Jahresarchiv für 2007

Streitwert bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Freitag, den 21. Dezember 2007

Das Thema Widerrufsbelehrung ist im E-Commerce ein leidiges Thema. Denn fehlerhafte Widerrufsbelehrungen,- und haben sie auch noch so geringe Fehler-, sind ein gefundenes Fressen für abmahnwillige Konkurrenten und ihre Anwälte. Momentan herrscht ein regelrechter „Abmahnwahn“ im Internet und die Widerrufsbelehrungen sind da aufgrund ihrer Fehleranfälligkeit ein perfektes Angriffsziel.

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Große Medienresonanz auf die Abmahnungen der Antiquare

Dienstag, den 18. Dezember 2007

Unsere E-Mail an die Antiquare mit weiterführenden Links:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie die meisten von Ihnen bereits mitbekommen haben, hat booklooker.de mittlerweile unsere juristische Einschätzung zu den aktuellen Abmahnungen online gestellt. Auf der Seite
http://www.booklooker.de/pages/abmahnung.php

sind auch die bereits angekündigten Dokumente herunterzuladen.
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Rechtsanwaltsfachangestellte/r gesucht

Montag, den 17. Dezember 2007

Wir sind eine medien- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei in Köln.  Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n

Rechtsanwaltsfachangestellte/n

Sie arbeiten gerne, sind motiviert und an selbständiges Arbeiten gewöhnt?
Dann erwartet Sie bei uns die Aufgabe der eigenverantwortlichen Führung eines Dezernatssekretariats. Wir bieten Ihnen dazu ein modernes Arbeitsumfeld, attraktive Arbeitsbedingungen und angenehmes Arbeiten in einem jungen und kreativen Team.

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an:
Rechtsanwälte Wilde & Beuger, Elisabeth Rhein, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln

Abmahnungen der Antiquariate: Erste rechtliche Einschätzung

Freitag, den 14. Dezember 2007

Weiterhin erreichen uns dutzende Anrufe und E-Mails zu den Abmahnungen, die Antiquare in Deutschland seit gestern erhalten. Dazu hier nun eine erste rechtliche Einschätzung sowie am Ende des Textes ein gemeinsam mit booklooker.de ausgearbeitetes Angebot an die Betroffenen.
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Abmahnungen der Antiquariate werden heiß diskutiert

Freitag, den 14. Dezember 2007

Im Booklooker-Forum wird seit gestern Abend kontrovers über die neuste Abmahnwelle diskutiert, mit der etliche deutsche Antiquariate überzogen worden sind. Auf auf Buchmarkt.de und auf der Internetseite des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gibt es ebenfalls Berichte. Wir sind noch dabei, alle Informationen zusammenzutragen und werden dann heute Abend eine Mail versenden, in der wir Informationen zum weiteren Vorgehen geben werden. Sollten auch Sie von den Abmahnungen betroffen sein, so schicken Sie bitte eine E-Mail an info@wb-law.de und wir setzen Sie auf unseren Verteiler. Unsere aktuelle Berichterstattung über die Abmahnungen können Sie hier abrufen.

Einzelvertraglich vereinbarte Gehaltsreduzierung nach Betriebsübergang ist wirksam

Freitag, den 14. Dezember 2007

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang einvernehmlich, das bislang vertraglich vereinbarte Gehalt zu reduzieren, handelt es sich hierbei um eine wirksame Vereinbarung, welcher der Betriebsübergang nicht entgegensteht. In einem vom Bundesarbeitsgericht am 07.11.2007 entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin geklagt, welche nach Betriebsübergang mit dem neuen Arbeitgeber einvernehmlich eine Gehaltsreduzierung von 1.099,98 € zzgl. Funktionszulage von 270,98 € brutto auf tarifvertraglich geregelte 1.041,40 € vereinbart hatte. Später klagte sie mit dem Ziel, die Unwirksamkeit dieser Vereinbarung festzustellen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen (BAG, Urteil vom 07.11.2007, AZ 5 AZR 1007/06).

Zustimmung des Integrationsamtes bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Freitag, den 14. Dezember 2007

Vor Ausspruch des Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf es der Zustimmung des Integrationsamtes, diese beseitigt den gesetzlichen Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Menschen für einen Monat. Innerhalb dieses Monats kann der Arbeitgeber jedoch mehrfach kündigen, solange der Kündigungssachverhalt unverändert bleibt. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 08.11.2007 ein einem Verfahren, in welchem der schwerbehinderte Arbeitnehmer geltend gemacht hatte, sein Arbeitgeber habe nicht mehrfach aus dem gleichen Grund kündigen können, da er nur hinsichtlich der ersten Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt hatte. Das BAG entschied, dass diese Zustimmung durch eine Kündigung nicht verbraucht werden kann, solange der Kündigungsgrund der gleiche bleibe, sondern innerhalb des Monatszeitraumes zu wiederholten Kündigungen berechtige (BAG, Urteil vom 08.11.2007, AZ 2 AZR 425/06).

