Archiv der Kategorie 'Allgemein'

„Phishing“ – vertrauenswürdige E-Mails?

Donnerstag, den 11. März 2010


In der heutigen Zeit haben ca. 70 % aller erwachsenen Deutschen einen Zugang zum Internet. Die meisten davon haben eine oder mehrere E-Mail-Adressen. Die E-Mail zählt zum wichtigsten Bereich des Internets. Das ein Markt dieser Größe auch für Betrüger ein gefundenes Fressen darstellt liegt auf der Hand. Nach Schätzungen sind 90 % aller versandten Emails so genannte „Spam”-Mails. Emails, die vom Kontoinhaber nicht erwünscht sind. Heute wollen wir uns einem bestimmten Bereich dieser „Spam”-Mails widmen: dem „Phishing”. Den ganzen Beitrag lesen »

Elektronisch mitgeteilte Entscheidungen von Behörden bedürfen zur Wirksamkeit einer digitalen Signatur

Montag, den 8. März 2010

Ein elektronischer Verwaltungsakt bedarf zu seiner Gültigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Ist der Verwaltungsakt nicht mit einer solchen versehen, ist er nichtig und kann eine etwaige Klagefrist nicht in Gang setzen.

 Im vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall hatte das Finanzamt seine Einspruchsentscheidung dem Kläger mittels Computer-Fax übersandt. Obwohl das beklagte Finanzamt den Sendebericht der Übermittlung des Computer-Faxes vorlegen konnte, wendete der Kläger ein, dieses nie erhalten zu haben. In seinem Urteil lässt das FG Köln die Frage nach den Voraussetzungen eines wirksamen Empfangs einer solchen Entscheidung offen. Vielmehr käme es hierauf gar nicht an, da die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung per Computer-Fax als elektronischer Verwaltungsakt einzustufen und daher mangels entsprechender elektronischer Signatur bereits unwirksam sei. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Quelle:  Urteil des FG Köln vom 05.11.2009 (AZ: 6 K 3931/08)

Bundesnetzagentur greift durch: Bußgelder in Höhe von einer halben Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung

Mittwoch, den 3. März 2010

Seit den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Telekommunikationsgesetzes im August letzen Jahres sind Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer und ohne die Einwilligung des Verbrauchers verboten und werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Insgesamt wurden seitdem neun Bußgeldstrafen von insgesamt einer halben Millionen Euro verhängt. Die Bundesnetzagentur möchte damit das „ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung” unterbinden, wie es in der Pressemitteilung heißt. Die Bußgelder wurden dabei nicht nur an die Call-Center gerichtet sondern betrafen auch Unternehmen, die die Call-Center beauftragt hatten.“Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung stehen nicht außerhalb des Gesetzes. Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen. Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden - Auftraggeber wie Callcenter - sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten”,

warnte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de, Pressemitteilung vom 29.01.2010

Vorsicht! Betrüger versenden „gefakte” Abmahnungen

Dienstag, den 2. März 2010

Hinlänglich bekannt sein dürfte inzwischen, dass in Deutschland massenhaft wegen Filesharing, also dem illegalen Tausch von Dateien im Internet, abgemahnt wird. Dieses Massengeschäft hat jetzt offensichtlich auch Kriminelle auf den Plan gelockt.

Der Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke liegt eine besonders dreiste Email vor. Die Email trägt die Betreffzeile „Klage gegen …”. Absender der Email ist angeblich die Kanzlei „Kanzlei Knil- KUW- Rechtsanwälte”, Postfach 100327, 93003 Regensburg. Im Rahmen der Email wird der Empfängerin eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Die „Kanzlei” behauptet insofern, es sei bereits Strafanzeige gegen die Empfängerin gestellt worden. Eine Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft aufzuhalten sei jedoch, anonym einen Schadensersatz in Höhe von € 100,00 mittels einer Paysafecard zu zahlen. Schließlich könne die Staatsanwaltschaft nicht ohne Auftrag tätig werden.

