OLG Hamm: Umsatsteuer-ID gehört ins Impressum
Dienstag, den 30. Juni 2009
Wer die Umsatzsteuer-ID nicht ins Impressum seines E-Shops stellt, kann dafür nach einem Urteil des OLG Hamm zurecht abgemahnt werden. (OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08) Die Klägerin mahnte die Beklagte, die ihre Waren u.a. im Internet anbot, wegen unterlassener Angaben des Handelsregisters nebst zugehöriger Nummer und einer Umsatzsteueridentitätsnummer nach dem UStG oder einer Wirtschaftsidentitätsnummer nach der AO wegen Verstoßes gegen § 5 TMG und §§ 312 c BGB, 1 Info-VO ab. Den ganzen Beitrag lesen »
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | E-Commerce, Wirtschaftsrecht |
| Stichwörter: | Impressum, Pflichtangaben, Umsatzsteuer-ID |