Ausschlussfrist für tarifvertragliche Unkündbarkeit

Freitag, den 14. Dezember 2007

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages nicht ordentlich kündbar, muss er dies im Falle einer Kündigung innerhalb von drei Wochen seit der Kündigung mit der Kündigungsschutzklage geltend machen. Die fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage reicht allein nicht aus, die tarifvertragliche Unkündbarkeit kann nicht später im Prozess nachgeschoben werden. In einem vom Bundesarbeitsgericht am 08.11.2007 entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer zwar fristgerecht Kündigunggschutzklage eingereicht, jedoch erst in der Revisionsinstanz geltend gemacht, er sei bereits tarifvertraglich nicht ordentlich kündbar. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Geltenmachung dieser Grundes verfristet und damit unbeachtlich war (BAG, Urteil vom 08.11.2007, AZ 2 AZR 314/06).

Bestandsschutz für betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang

Freitag, den 14. Dezember 2007

Tarifvertraglich begründete Ansprüche eines Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung bleiben dem Arbeitnehmer auch dann erhalten, wenn sein Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Betriebsüberganges auf einen neuen Arbeitgeber übergeht und die betriebliche Altersversorgung dort durch eine abweichende Betriebsvereinbarung geregelt ist. So hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.11.2007 entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer geklagt, welcher bislang unter den Anwendungsbereich des Altersvorsorgetraifvertrages Kommunal fiel. Nachdem das Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Teilbetriebsüberganges auf einen gemeinnützigen Verein überging, stellte der ehemalige Arbeitgeber die Zahlung von Beiträgen an die zuständige Versorgungskasse ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Arbeitnehmer Anwartschaften auf eine monatliche Betriebsrente von 75,60 € erworben, bei Fortbestand dieser Pflichtversicherung hätte der Arbeitnehmer eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 120,00 € beanspruchen können. Der neue Arbeitgeber hingegen schloss aufgrund einer Betriebsvereinbarung einen Gruppenversicherungsvertrag auf das Leben seiner Mitarbeiter ab, nach welchem diese im Versorungsfall Anspruch auf eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe von 665,00 € erhalten sollten. Der Arbeitnehmer reichte Klage ein auf Feststellung, dass der neue Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorungsfalles die Versorungleistungen zu verschaffen hat, die er bei Fortbstand der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgungskasse gehabt hätte. (BAG, Urteil vom 13.11.2007, 3 AZR 191/06).

Abmahnungen der Booklooker-Buchhändler

Donnerstag, den 13. Dezember 2007

Nach und nach werden weitere Details zu den massenhaften Abmahnungen der Booklooker-Buchhändler bekannt: Bei nicht allen Abgemahnten hat zuvor ein Käufer mit dem Nicknamen “Niklas” bestellt. Das lässt befürchten, dass noch weitaus mehr Antiquariate von der Abmahnwelle betroffen sind, als zunächst angenommen.

Die Bücher, die hier betroffen sind, stehen auf dem Index jugendgefährdender Schriften. Nach 25 Jahren werden diese Werke automatisch aus dem Index gelöscht (in Einzelfällen ist eine Verlängerung möglich). Die meisten Bücher sind so alt, dass sie oft schon im kommenden Jahr automatisch vom Index gelöscht worden wären. Es stellt sich also die Frage, ob im Einzelfall wirklich ein wettbewerbsrelevanter Verstoß gegeben sein kann. In diesem Zusammenhang wird auch zu überprüfen sein, ob der abmahnende Buchhändler überhaupt als Wettbewerber zu qualifizieren ist.

Problematisch ist, dass die vorbereiteten Unterlassungserklärungen sehr weit gefasst sind. Bei tausenden von Büchern lässt sich oft nicht mehr nachvollziehen, welche Werke davon auf dem Index stehen. Insbesondere ist der Index nicht frei im Internet verfügbar. Vielmehr soll vermieden werden, dass eine solche Liste die Jugendlichen gerade dazu bewegt, sich die entsprechenden Werke zu besorgen.

Der Verkauf solcher Bücher ist in der Regel nur an Erwachsene möglich. Genau das kann allerdings beim Vertrieb über das Internet kaum sicher gestellt werden. Wirksame Altersverifikationssysteme existieren kaum.

Morgen will auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels auf seiner Internetseite über diese Abmahnungen berichten (http://www.boersenblatt.net/).

Aufgrund der Vielzahl von Anrufen, die wir in dieser Sache gerade erhalten, werden wir es nicht schaffen, alle Betroffenen noch heute zurück zu rufen. Bitte teilen Sie uns per Mail an info@wb-law.de Ihre Kontaktdaten, den Fristablauf für die Abgabe der Unterlassungserklärung und die betroffenen Bücher mit. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.