Es handelt sich bei dieser Email um einen plumpen Betrugsversuch, wobei der Name der Kanzlei U & C, vormals KUW, aus Regensburg missbraucht wird. Zahlen Sie deshalb auf keinen Fall den geforderten Betrag. Grundsätzlich kann zwar per Email abgemahnt werden, dies ist jedoch bis heute absolut unüblich. Insbesondere die Kanzlei U & C aus Regensburg versendet keine Abmahnungen per Email. Auch die Betreffzeile „Klage gegen….” entbehrt jeder Grundlage. Eine Klageeinreichung hat in Deutschland schriftlich bei dem zuständigen Gericht zu erfolgen. Dem Kläger wird insoweit die Klageschrift von dem zuständigen Gericht zugestellt. Keinesfalls erfolgt formloser Schriftverkehr via Email.

Selbstverständlich ist auch der Inhalt der Email an den Haaren herbeigezogen, denn die Staatsanwaltschaft, die für die Sanktionierung von Straftaten durch den Staat zuständig ist, erhält keinen Ermittlungsauftrag, der durch eine anonyme Zahlung beseitigt werden kann. 

Alles in allem also eine dreiste Abzocke, auf die Sie keinesfalls hereinfallen sollten!

Abmahnradar: Fa. Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH, München, lässt durch die Kanzlei „BaumgartenBrandt” den Film „Niko ein Rentier hebt ab” abmahnen.

Freitag, den 26. Februar 2010

Die Kanzlei „BaumgartenBrandt” versendet derzeit gehäuft Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Films „Niko ein Rentier hebt ab”. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Firma Fa. Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH, München.Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. “BaumgartenBrandt” fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von € 850,00.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer +49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

OLG Hamburg zum Widerrufs- und Rückgaberecht von Kontaktlinsen.

Donnerstag, den 25. Februar 2010

Das OLG Hamburg hat mit Urteil v. 20.12.2006 (Az: 5 U 105/06) entschieden, dass Kontaktlinsen dann vom Widerrufsrecht umfasst sind, wenn der Käufer lediglich die Umverpackung geöffnet hatte, die Blisterpackung der Linsen aber ungeöffnet ließ.Dem Verfahren lag folgender Fall zugrunde: Ein Online-Händler hatte per AGB folgende Klausel seinen Verkaufsgeschäften zugrunde gelegt:

„Es gilt das gesetzliche Rückgaberecht und Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware (laut Poststempel). Dieses gilt für Rücksendungen in ungeöffneten Originalverpackungen. ….”

Ein anderer Kontaktlinsenverkäufer sah diese Klausel als wettbewerbswidrig an. Er war der Meinung, dass der Verkäufer zur unbeschränkten Rücknahme der Linsen verpflichtet sei, unabhängig davon, ob die Umverpackung geöffnet sei oder nicht.

Das OLG Hamburg gab ihm Recht. Es urteilte, dass eine Ausnahme von der Rücknahmepflicht über das Medizinproduktegesetz nicht möglich sei, da durch das Öffnen der Umverpackung das Medizinprodukt Kontaktlinse nicht beschädigt oder gefährdet werde. Eine Ausnahme von der Rücknahmeverpflichtung liege nur dann vor, wenn die Blisterpackung geöffnet werde, so dass eine Weiterveräußerung wegen einer Verunreinigung der Linse unmöglich wäre.

Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/

Wohnort des Beklagten ist auch bei Onlinevertrag zwischen Privatleuten allgemeiner Gerichtsstand

Dienstag, den 23. Februar 2010

Im zu entscheidenden Fall schlossen die Parteien einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen. Dieser wurde von dem Beklagten im Internet angeboten. Der Verkäufer bat in seiner Anzeige ausdrücklich darum, den angeblich Scheckheft-gepflegt Wagen vor Auktionsende persönlich in Augenschein zu nehmen und Probe zu fahren. Nachdem der Kläger das Fahrzeug zunächst gekauft hatte, trat er in der Folge aber vom Vertrag zurück. Er begründete dies mit  einer Vielzahl von Roststellen und Schäden, die erst dann bemerkt habe. Da der Beklagte sich auf die Rückforderung des Kaufpreises nicht einlassen wollte, verlangte der Käufer im Wege der Klage die Erstattung des Kaufpreises. Diese Klage reichte er am Amtsgericht Köln, seinem eigenen Wohnsitz, ein.Das Gericht erklärte sich jedoch für örtlich unzuständig und wies die Klage als unzulässig ab. Mangels gesonderter vertraglicher Vereinbarung oder besonderer Umstände bleibe auch bei einem Online-Vertrag die allgemeine gesetzliche Regelung bestehen. Gerichtsstand sei der Ort, an dem die Rückzahlung des Kaufpreises durchzuführen sei, nämlich der Wohnsitz des verklagten Verkäufers.

Quelle: Urteil des AG Köln vom 05.11.2009 (AZ: 137 C 304/09

EuGH: Nichtigkeit eines Haustürgeschäfts ist vom Gericht von Amts wegen zu beachten

Dienstag, den 23. Februar 2010

In zivilgerichtlichen Verfahren herrscht grundsätzlich die sogenannte Dispositionsmaxime. Dies bedeutet, dass die Parteien die Tatsachen, die für sie im Prozess günstig sein könnten selbst vorbringen müssen. Dieser Grundsatz wurde jetzt hinsichtlich verbraucherrechtlicher Vorschriften vom EuGH durchbrochen.Dem Europäischen Gerichtshof wurde die Frage von einem spanischen Gericht vorgelegt, ob Nichtigkeitsgründe für einen Verbrauchervertrag bei Haustürgeschäften von Amts wegen berücksichtigt werden müssen. Das nationale Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden in dem das klägerische Unternehmen ein Haustürgeschäft mit dem beklagten Verbraucher geschlossen hatte. Dieser weigerte sich den Kaufpreis zu zahlen, versäumte aber sich im Prozess auf die Nichtigkeit des Vertrages zu berufen.

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Online-Shops müssen Energieverbrauchsangaben von Haushaltsgeräten auf Angebotsseite veröffentlichen

Dienstag, den 23. Februar 2010

Nach der EnVKV (Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen) müssen Haushaltsgeräte mit Angaben über den Energieverbrauch gekennzeichnet sein. Für Online- Händler heißt das seit dem Urteil des Oberlandesgericht Dresden vom 24.11.2009 (Az.: 14 U 1393/09) folgendes: Der Energieverbrauch muss auf der Angebotsseite des Haushaltsgeräts angegeben werden.Das OLG hatte in seinem Urteil die Unterlassungsklage eines Konkurrenten des Online-Shop-Betreibers zu verhandeln. Der beklagte Online-Shop-Betreiber hatte zuvor die Energiekennzeichnung nur auf Unterseiten aufgeführt. Darin sah der Kläger einen Verstoß gegen die EnVKV und somit zugleich einen Wettbewerbsverstoß. Das Gericht gab dem Kläger Recht: Die Energieverbrauchsangabe auf Unterseiten genüge der EnVKV deshalb nicht, weil der Käufer die Information nicht vor Vertragsschluss erlangen würde. Die Angabe müsse somit unmittelbar auf der Angebotsseite neben dem Haushaltsgerät stehen.  Darüber hinaus seien Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht auch immer zugleich Wettbewerbsverstöße.

Erstes nationales Urteil nach der umstrittenen EuGH Entscheidung zu Wertersatz bei Nutzungen: Wertersatz ist zulässig, wenn der Verbraucher nicht die größtmögliche Sorgfalt walten lässt

Montag, den 22. Februar 2010

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