Archiv der Kategorie 'Medien, Entertainment- und Urheberrecht'

ZAK verhängt Rekord-Bußgeld von 115.000 € gegen 9Live

Samstag, den 6. März 2010


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat gegen die TV-Sender Super RTL, 9Live und DSF Bußgelder verhängt, weil die Sender gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen haben. Den ganzen Beitrag lesen »

BGH: keine Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Angabe der E-Mail-Adresse bei den Kontaktdaten auf einer Internetseite

Freitag, den 5. März 2010


Der BGH hat in einem Urteil vom 10.12.2009 (Az. I ZR 201/07) entschieden, dass in der Angabe der E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit auf einer Internetseite eines Online-Händlers keine konkludente Einwilligung zur Übersendung von E-Mail-Werbung gesehen werden kann. Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnradar: Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die Fa. Smash Pictures Inc., 9619 Canoga Ave., Chatsworth CA 91311, USA den Film „Naughty Nanny 2″ ab.

Donnerstag, den 4. März 2010

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg spricht derzeit zahlreiche Abmahnungen für die Fa. Smash Pictures Inc., 9619 Canoga Ave., Chatsworth CA 91311, aus den USA aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Film  „Naughty Nanny 2″.

 Inhalt der Abmahnung ist wie gehabt die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Kanzlei bietet insofern ein Vergleichsangebot in Höhe von € 1.298,00 zur Abgeltung der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten an.

Da mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung weitreichende Folgen verbunden sind, sollten Sie unbedingt juristischen Rat einholen. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

BGH: Kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten bei Schubladenverfügung

Donnerstag, den 4. März 2010



Der BGH hat  in einem Urteil vom 07.10.2009 (Az. I ZR 216/07) entschieden, dass der Abmahnende nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten gegen den Abgemahnten hat, wenn die Abmahnung vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird. Den ganzen Beitrag lesen »

Bundesnetzagentur greift durch: Bußgelder in Höhe von einer halben Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung

Mittwoch, den 3. März 2010

Seit den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Telekommunikationsgesetzes im August letzen Jahres sind Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer und ohne die Einwilligung des Verbrauchers verboten und werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Insgesamt wurden seitdem neun Bußgeldstrafen von insgesamt einer halben Millionen Euro verhängt. Die Bundesnetzagentur möchte damit das „ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung” unterbinden, wie es in der Pressemitteilung heißt. Die Bußgelder wurden dabei nicht nur an die Call-Center gerichtet sondern betrafen auch Unternehmen, die die Call-Center beauftragt hatten.“Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung stehen nicht außerhalb des Gesetzes. Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen. Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden - Auftraggeber wie Callcenter - sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten”,

warnte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de, Pressemitteilung vom 29.01.2010

Vorsicht! Betrüger versenden „gefakte” Abmahnungen

Dienstag, den 2. März 2010

Hinlänglich bekannt sein dürfte inzwischen, dass in Deutschland massenhaft wegen Filesharing, also dem illegalen Tausch von Dateien im Internet, abgemahnt wird. Dieses Massengeschäft hat jetzt offensichtlich auch Kriminelle auf den Plan gelockt.

Der Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke liegt eine besonders dreiste Email vor. Die Email trägt die Betreffzeile „Klage gegen …”. Absender der Email ist angeblich die Kanzlei „Kanzlei Knil- KUW- Rechtsanwälte”, Postfach 100327, 93003 Regensburg. Im Rahmen der Email wird der Empfängerin eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Die „Kanzlei” behauptet insofern, es sei bereits Strafanzeige gegen die Empfängerin gestellt worden. Eine Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft aufzuhalten sei jedoch, anonym einen Schadensersatz in Höhe von € 100,00 mittels einer Paysafecard zu zahlen. Schließlich könne die Staatsanwaltschaft nicht ohne Auftrag tätig werden.

