigung dar. Die Behauptung, der Kläger sei in Insider-Geschäfte verstrickt gewesen, verletze ebenfalls nicht das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Schließlich sei in der Berichterstattung nicht erwähnt worden, der Kläger sei wegen solcher Insider-Geschäfte verurteilt worden.

Quelle: LG Berlin Urt. v. 09.07.2009 (Az.: 27 O 274/09)

OLG Zweibrücken zum „gewerblichen Ausmaß” bei Urheberrechtsverletzungen

Freitag, den 27. November 2009

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat sich mit Beschluss vom 21.09.2009 - 4 W 45/09 - für ein umfassenderes Providerauskunftsrecht ausgesprochen. Nach der Gesetzeslage kann der Rechteinhaber nur dann vom Provider Auskunft über den Inhaber einer ermittelten IP-Adresse verlangen, wenn die Urheberrechtsverletzung „gewerbliches Ausmaß” annimmt. Was darunter zu verstehen ist, definierte das Zweibrückener Gericht.Unter Würdigung der Europäischen Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG besteht, so das Gericht, ein gewerbliches Ausmaß bereits dann, wenn der Verbraucher in bösem Glauben handelt. Bei Filerharern ist dies zu unterstellen. Diese handeln zumindest grob fahrlässig. Daher kann über die Daten des filesharers verfügt werden.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken weitet den Begriff des „gewerblichen Ausmaßes” vor allem inhaltlich weiter aus. Andere Oberlandesgerichte - zum Beispiel aus Köln und Karlsruhe - haben höheres Gewicht dem Ausmaß der Urheberrechtsverletzung beigemessen. So haben diese Gerichte einen Providerauskunftsanspruch erst dann bejaht, wenn die entsprechende hochgeladene Datei aktuell bzw. wirtschaftlich von Bedeutung ist. Aufgrund des neuen Beschlusses könnten Rechteinhaber nunmehr verstärkt gegen filesharer vorgehen, die zum Beispiel ältere Musikdateien hochladen.

Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 21.09.2009 - 4 W 45/09 -

Achtung Abmahngefahr: Die Schwarze Liste des UWG (Teil 8)

Freitag, den 27. November 2009


In unserer neuen mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung Abmahngefahr: Welche Verstöße sind nach der Schwarzen Liste abmahnfähig?” die juristischen Hürden für Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 8. Teil geht es um das Thema Täuschung über die betriebliche Herkunft einer Ware”. Den ganzen Beitrag lesen »

Rechtsfolgen für abmahnende Anwälte bei unwirksamen Abmahnungen [zensierte Version unseres früheren Textes]

Donnerstag, den 26. November 2009

Heute erreichte die Kanzlei Wilde & Beuger eine Einstweilige Verfügung, die die Kanzlei Nümann & Lang gegen uns erwirkt hat (Beschluss des LG Köln vom 25.11.2009 (Az. 31 O 688/09)).  Darin wird dieser Kanzlei und Rechtsanwalt Christian Solmecke persönlich u.a. verboten, bestimmte Äußerungen in Zusammenhag mit den massenhaften Filesharing-Abmahnungen zu treffen. Die Kosten des Verfahrens wurden zu 2/5 der Kanzlei Nümann & Lang und zu 3/5 uns auferlegt. Dies deutet darauf hin, dass die Rechtsanwälte Nümann & Lang nicht mit allen ihren Verbotsforderungen durchgedrungen sind. Vorgeworfen wird uns ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 43 b BRAO. Der nachfolgende Blogbeitrag wurde vom LG Köln ganz offenbar als Werbung qualifiziert. Wir haben nunmehr eine Kölner Kanzlei damit beauftragt, die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Einstweilige Verfügung zu prüfen. Über den Gang des Verfahrens werden wir hier weiter berichten. Es folgt der nunmehr zensierte Text:

[Überschrift aufgrund Einstweiliger Verfügung des LG Köln vom 25.11.2009 (Az. 31 O 688/09) gelöscht.] Ob es um Musik, Filme, Texte oder Stadtpläne geht - das Abmahngeschäft boomt. Zahlreiche Kanzleien haben sich darauf spezialisiert massenhaft Urheberrechtsverletzungen im Internet zu ahnden. Dem Abgemahnten flattert die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten ins Haus.Dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten liegt der Gedanke zugrunde, dass dem Rechteinhaber durch die notwendige Einschaltung seines Rechtsanwaltes ein Schaden in Höhe der Rechtsverfolgungskosten entstanden ist, die dieser nun von dem Verletzer ersetzt verlangen kann. [Satz aufgrund Einstweiliger Verfügung des LG Köln vom 25.11.2009 (Az. 31 O 688/09) gelöscht.]  Denn nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten sich die Gebühren nach dem Streitwert der Angelegenheit. So kann sich der Abgemahnte häufig mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro Anwaltsvergütung konfrontiert sehen.  Den ganzen Beitrag lesen »

LG Hamburg: Wettbewerbsverstoß beim Verkauf nicht verfügbarer Ware

Donnerstag, den 26. November 2009

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 11. September 2009 (Az.: 312 O 637/08) entschieden, dass Händler wettbewerbswidrig handeln, sofern sie Ware anbieten, die nicht sofort lieferbar ist.Ein Testkunde hatte im Auftrag der Klägerin einen Fernseher über den Online-Shop der Beklagten bestellt. Am darauf folgenden Tag erhielt der Kunde eine Email mit der Mitteilung, dass aufgrund mehrfacher Bestellung das Gerät nicht direkt verfügbar und nicht kurzfristig lieferbar sei. Trotz mehrfachem Nachfragen wurde das Gerät nicht geliefert. Erst einen Monat später bot die Beklagte dem Kunden eine Stornierung der Bestellung an. Die Klägerin mahnte daraufhin die Beklagte wegen irreführender Werbung ab. Die Beklagte gab die Unterlassungserklärung ab, verweigerte aber die Zahlung der Abmahngebühren. Sie trug vor, dass ausreichend Ware vorhanden gewesen sei. Sie habe nur deshalb nicht geliefert, weil der Kunde als Testkäufer der Klägerin bekannt sei. Deshalb habe sie damit gerechnet, dass der Kauf ohnehin widerrufen werde. Zeugenaussagen entsprachen nicht der Aussage der Beklagten. Vielmehr deuteten diese daraufhin, dass die Ware gerade nicht vorrätig gewesen sei. Den ganzen Beitrag lesen »

