Archiv der Kategorie 'Arbeitsrecht'

EuGH kippt Kündigungsfristen

Mittwoch, den 20. Januar 2010

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied gestern, dass die in Deuschland geltenden Kündigungsfristen, wonach die Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers vor dem 25. Lebensjahr für die Berechnung der Kündigungsfristen unberücksichtigt bleiben, gegen EU - Recht verstossen. Diese Regelung stelle eine verbotene Altersdiskriminierung dar. Der EuGH verwies darauf, dass eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters nur dann zulässig sei, wenn sie durch ein legitimes Ziel aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung gerechtfertigt sei, ausserdem müsse das Mittel zur Erreichung des Ziels “angemessen und erforderlich” sein. Dies sei bei der Regelung nicht der Fall, da die Nichtanrechnung der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr unabhängig vom Alter bei einer Entlassung gelte und daher auch nicht damit begründet werden könne, jüngeren Arbeitnehmern sei eine höhere berufliche und persönliche Mobilität zuzumuten. Den ganzen Beitrag lesen »

OLG Nürnberg: Kundenschutzklausel mit Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 in GmbH-Geschäftsführervertrag sittenwidrig

Donnerstag, den 14. Januar 2010

Im Rahmen eines Urteils vom 25.11.2009 (Az.: 12 U 681/09) hatte sich das OLG Nürnberg mit der Wirksamkeit einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenklausel eines GmbH-Gesellschaftsvertrag auseinander zu setzen.

Die Klägerin nahm ihren ehemaligen Geschäftsführer auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 in Anspruch, da dieser gegen eine Kundenschutzklausel verstoßen hatte. Die Vertragsstrafe ergab sich aus einer Klausel des Geschäftsführervertrags. Im Rahmen dieser Klausel verpflichtete sich der Geschäftsführer der GmbH im Falle der Verletzung der vereinbarten Kundenschutzklausel zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 an die GmbH.

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Kurzarbeit wird verlängert

Montag, den 28. Dezember 2009

Für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, kann durch den Betrieb bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld bezogen werden. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende zweite Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Für Betriebe, die Kurzarbeit im Jahr 2009 eingeführt haben, gilt unverändert die Bezugsfrist von 24 Monaten.

Autor: Rechtsanwältin Nicola Simon
Kategorie: Arbeitsrecht
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LG Aachen: Keine Firmenfortführung durch Nutzung des bisherigen Firmennamens auf einer Internetplattform

Freitag, den 20. November 2009


In seinem Urteil vom 08.05.2009 (Az.: 6 S 226/08) hat das Landgericht Aachen entschieden, dass eine Firma nicht durch die bloße Nutzung einer Internetplattform mit dem Firmennamen fortgeführt wird.Der Kläger begehrte von der Beklagten Kaufpreisrückzahlung. Ursprüngliche Vertragspartnerin des Klägers war die Fa. xxxxxxx GmbH mit Sitz in xxxx. Diese Firma wurde nach Ablehnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Der Kläger ging davon aus, dass die Beklagte die Firma fortführe, denn schließlich nutze sie den Namen xxxxxxx GmbH auf der Internetplattform www.xxxxxxx.de.

Das LG Aachen ist der Auffassung, dass dies nicht ausreicht um eine Firmenfortführung nach § 25 HGB zu begründen. Eine Firmenfortführung läge dann vor, wenn der Erwerber unter der alten Firma (weiterhin) am Markt auftritt. Voraussetzung dafür sei u.a., dass auch der Firmennamen den gem. § 19 HGB erforderlichen Rechtsformzusatz führt. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Beklagte sei unstreitig nie mit dem Rechtsformzusatz GmbH aufgetreten. Die Nutzung der Internetplattform stelle ebenfalls keine Fortführung im Sinne des § 25 HGB. Das Gericht ist der Ansicht, bei der Internetplattform handele es sich lediglich um das „Geschäftslokal”, in welchem die Beklagte ihre Waren anbiete. Nicht jede von Gewerbetreibenden und Freiberuflern verwandte Bezeichnung stelle eine Firma im rechtlichen Sinne dar. Vielmehr handele es sich dabei um werbewirksame „Geschäfts- bzw. Etablissementbezeichnungen, welche nur das Handelsgeschäft bzw. Geschäftslokal bezeichnen, nicht jedoch den Unternehmensträger.

Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 25 HGB lehnt das LG Aachen ebenfalls ab. Voraussetzung für eine Analogie sie das Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke. Der Gesetzgeber habe aber trotz Kritik an der Regelung im Rahmen der Handelsrechtsreform keinen Anlass zu einer Neufassung der Vorschrift gesehen. Eine planwidrige Regelungslücke liege demnach nicht vor.

Quelle: LG Aachen, Urteil vom 08.05.2009, Az. 6 S 226/08)

Social Media-Guidelines, Social Media-Policy in Unternehmen

Freitag, den 13. November 2009

Facebook, Xing, MeinVZ, StudiVZ, Twitter, Blogs, Foren und Co sind in aller Munde. Barack Obama nutzt Facebook. Demi Moore, Ashton Kutcher und viele andere Prominente twittern was das Zeug hält. Deutsche Politiker nutzen Facebook, betreiben Blogs. Aus dem Deutschen Bundestag werden Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl getwittert. Aber nicht nur dort. Täglich steigt die Anzahl derer, die Social Media Dienste und Plattformen nutzen. Das Web 2.0 bietet dabei zahlreiche Möglichkeiten der Kommunikation. War der User im „alten” Internet lediglich Konsument, der keinen Einfluss auf die Inhalte und des Internets hatte, nimmt er im Zeitalter des Web 2.0 aktiv an der Gestaltung des Internets teil. Die Möglichkeit sich schnell und unkompliziert über alles Mögliche zu informieren ist um ein Vielfaches einfacher geworden. In den Social Media Diensten wird dabei auch allerlei Privates mitgeteilt. Der letzte Urlaub samt Fotos, die letzte Familienfeier, Hobbies, sonstige Vorlieben und Belangloses. Nichts scheint mehr privat zu sein.Aber nicht nur Privatleute nutzen diese Dienste. Mittlerweile haben auch Unternehmen und sonstige Geschäftsleute die Vorteile der Social Media Dienste erkannt und sich dort platziert. Ohne eine PR-Abteilung bemühen zu müssen, kann sich das Unternehmen schnell und unkompliziert umfassend präsentieren. Auch die Mitarbeiter der Unternehmen nutzen solche Social Media Dienste, sowohl beruflich als auch privat. Teilweise zum Missfallen der Arbeitgeber. Denn die Aktivitäten der Mitarbeiter in solchen Diensten bringen nicht nur Vorteile mit sich. Schnell passiert es, dass sich Mitarbeiter in Foren zu Unternehmenssprechern aufspielen, Betriebsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen oder sich Mitarbeiter in ihren eigenen Blogs negativ über ihr Unternehmen äußern. Insbesondere die Echtzeitmedien wie Twitter bergen diese Risiken. Mittlerweile häufen sich derartige Fälle. Betroffen sind Unternehmen wie Ryanair, ID-Media und die Deutsche Bahn AG, nur um einige Beispiele zu nennen. Den ganzen Beitrag lesen »

Eva Hermann scheitert mit ihrer Beschwerde vor dem BAG

Donnerstag, den 5. November 2009

Das BAG hat mit Beschluss vom 26.8.2009 die Nichtzulassungsbeschwerde von Eva Hermann gegen das klageabweisende Urteil des LAG Hamburg zurückgewiesen, das Urteil des LAG ist damit rechtskräftig.Der NDR hatte Eva Hermann im Herbst 2007 wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Familienpolitik fristlos gekündigt. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG wiesen die Klagen zurück, die Revision wurde nicht zugelassen.

Hauptthema des Rechtsstreits war die Frage, ob Eva Hermann beim NDR als freie Mitarbeiterin oder als Arbeitnehmerin beschäftigt gewesen war. Sie hatte vorgetragen, dass gewünschte Urlaube nicht gewährt worden seien und sie fest in den Dienstplangestaltung mit eingebunden gewesen sei. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen. Das LAG hatte Eva Hermann als freie Mitarbeiterin angesehen, da sie als „Tagesschausprecherin” ihre Einsätze mit abgestimmt habe und Wünsche habe äußern können. Dies spreche gegen ein festes Arbeitsverhältnis.