Es handelt sich bei dieser Email um einen plumpen Betrugsversuch, wobei der Name der Kanzlei U & C, vormals KUW, aus Regensburg missbraucht wird. Zahlen Sie deshalb auf keinen Fall den geforderten Betrag. Grundsätzlich kann zwar per Email abgemahnt werden, dies ist jedoch bis heute absolut unüblich. Insbesondere die Kanzlei U & C aus Regensburg versendet keine Abmahnungen per Email. Auch die Betreffzeile „Klage gegen….” entbehrt jeder Grundlage. Eine Klageeinreichung hat in Deutschland schriftlich bei dem zuständigen Gericht zu erfolgen. Dem Kläger wird insoweit die Klageschrift von dem zuständigen Gericht zugestellt. Keinesfalls erfolgt formloser Schriftverkehr via Email.

Selbstverständlich ist auch der Inhalt der Email an den Haaren herbeigezogen, denn die Staatsanwaltschaft, die für die Sanktionierung von Straftaten durch den Staat zuständig ist, erhält keinen Ermittlungsauftrag, der durch eine anonyme Zahlung beseitigt werden kann. 

Alles in allem also eine dreiste Abzocke, auf die Sie keinesfalls hereinfallen sollten!

Gekippte Vorratsdatenspeicherung und Filesharing - Konsequenzen des BVerfG Urteils

Dienstag, den 2. März 2010


Erfreulicherweise hat heute das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Viele Filesharer fragen sich nun, ob auch ihre Daten nicht mehr verwendet werden dürfen und sich eine bereits ausgesprochene Abmahnung möglicherweise erledigt hat. Diese Frage kann ganz eindeutig mit “Nein” beantwortet werden. In den Tauschbörsen-Verfahren spielte die Vorratsdatenspeicherung auch bislang schon keine Rolle. Das Verfassungsgericht hatte bereits 2008 in einer Eilentscheidung geurteilt, dass die Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen. Spätestens seit dem ist klar, dass diese Daten gerade nicht im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen herausgegeben werden dürfen.

 

Vielmehr ist es so, dass sich die Medienindustrie aus einem ganz anderen “Datenpool” bedient. Die Daten, die derzeit zur Verfolgung der Filesharer herausgegeben werden, dienen nicht der Vorratsdatenspeicherung sondern abrechnungstechnischen Zwecken. Es handelt sich also um Daten, die die Provider nutzen, um z.B. Rechnungen zu schreiben oder Fehlerprotokolle zu erstellen. Selbst wenn die Dateninhalte (IP-Adresse, Uhrzeit, Dauer der Session) identisch sind, besteht ein großer Unterschied zwischen diesen Daten zu Abrechnungszwecken und den Vorratsdaten. Rein physikalisch mussten diese unterschiedlichen Datenbestände auf unterschiedlichen Festplatten bzw. in unterschiedlichen Ordnern gespeichert werden. Anders als die Vorratsdaten dürfen die Abrechnungsdaten in der Regel nicht länger als 7 Tage vorgehalten werden. Insofern muss sich die Medienindustrie nach wie vor sehr beeilen, wenn Sie eine IP-Adresse einem konkreten Nutzer zuordnen will. An der Rechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Daten ändert das heutige Verfassungsgerichtsurteil aber leider nichts.

BVerfG: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung - Daten müssen gelöscht werden

Dienstag, den 2. März 2010


Soeben hat das Verfassunsgericht entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Alle gespeicherten Daten müssen gelöscht werden. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007. Den ganzen Beitrag lesen »

LG Offenburg: „unscharf“ formulierte Unterlassungserklärung umfasst nicht automatisch kerngleiche Wettbewerbsverstöße

Dienstag, den 2. März 2010


Das LG Offenburg hat in einem Urteil vom 23.12.2009 (Az. 5 O 91/09) entschieden, dass eine nur „unscharf” formulierte Unterlassungserklärung nicht kerngleiche Verstöße umfasst und damit auch keine Vertragsstrafe gezahlt werden muss. Den ganzen Beitrag lesen »

Abmahnradar: Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die Firma PlayVision Media Group AG, Aubuendt 36, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein, den Film „Only Blondes” ab.

Montag, den 1. März 2010

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg spricht derzeit Abmahnungen für die Firma PlayVision Media Group AG, Aubuendt 36, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein, aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Film „Only Blondes”.

Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Kanzlei bietet insofern ein Vergleichsangebot in Höhe von € 1.298,00 zur Abgeltung der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten an.

Unterschreiben Sie keinesfalls blind die beigefügte Unterlassungserklärung der abmahnenden Kanzlei. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.