HanseNet wird zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Donnerstag, den 26. November 2009

Mit Beschluss vom 02.11.2009 - Az: 13 B 1392/09 - bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren die Verpflichtung eines Telekommunikationsdienstleisters zur Vorratsdatenspeicherung. Gegenstand des Verfahrens war ein Bescheid der Bundesnetzagentur. Mit diesem wurde der HanseNet aufgegeben, eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Zudem sah der Bescheid vor, dass die mit der Datenspeicherung verbundenen Kosten von HanseNet zu tragen sind. Hiergegen richtete sich HanseNet, blieb damit allerdings erfolglos. Den ganzen Beitrag lesen »

VG Köln: Informationsfreiheitsgesetz nicht auf WDR anwendbar

Donnerstag, den 26. November 2009

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 20. November 2009 (AZ: 6 K 2032/08) entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nicht zu Informationen gegenüber den Bürgern nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) verpflichtet ist.Der Jurastudent und nebenberufliche Journalist Marvin Oppong hatte im Jahre 2006 gegenüber dem WDR Auskunft darüber begehrt, mit welchen Unternehmen der WDR zusammenarbeitet und in welchem finanziellen Umfang derartige Beauftragungen statt­finden. Dazu hatte der Student dem WDR eine Liste mit 47 Unternehmen zukommen lassen. Zweck der Recherche war es gewesen, herauszufinden, ob in möglicherweise beauftragten Unter­nehmen Mitglieder des WDR-Rundfunkrates beschäftigt waren. Der Sender ver­weigerte die Auskunft. Daraufhin hatte der Jurastudent Oppong vor dem VG Köln geklagt und sich auf einen Anspruch aus dem IFG NRW berufen. Der WDR trug dagegen vor, die begehrte Auskunft beziehe sich inhaltlich vor allem auf Betriebsinterna und Geschäfts­geheimnisse. Zu diesen Fragen dürfe der WDR unabhängig von der Frage, ob ein genereller Informationsanspruch nach dem IFG NRW bestehe, keine Auskünfte geben. Den ganzen Beitrag lesen »

LG Bochum: teils händlerfreundliche Auslegung von Verbraucher-Hinweisen in Online-Shops

Mittwoch, den 25. November 2009

Das LG Bochum hat in seinem Urteil vom 1. September 2009 (Az.: I 12 O 163/09) über wichtige Pflichten von Online-Shop-Betreibern ent­schieden und dabei teilweise händler­freundliche Regelungen befürwortet.Zwei konkurrierende Händler stritten sich über vermeintliche Wettbewerbsverstöße hin­sicht­lich verwendeter Klauseln und daraufhin ergangene Abmahnungen.

Dabei ging es u.a. um die pauschale Aussage des Beklagten, dass „2 Jahre Garantie” gewährt werde. Zudem verwendete der Beklagte Klauseln, nach denen ein ausgefüllter Retoure-Schein und die Originalverpackung grds. erbeten seien bei Rücksendung. Andernfalls könne ggf. Wertersatz zu leisten sein. Die Klauseln waren überschrieben mit dem Satz: „Weitere Hinweise zum Widerruf”. Dem Kläger zufolge könne dies den Eindruck erwecken, ein Widerruf stehe unter der Bedingung, dass die in den Hinweisen enthaltenen Regelungen eingehalten würden. Hinsichtlich der Garantieerklärung berief sich der Beklagte auf einen Beschluss des OLG Hamburg vom 9.7.2009 (Az.: 3 U 23/09), wonach keine detaillierten Garantiebedingungen auf der Internetseite angegeben werden müssten.

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Facebook wehrt sich gegen „Freunde”-Verkauf durch das Unternehmen uSocial

Dienstag, den 24. November 2009

Das Online-Netzwerk Facebook hat den Dienst „usocial” abgemahnt. Dieser hatte gegen Bezahlung den Erwerb von „Freunden” bzw. „Fans” und „Followers” bei Facebook und Twitter angeboten. Für eine Gebühr von ungefähr 125 Euro konnte man sich 1000 Freunde erkaufen. Dabei warb usocial damit, dass durch diese „Marketing-Dienstleistung” mehr Werbemöglichkeiten entstehen würden. Nach einer Ankündigung von Gegenmaßnahmen bereits im September hat Facebook nun usocial durch seine Rechtsanwälte abmahnen lassen. Das Unternehmen erklärte, solche Aktionen würden gegen die Grundsätze des Netzwerks Facebook verstoßen. Daraufhin nahm usocial das Angebot zum Freunde-Erwerb aus seinem Programm. Der käufliche Erwerb von Fans ist allerdings noch möglich. usocial ließ durch seinen Chef mitteilen, dass man sich im Recht sehe und der Dienst nicht eingestellt werde. usocial-Chef Leon Hill kündigte sogar an, die Dienste auf Facebook ausbauen zu wollen.

(Quelle: http://diepresse.com/home/techscience/internet/523500/index.do?from=gl.home_tech)