(Quelle:  http://blog.beck.de/2009/11/03/eva-herman-scheitert-vor-dem-bag)

“Flashmob - Aktion” kann streikbegleitend zulässig sein

Montag, den 19. Oktober 2009

Das BAG entschied jetzt, dass der Aufruf einer Gewerkschaft zu sog. “Flashmob - Aktionen” im Einzelhandel, bei welchem die Teilnehmer kurzfristig dazu aufgefordert werden, durch massenhaften Kauf von Pfennig - Artikeln sowie Befüllen und Stehenlassen von Einkaufswagen im Einzelhandelsgeschäft den Betriebsablauf zu stören, zulässig sind. Eine derartige Maßnahme unterfällt nach dem BAG der grundrechtlich gewährten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaft zur Durchsetzung tariflicher Ziele. Den ganzen Beitrag lesen »

OT - Mitgliedschaft bedarf rechtswirksamer Satzung

Dienstag, den 22. September 2009

Die Begründung einer sog. Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT - Mitgliedschaft) in einem Arbeitgeberverband bedarf einer rechtswirksamen Vereinssatzung, welche diese Form der Mitgliedschaft vorsieht. Wird diese zwar durch Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt notariell beurkundet und in das Vereinsregister eingetragen, ist eine zwischenzeitlich begründete OT - Mitgliedschaft rechtsunwirksam. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der aufgrund beiderseitiger Verbandsmitgliedschaft Rechte aus dem Verbandstarifvertrag geltend machte. Der Arbeitgeber hatte im Januar 2005 die OT - Mitgliedschaft beantragt, dessen Möglichkeit der Verband im November 2004 beschlossen hatte. Zu diesem Zeitpunkt war die Satzungsänderung weder notariell beurkundet noch in das Vereinsregister eingetragen worden. Der Kläger obsiegte aus diesem Grund weitestgehend mit seinen Zahlungs- und Feststellunganträgen, die er auf die beiderseitige Tarifgebundenheit stützte (BAG, Urt. v. 26.08.2009, 4 AZR 294/08).

Geltung eines Sanierungstarifvertrages gegenüber Betriebserwerber

Montag, den 21. September 2009

Ein Sanierungstarifvertrag, welcher zwischen einem Insolvenzverwalter und einer Gewerkschaft geschlossen wird und kraft beiderseitiger Tarifbindung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, kann nicht durch die Gewerkschaft gegenüber einem nicht tarifgebundenen Betriebserwerber gekündigt werden. Allein durch einen Betriebsübergang wurde der Betriebserwerber nicht Partei des Sanierungstarifvertrages. Die darin getroffenen Regelungen wirken aufgrund der normativen Geltung des Tarifvertrages vor dem Betriebsübergang auch nach dem Betriebsübergang auf das Arbeitsverhältnis ein. Auch der Arbeitnehmer selbst kann die Regelungen des Sanierungstarifvertrages nicht kündigen, da er ebensowenig Partei des Tarifvertrages ist (BAG, Urt. v. 26.08.2009, AZ 4 AZR 280/08).

Befristete Beschäftigung wissenschaftlichen Personals

Montag, den 21. September 2009

Die befristete Anstellung von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen ist nach abgschlossener Promotion bis zur Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu neun Jahren zulässig. Die erweitere Regelung im Bereich der Medizin ergibt sich daraus, dass hier von einer erheblichen zeitlichen Inanspruchnahme des Mitarbeiters aufgrund der Facharztaubildung ausgegangen wird. Wissenschaftliches Personal aus anderen Bereichen, die länger als sechs Jahre befristet angestellt werden, können sich daher im Rahmen einer Entfristungsklage auf eine unbefristete Anstellung berufen. So entschied das BAG im Falle eines Diplom - Biologen, dessen Arbeitsvertrag an einer medizinischen Hochschule für mehr als sechs Jahre befristet abgeschlossen wurde (BAG, Urt. v. 02.09.2009, AZ. 7 AZR 162/08).