
Neuigkeiten
10.03.2010
LG Bonn: falsche Tatsachenbehauptungen bei eBay können einen Unterlassungsanspruch begründen
09.03.2010
Webhoster ist nicht grundsätzlich nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
Unser Ziel ist es, Mandanten professionell, zukunftsorientiert, fachübergreifend und gleichzeitig mit Freude an unserem Beruf bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu unterstützen.
Wir denken juristisch und unternehmerisch und entwickeln gemeinsam so mit Ihnen Strategien und Lösungen.
Daneben stellen wir unseren Mandanten unsere vielfältigen Branchenkontakte sowie ein über die Jahre gewachsenes und hoch entwickeltes Netzwerk zur Verfügung.
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Die Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke verfügt insbesondere durch ihre Partner seit mehr als zwanzig Jahren über fachliche Kompetenzen in den Gebieten des Entertainment- und Medienrechts, des Wirtschaftsrechts und Immobilienrechts sowie des Internetrechts und des Urheberrechts.
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